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puxxi
07.12.2006, 22:17 Uhr
WICHTIG!!! Gefilmt auf der Autobahn - Formfehler seitens Ver
Hallo!
Ich hab folgendes Problem:
Ich bin am 29.09.06 auf der A40 wohl "gefilmt" worden. Das Auto ist zugelassen auf die Firma vom Vater meiner Ex-Freundin. Habe allerdings GAR NICHTS davon mitbekommen. War eben nen Video-Messverfahren, kein Blitz.
Geschwindigkeitsüberschreitung liegt bei 35km/h. Zugelassen waren 100km/h - außerhalb geschlossener Ortschaft versteht sich.
Der übliche Ablauf: Der Vater meiner Ex-Freundin hat den Brief bekommen und mich als Fahrzeugführer angegeben. Eine Woche später hatte ich jetzt das Schreiben im Briefkasten. Normalerweise würde ich die 75 EUR + 25,60 EUR Gebühren + 3 Punkte ja ohne weiteres in Kauf nehmen, bin auch nicht mehr in der Probezeit. Sollte zumindestens der Betrag und die Punkte sein, im Schreiben steht NICHTS davon, was auf mich zukommt.
Allerdings passt mir eine bestimmte Sache nicht:
Mir ist aufgefallen, dass mir im Schreiben vorgeworfen wird, die Verkehrsordnungswidrigkeit um 13:13 Uhr begangen zu haben.
Meiner Meinung nach, kommt diese Uhrzeit auch hin.
Auf dem beiliegenden Foto steht aber eindeutig "29.09.06 - 11:13 UTC usw."
Ich nehme an, dass es sich hierbei um die Uhrzeit handeln soll.
Nun fällt auf: Im Schreiben steht 13:13 Uhr .. auf dem Foto steht 11:13 .. zwei Stunden Unterschied.
Nun muss ich ganz klar sagen, wäre das Foto meines Erachtens kein Beweismittel - auch wenn die Kamera falsch eingestellt war - ist ja nicht mein Fehler!
Ein Anwalt würde glaube ich sagen: Formfehler - Bußgeldbescheid, bzw. Foto als Beweismittel ist nicht rechtsgültig. Nur die Kosten für einen Anwalt wären natürlich sinnlos. Desweiteren ist auch noch ein Zeuge angegeben. Nehme mal an, dass es sich um den Typen handelt, der die Kamera bedient hat.
Beweismittel: Video-Messverfahren, Zeugenaussage(n)
Zeugen: "Name", VK Moers
Ich würde jetzt normaler Weise einfach ein Schreiben aufsetzen und denen mitteilen, dass ich die Uhrzeit auf dem Foto leider nicht nachvollziehen kann und mir somit der Beweis fehlt. Da ich um 11:13 nicht auf der A40 war und das Foto somit nicht zu dem Vorwurf passt. Bleibt aber noch die Zeugenaussage.
Hinzu noch eine Frage: Es ist nun schon 2,5 Monate her. Gibt es eine Frist, in welcher die Sache an sich verjährt?
Woher weiß der "Kreis Wesel", dass ich das Schreiben auch wirklich bekommen habe? War ja kein Einschreiben...
Ist es sinnvoll sich überhaupt so viele Gedanken zu machen oder soll ich stumpf bezahlen und die Sache vergessen?
Um das klar zu stellen: Ich stehe immer zu meinen Fehlern und würde auch ohne weiteres bezahlen. ABER ich kann es nicht haben, dass die einem ans Bein pissen, weil man zu schnell gefahren ist, aber selbst schlampig arbeiten und meiner Meinung nach Formfehler machen.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Warnecke
08.12.2006, 07:06 Uhr
zu: WICHTIG!!! Gefilmt auf der Autobahn - Formfehler seitens Ver
ich will dir deine hoffnung nicht kaputt machen !
aber klick mal den link an....
http://www.ntp-systems.com/lp_quote_cpc3.asp?c1=pp
c&source=google&kw=utc+time&engine=adw
ords!3230&keyword=%28utc+time%29&match_typ
e=
Warnecke
08.12.2006, 07:10 Uhr
zu: WICHTIG!!! Gefilmt auf der Autobahn - Formfehler seitens Ver
entschuldigung, war der falsche link
http://www.weltzeituhr.com/infos/utc.shtml
Gruß
puxxi
10.12.2006, 13:05 Uhr
zu: WICHTIG!!! Gefilmt auf der Autobahn - Formfehler seitens Ver
Okay, damit wär das Thema erledigt ;-)
Vielen Dank!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Vor Erreichen der Verengung immer anhalten
Geschwindigkeit verringern
Nicht mehr überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
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