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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.12.2006, 14:30 Uhr

Die Zeit wurde angerechnet

Hallo,

keine Sorge, die Zeit wurde angerechnet. Das ist das übliche bürokratische Prozedere. Insgesamt darfst du 10 Monate nicht fahren, was bei diesem Alkohlwert auch üblich ist. 5 Monate sind rum, deshalb darf dir erst frühestens nach 5 weiteren der Führerschein wieder ausgehändigt werden.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
22.12.2006, 13:34 Uhr

zu: Fragen zum Führerschein (entzug etc)

Wen Du deinen Lappen am 09.11.04 gemacht hast und dir das am 30.06.06 pasirt ist wars Du noch in der Probezeit. Und das komt dann auch noch dazu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen