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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Noa
14.11.2006, 12:11 Uhr

Unfall beim Rückwärtsfahren

Hallo,
ich hab da mal ein Problem ;) , und zwar bin ich letztens im Dunkeln rückwärts von unserer Hofeinfahrt gefahren, um den Wagen umzuparken; wir wohnen auf einer verkehrsberuhigten Straße. Ich fahr also rückwärts, vergewissere mich, dass kein Auto kommt und zieh dann nach rechts auf die Straße. Korrigiere im Fahren nochmal, da ich nicht wirklich so stand, dass ich die Parkfläche direkt vorm Haus vernünftig anfahren hätte können, schau dabei in den linken Außenspiegel und es macht 'bums'... Hinter mir, am rechten Straßenrand, aber nunmal auf der Straße, wurd ein Auto geparkt, was ich einfach nicht gesehen hab und somit ganz leicht an der linken vorderseite getroffen habe.

Großes Trara, dann Polizei und die drücken mir ne OWI auf, sprich 40€ Bußgeld + 1 Punkt + Aufbauseminar, weil ich ja nachlässig rückwärts gefahren wäre!?
Ich will nicht sagen, dass ich gar keine Schuld dran trage, vielleicht hätte ich mehr/anders gucken müssen? Aber ich hab ganz einfach nicht damit gerechnet, dass da jmd so dermaßen dämlich steht. Drumherum waren 3 Parkflächen und eine Hofeinfahrt frei und er stellt sich mitten auf die Straße. Und eigentlich darf er da ja nicht stehen. Polizei war aber überzeugt davon, dass der Fahrer sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hätte?!

Gibts für mich ne Möglichkeit da irgendwie wieder rauszukommen? Bin noch n knappes halbes Jahr auf Probezeit und hab mir nie irgendwie was zu Schulden kommen lassen und jetzt häng ich da mit sowas lächerlichem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.11.2006, 13:15 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

leider nein, kommst du nicht raus, egal ob er falsch geparkt hat oder nicht. musst du durch.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.11.2006, 13:19 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

»40 EURO Bußgeld + 1 Punkt + Aufbauseminar«
Komisch, normalerweise würde es dich sogar 60 € Bußgeld und 2 Punkte kosten.

Ein falsch PARKENDES Fahrzeug kann i.d.R. nie eine Mitschuld an einem Unfall haben.
Beim Rückwärtsfahren hast du eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Der Tatvorwurf ist also soweit korrekt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
14.11.2006, 17:07 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

ist das nur beim rückwärtsfahren so, oder blüht mir das gleiche, wenn ich beim einparken ein auto anfahre??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

@ DaRealAd

Wie Du schon geschrieben hast, hat man beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

â EUROžEin falsch PARKENDES Fahrzeug kann i.d.R. nie eine Mitschuld an einem Unfall haben.â EUROœ

Da bin ich anderer Meinung. Das Fahrzeug zwar nicht, aber der Fahrzeugführer des falsch abgestellten Fahrzeuges kann im Falle eines Unfalles mit haftbar gemacht werden. Ich kann Dir zwar im Moment keine Quelle nennen, mich aber im Dunkeln daran erinnern, dass dies auch im theoretischen Unterricht der Fahrschule angesprochen wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Noa
14.11.2006, 23:35 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

Danke für die Antworten.
Ich war bei meinem ehemaligen fahrlehrer, der seinen Fahrschülern immer sagt, dass sie zu ihm kommen sollen, falls sie irgendwelche Fragen haben sollten. Er hatte erstmal Spass an der Polizei, von wegen Schreibkramerleichterung und so, und meinte dann, dass ich mich von nem Anwalt beraten lassen solle, und, wenn dieser der Meinung ist, dass es was nützt, dagegen angehen soll, weil der Fahrzeugführer den Wagen dort nunmal nicht auf der Hauptverkehrsspur abstellen darf.

Außerdem sind wir auf ein Verfahren des OLG Stuttgart gestoßen, in dem gegen ein vergleichbares Urteil eines Amtsgerichtes Einspruch eingelegt wurde, mit der Begründung, dass es sich nicht um einen Verstoß gegen §9 der STVO handelt, da dieser sich nur auf den fließenden Verkehr, nicht aber auf den ruhenden bezieht. Dabei heraus kam, dass der Verursacher nur zu einem Bußgeld in Höhe von 35€ verurteilt wurde.
Mal schaun, ob ich das irgendwie verwenden kann. Wird sich in den nächsten Tagen wohl zeigen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.11.2006, 13:07 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

noch machen richter urteile und nicht §, die sind nur die basis und auslegungsfähig bzw. müssen auf den konkreten fall passen. das erwähnte urteil müsste ein guter anwalt deuten könnne. er wird auch die chancen vor gericht einschätzen können. gehe also zum anwalt. viel zu verlieren hast nicht. das kostenrisiko ist eh nicht so doll. bedenkt man was die nachschulung kostet. zudem hast du vielleicht auch rechtsschutzversicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Noa
25.12.2006, 18:22 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärtsfahren

So, ich bins nochmal.
Ich dachte, ich geb mal kurz Bescheid, was aus meiner Sache oben geworden ist.
Ich hab keinen Anwalt zu Rate gezogen, sondern es halbswegs über Vitamin B laufen lassen und hab die Sache dem zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises erklärt und nachgefragt, was er davon halte. Er meinte nur, dass er sich den polizeilichen Bericht anschaue, sobald er bei ihm einträfe und nach "eigenem Ermessen urteilen" werde.
Ich hab dann jetzt grade pünktlich vor Weihnachten am Freitag Post vom Landkreis bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass mir halt die oben erwähnte OWI vorgeworfen wird, ich mit diesen Schreiben nun verwarnt werde und ein Verwarngeld in Höhe von 35€ zu bezahlen habe.
Oh ich bin den ganzen Tag mit dem breitesten Grinsen überhaupt durch die Gegend gelaufen. Es wär ja auch zu lächerlich gewesen, wenn ich wegen solcher Lappalie an nem Aufbauseminar hätte teilnehmen müssen...

Jaja, das wollte ich nurmal eben erzählt haben.
Ich wünsche noch ein frohes Weihnachtsfest

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten