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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
25.09.2006, 21:36 Uhr

Max-Tempo für Transporter mit Fahrtenschreiber

Hallo liebe Leute,


mein Bruder meinte heute zu mir, dass er irgendwo im Tv gesehen hat, dass für Transporter mit Fahrtenschreiber auf Autobahnen eine Max-Geschwindigkeit von 120 km/h gilt, richtig?

Die Meinungen gehen auch bei mir in der Firma darüber auseinander.
Wir haben jetzt neue Transporter, VW Crafter mit Anhängerkupplung und digitalem Fahrtenschreiber (120 kW, max Tempo 158 km/H (elektr. gedrosselt), Angaben laut Fahrzeugschein) bekommen, und bevor ich meinen Führerschein verliere würd ich doch gern mal Euer Fachwissen befragen :)


Danke im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
25.09.2006, 22:41 Uhr

zu: Max-Tempo für Transporter mit Fahrtenschreiber

Klick mal den Link an. In Absatz 5 steht alles ...

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_18.php

Eine Beschränkung auf 120 Km/h gibt es in keiner Vorschrift.
Beschränkungen für KFZ, wie hier zu verstehen ist, gibt es erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 to.

KFZ bis 3,5 to zGM werden gesehen wie PKW.
Trotzdem kann langsamer gefahren werden....

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt