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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pielo
31.10.2006, 20:01 Uhr

FS 17 + Begleitung

Hallo, muss die Begleitperson, Beifahrer sein oder muss sie sich einfach nur im Auto befinden??

Gruß

Pielo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.10.2006, 20:06 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Wo die Person sitzt, ist nicht vorgeschrieben. Sie könnte also theoretisch auch auf dem Rücksitz schlafen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
01.11.2006, 09:20 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Sie könnte also theoretisch auch auf dem Rücksitz schlafen ;-)

Dem ist nicht so, da die Begleitperson wenn nötig als Berater fungieren soll, und dies kann sie nunmal nicht wenn sie Schläft!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.11.2006, 10:39 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

>>Dem ist nicht so, da die Begleitperson wenn nötig als Berater fungieren soll, und dies kann sie nunmal nicht wenn sie Schläft! <<

wie du selber schreibst, SOLL sie als berater fungieren, MUSS aber nicht. sie KANN schlafen, MUSS aber nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
04.11.2006, 17:32 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Sicher, sicher, der Gesetzgeber hat wieder einmal versäumt, die Lage ein wenig wasserdichter zu formulieren, und lässt damit den Erbsenzählern und Haarspaltern wieder freie Entfaltung. Man darf nie vergessen, wir sind in Deutschland, wo manchmal geglaubt wird, dass man alles tun und machen darf, das nicht wortwörtlich(!) irgendwo verboten wurde.

Wahrscheinlich gibt es auch noch keine Urteile zu dieser Frage, weshalb sich weiterhin vortrefflich so ein Quatsch verzapfen lässt.

@carhol
Aber jetzt mal im Ernst: Glaubst Du, dass im Fall des Falles der Begleiter sich darauf berufen kann, dass ja "nirgendwo steht", er dürfe nicht auf der Rückbank schlafend mitfahren???

Frage wäre also, was versteht der Richter unter "Begleitung"? Etwa nur physikalische Anwesenheit? Oder vielleicht fragt er sich: Worin besteht der Sinn(!) dieser Vorschrift?

Soviel Humor bei der Auslegung traue ich keinem Richter zu, und ehrlich gesagt, wer die Verordnungen mit gesundem Menschenverstand liest, kommt auch nicht auf solche bekloppten Empfehlungen.

Nur zum Nachdenken: Wenn laut FeV schon das Begleiten unter Alkoholeinfluss untersagt ist, warum sollte man stattdessen schlafen dürfen???

Au weia.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.11.2006, 18:28 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

@andreas
in dieser unserer republik geht es nach den BUCHSTABEN der gesetze, nicht nach dem SINN.

das weisst du genau so gut wie ich.

wenn es anders wäre, könnte JEDER § so auslegen, wie es ihm in den sinn kommt.

wenn der gesetzgeber seine hausaufgaben nicht vernünftig macht, bedeutet das noch lange nicht, dass man irgendwas in die § hinein interpretieren darf was nicht da steht.

über sinn oder unsinn von wischiwaschi § brauchen wir uns nicht unterhalten.

zu deiner bemerkung bezüglich alk: die polizei darf dem betrunkenen "begleiter" keine blutprobe entnehmen, nur so nebenbei bemerkt. dazu haben sie nämlich auch die gesetzliche grundlage vergessen.

die ganze geschichte ist auch nach meiner meinung ziemlich schwammig, aber wie schon gesagt, es zählen nur die buchstaben der § .

sonst wären einige urteile recht unverständlich. ich denke da so an den betrunkenen fl dem man keine strafe aufbrummen konnte obwohl er über 1 promille drin hatte.
da konnte man auch nicht mit dem "SINN" der § argumentieren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lena111
09.12.2006, 21:55 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Hallo! ich wollte mal fragen woher ihr das genau wisst, dass die person auch hinten sitzen darf!?

lg Lena

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
09.12.2006, 22:36 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Weil es nirgend wo steht das die Begleitperson vorn sitzen muß....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
15.12.2006, 17:56 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

mit 17 braucht man noch jemanden, der als berater fungieren soll, wenn man dann 18 ist, nicht mehr... dann kann mans auf einmal allein... aja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
15.12.2006, 19:15 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Der FS17 ist für diejenigen eine Chance, die bevor sie allein fahren können eine gewisse Zeit einen erfahren Begleiter an der Seite haben möchte, der nur als Berater dienen KANN, und sonst nix. Deshalb ist es doch kein Widerspruch wenn man dann mit 18 alleine fährt.
Meiner Meinung nach fährt derjenige der dieses Jahr sinnvoll nutzt hat man also nur vorteile gegenüber denen, die mit 18 direkt nach bestander Prfüung los fahren.

Also dein Argument versteh ich nicht richtig...

Was genau findest du denn nicht gut?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
17.12.2006, 11:33 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

haja klar, stimmt schon, für den 17-jährigen ist das sicher gut, aber ich denk einfach, ich mach ja nen führerschein, um "unabhängiger" zu sein und meine mutter ist schon froh drüber, dass sie mich nicht mehr überall hinfahren muss...
aber ich mein z.b. wenn ich jetzt ins geschäft fahr mit meinem auto und meine mutter muss nebendran sitzen oder wenn ich ne freundin heimfahr usw, dann bringt es ja eigentlich nix, dass ich selber autofahren kann, wenn die mutter dann trotzdem wieder dabei sein muss.
Also ich denke meinen eltern wärs ehrlich gesagt zu blöd, immer neben dran zu sitzen.
Ich hab des ganze jetzt nicht als "dann gibts weniger unfälle, weil die noch ein jahr lang mit beifahrer gefahren sind" sondern, "dann muss sich immer jemand finden lassen, der neben dran sitzen will", gesehen!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
17.12.2006, 20:00 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Jo aber all das was du beschreibst hat derjenige anscheinend nicht als Motivation gesehen den Führerschein ab 17 zu machen ;)

Wird ja keiner gezwungen.Und mit 18 kann man dann genauso früh wie alle anderen das gleiche machen, nur haben die dann schon ein Jahr verschieden Verkehrssituationen erlebt und den ein ode randeren Tipp erhalten.

Wär direkt alleine fahren will um Spaß zu haben ect, macht halt wieterhin mit 18, und wer sich vorher gerne ein bisschen "einüben" will, fährt halt ein knappes Jährchen mit Begleitperson (und ich kann dir sagen wenn du ein gesundens Verhältnis zu deinen Eltern hast ist selbst das auszuhalten).

Also deine Argumente mag ja auf Leute zutfreffen, aber sie sind meiner Meinung nach kein Grund das der FS17 schelchter ist oder keinen Sinn hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
17.12.2006, 23:16 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

wollt dich ja nicht angreifen. ;-)
ich mein ja nicht grundsätzlich, dass es keinen sinn macht, aber wenn man ihn macht aber dann die eltern nicht mitfahren, dann macht es keinen sinn... also ich glaub zumindest nicht, dass ich, wenn ich mal kinder habe, lust hab, 1 jahr lang im auto nebendran zu sitzen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.12.2006, 23:55 Uhr

@Andreas Wismann

»Wahrscheinlich gibt es auch noch keine Urteile zu dieser Frage, weshalb sich weiterhin vortrefflich so ein Quatsch verzapfen lässt.«

Wobei beim "BF17" vortrefflich demonstriert wird, wie Gesetzgeber und die Fahrlehrerverbände Hand in Hand gehend Quatsch verzapfen:

Der 29-jährige FL ist als Ausbilder gut genug. Nach bestandener FE-Prüfung ist er als Begleiter plötzlich absolut ungeeignet.

Mit 16 Jahren und 11 Monaten darf man die praktische FE-Prüfung ablegen,
dann muss man jedochniemals fahren,
(warum denn auch, die Eltern haben eh weder Zeit noch Lust - ausserdem macht man die Fahrschule eh besser nicht während dem Abiturstress),
dann schnell noch ein FSF besuchen, um die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen.

= Als Ergebnis bekommen wir:

18 Jährige, die ohne irgendwelche Probezeit! und natürlich auch ohne auch nur einen Funken praktische Erfahrung in den automobilen Alltag losgelassen werden.

Halleluja, es lebe die Verkehrssicherheit!

Da werden von angeblich erwachsenen Menschen per Gesetz die Errungenschaften der letzten 25 Jahre Verkehrssicherheitsanstrengungen leichtfertig über den Haufen geworfen.

Dümmer gehts wirklich nimmer!

Sollte es vor diesem Hintergrund bei Gericht tatsächlich noch irgendeine eine Rolle spielen, ob der Begleiter eines 17-Jährigen nun vorne oder hinten seinen Rausch ausschläft?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.12.2006, 12:05 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

@andreas

das kannst du auf etliche andere bereiche aber erweitern.
mit 18 klasse 1 auf heinkelroller mit 6,5 ps gemacht, 40 jahre gewartet und jetzt 170 ps mopeds fahren.
oder mit 25 a offen gemacht (61 ps) und sofort o.a. mopeds fahren.

fortsetzbar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
18.12.2006, 15:58 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

@00peugeot00:

Das stimmt natürlich. Der FS17 fordet von allen beteiligten Parteien Verantwortungsbewusstsein und Kompromissbereitschaft. Wenn dies nicht gegeben ist kann es zu Problemen kommen.

Man sollte aber meinen (hoffen) das wenn Eltern vornerein nicht als Begleiter agieren wollen ihren Kindern den Fs17 einfach nicht erlauben sollten. Aber leider gibt es immer Chaoten,Eltern und Jugendliche.

Meine Mutter meinte auch wenn sie nicht sicher gewesen wäre, dass ich Vernünftig mit der Situation umgehe, hätte sie es nicht erlaubt.

Aber solche Sachen lassen sich nun leider nicht vim Staat kontrolieren,und somit ist der Mensch wie immer für sich und seine Mitmenschen selbst verantwortlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
19.12.2006, 13:37 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

ich glaub, nicht, dass meine mutter große lust gehabt hätte, ständig neben mir im auto zu sitzen und das beruht auf gegenseitigkeit. ich bin ja schon öfter gefahren, wenn sie dabei war.
"fahr doch nicht so schnell... die nächste kurve wird gaaaanz scharf, fahr langsamer... achtung, der vor dir bremst... die ampel ist rot, du musst anhalten...

ich glaube, ich lern am meisten, wenn ich allein fahre, weil ich da selber nachdenken muss und weiß, wenn ichs nicht macht und mal nicht so aufpass, kann leicht was passieren. wenn dann aber immer jemand dabei ist, lernt man nie (oder zumindest lang nicht) selbstständig auto zu fahren.
Also ich weiß nicht wies bei euch ist, aber mir kommts auf jeden fall so vor....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
19.12.2006, 22:23 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

Ich kann dir jetzt natürlich immer nur von meiner persönlichen Situation berichten,das heißt ichsag ja nicht das deine Ansicht "falsch" wäre,sondern ich sehe es halt gür mich anders ;D

Solche Sprüche wie du oben schreibst die jeden Fahrer auf die Palme bringen hätte ich auch erst erwartet, aber als meine Mutter nach 2-3Tagen gemerkt hat das es auch so geklappt hab ich seit dem nie wieder was gehört.

Also man ist natürlich auch beim begleiteten Fahren auf sich allein gestellt, da man in vielen Situation ja überhaupt gar keine Zeit hat in ruhe zu Fragen und sich das erklären zu lassen.Und beim Fahren hilft einem der Belgeiter ja auch nicht.
Aber wie gesagt es ist ne persänliche Ansicht, und für die einen schein FS17 sinnig und hilfreich zu sein, für die anderen eben nicht. Da kam man so lang diskutieren wie man will, Menschen sind halt unterschiednlcih und deswegen kann es nicht nur eine Lösung geben.

LG Matze und schöne Feiertage

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.12.2006, 23:42 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

»Der 29-jährige FL ist als Ausbilder gut genug. Nach bestandener FE-Prüfung ist er als Begleiter plötzlich absolut ungeeignet.
«


Ja, das ist auch natürlich die Lachnummer. Der 29-jährige Fahrlehrer, der nicht als Begleiter auftreten darf, ist offenbar beim Verfassen des Gesetzes übersehen worden, irgendwann ist es ihnen dann aufgefallen, aber die Ausnahmeregelung hätte wieder unendlich viel Zeit gekostet "nachzubessern" und neu zu verhandeln. So heiß werden heutzutage ja leider auch jede Menge anderer Vorschriften gestrickt.

Beim Bund musste ich übrigens mit 25 Jahren, um Lkw zu fahren, einen Bundeswehr-Führerschein machen, obwohl ich schon 4 Jahre Zivil-Fahrlehrer war - ist eigentlich genauso klug.

Solcherart Pannen werden mich aber nicht davon abhalten, den Führerschein mit 17 ansonsten für eine gute Sache zu halten, weil die Pro-Argumente meines Erachtens deutlich überwiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.12.2006, 10:23 Uhr

zu: FS 17 + Begleitung

@andreas
du hast "blöde" beispiele.
>> Beim Bund musste ich übrigens mit 25 Jahren, um Lkw zu fahren, einen Bundeswehr-Führerschein machen, obwohl ich schon 4 Jahre Zivil-Fahrlehrer war - ist eigentlich genauso klug<<

die bw-ausbildung ist nicht mit der zivilen vergleichbar. wenn ein "unternehmer" (hier bw) besondere fz oder aufgaben hat, wird er sein personal immer für diese aufgaben besonders ausbilden (siehe staplerschein). oder bist du der meinung, weil einer mal bagger oder raupe gefahren ist, er könnte auch panzer fahren? oder weil er den lkw führerschein hat, er könnte auch im gelände fahren? oder er hätte die mil. vorschriften für den kfz-betrieb drauf?

mit dem b-17 gebe ich dir weitestgehend recht, allerdings sollte man bedenken, dass das ganze ein zeitlich begrenzter modellversuch ist und wenn es gesetz wird, die nötigen vorschriften nachgebessert werden.

holger

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Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

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Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden