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Hollywood
10.09.2006, 16:28 Uhr
geblitzt
Hi, hätte mal ne kleine Frage. Bin vor zwei Tagen mit dem Auto von meiner Mutter geblitzt worden, weiß aber nicht mehr genau, wie viel schneller ich war, wohl so um die 20kmh. Wollte jetzt mal nur wissen, ob ein Bußgeldbescheid nur an den Halter des Wagens geschickt wird oder ob die es auch interessiert wer genau gefahren ist.
Aimee
10.09.2006, 18:04 Uhr
zu: geblitzt
Normalerweise geht es an den Halter des Fahrzeuges, der kann es später bei Dir "eintreiben".
Deine Mutter kann aber Einspruch erheben, wenn sie zweifelsfrei belegen kann, dass Ihr Auto in der Zeit nicht bewegt wurde und der Fahrer auf dem Bild nicht erkennbar ist (was in Deinem Fall sicher schwer wird)
Allerdings kann das leicht nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall kann das Führen eines Fahrtenbuchs zur Pflicht gemacht werden.
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle, wo sie Dich gleich rausziehen, kannst gleich sagen, ich bin nicht mit dem eigenen Wagen unterwegs, sondern
das ist der Wagen von der Mutter, der Geschäftswagen etc. Dann bekommt der Halter überhaupt nichts davon mit.
Ein ergiebieger Link zu Verkehrssünden gibt's hier
(obwohl ich kein Freund des Vereins bin):
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/V
erkehrsverstoesse_und_ihre_Auswirkungen/Das_kosten
_Verkehrsverstoesse/default.asp?ComponentID=2965&a
mp;SourcePageID=10258
Aimee
Hollywood
10.09.2006, 19:28 Uhr
zu: geblitzt
Ne ne sie würde keinen Einspruch einlegen, sie würde es ja extra für mich übernehmen, da ich noch in der Probezeit bin und nicht dieses Seminar machen will. Ich würde ihr halt nachher das Bußgeld zurückzahlen ;)
Diese Gefahr mit dem Seminar stellt sich aber erst ab 21 kmh drüber oder?
durbanZA
10.09.2006, 19:50 Uhr
zu: geblitzt
Genau. Aber ab dieser Grenze stellen die Behörden auch größeren Aufwand an, den Fahrer zu ermitteln. Halterhaftung gibt es bei Geschwindigkeitsverstößen nicht, belangt wird immer der Fahrer. Wenn es nur um Verwarnungsgelder geht, wird allerdings das Bezahlen des Halters oft stillschweigend hingenommen.
Kati85
10.09.2006, 19:52 Uhr
zu: geblitzt
Man sollte auch zu dem stehen, was man selber verbockt hat. Aufbauseminar gibts ab 21 km/h zu viel. Wenn es weniger war, hat es für dich außer dem Verwarnungsgeld keine Folgen. Dann überweist ihr das Geld und es ist gegessen.
Hollywood
10.09.2006, 20:04 Uhr
zu: geblitzt
ok danke für die infos, jetzt kann ich mal nur hoffen, dass es nicht mehr als 20 drüber war ;)
Was passiert allerdings in dem Fall, dass sie den Fahrer nicht korrekt identifizieren können, schlechte Bildqualität oder was auch immer, haken die dann immer noch nach oder ist dann der Halter automatisch der Bösewicht?
Kati85
10.09.2006, 20:21 Uhr
zu: geblitzt
Die schicken einem das Foto meistens in minderer Qualität zu, das Foto, was die haben, ist meinstens besser. Es kann sein, dass Polizisten im Umfeld des Halters mit dem Foto rumfragen, wer diese Person auf dem Bild ist. Ob sie das bei einem Verwarnungsgeld machen, ist die Frage, bei Bußgeld ist es häufiger.
Aimee
10.09.2006, 21:10 Uhr
zu: geblitzt
wobei die mindere Qualiät meistens ausreicht, um Deinen letzten Pickel noch gestochen scharf abzubilden.
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
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