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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andibra
25.07.2006, 23:44 Uhr

Erste Hilfe Kurs

Hallo Leidensgenossen. Habe gerade mit meinem Führerschein angefangen und mußte natürlich auch diesen lästigen Erste Hilfe Kurs (der, der nur einen Tag dauert machen). Meine Freundin hat dann durch Zufall was bei Ebay gefunden. Und zwar kommt da ein Ausbilder zu Euch nach Hause und macht da mit Euch den Kurs und wenn Ihr zu zweit seit dann kostet das schon weniger als beim DRK oder Malteser oder so. Und der Führerschein ist ja schon teuer genug. Also wir haben das ausprobiert, spitze kann ich nur sagen. Die Ausbilderin war echt gut drauf, nicht so trocken und da wir nur zu zweit waren dauerte das Ganze auch keine acht Stunden, wie sonst üblich. Die Bescheinigung war auch kein Problem, wurde ohne weiters vom Straßenverkehrsamt angenommen, da das wohl anerkannte Dozenten machen. Man kann sich auch mit mehreren zusammen tun, und gemeinsam in der Fahrschule den Kurs machen. Unser Fahrschulleiter hat das jedenfalls vor und baut das ganz einfach in den Theorie-Unterricht ein. Naja wollte Euch mal drauf hinweisen, da ich das für eine gute Idee halte und man auch noch ne Menge Geld spart.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
26.07.2006, 00:59 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

Den Erste-Hilfe-Kurs sollte man nicht als lästig empfinden - denn wenn du wirklich mal an einem Unfallort stehst, kann er vielleicht dazu beitragen, dass du anderen Menschen richtig helfen kannst. Ich finde es auch Blödsinn, dass der EH-Kurs nur einmal gemacht werden muss - eigentlich sollte man die Bescheinigung alle 2 Jahre erneuern müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.07.2006, 01:18 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

» so würde es mich schon interessieren, welche Organisation dahinter steckt. «

ich schätze mal gar keine, sondern ein Privater. Nun ja, warum nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
26.07.2006, 13:19 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

wen einer erste hilfe zu hause anbitet solte man sich frage wo er herkomt und ob er ne erlaubnis hatt das privat durzuführe. da es äarger geben kann. er darf nur von einer organisatzin ausbilden wen er da drin ist. und auch nur ab ner bestimten menschen zahl.

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26.07.2006, 13:22 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

nönö retter, er kann das auch als Privater machen, wenn er die gegebenen Voraussetzungen erfüllt. Ob privat oder HiOrg, ist egal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andibra
26.07.2006, 13:33 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

Klar waren wir am Anfang kritisch! also dieser Dozent hat bis vor kurzem fürs DRK unterrichtet und war Anfang diesen Jahres noch auf einer Fortbildung und hat dort auch den Lehrschein verlängert bekommen. Habe mir die Orginale zeigen lassen. Es gibt da jetzt eine neue Regelung, davon hat mein Fahrlehrer auch schon erzählt, dass man keiner Organisation mehr angehören muß. Man braucht nur den Lehrschein und muß natürlcih die vorgeschriebenen Themen lehren.Ist also schon jetzt ein privater, der hält sich aber an die Themen und Aussagen die das DRK auch lehrt. Selbst die Fahrschulen können selber unterrichten wenn die das wollen. Haben bei uns auch schon 2 Schulen mit im Programm. Mein Fahrlehrer wollte auch den Ausbilder machen, aber die Kosten sind zu hoch. Also genau das gleiche wie z.B. beim DRK auch, nur billiger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.07.2006, 13:59 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

» Es gibt da jetzt eine neue Regelung, davon hat mein Fahrlehrer auch schon erzählt, dass man keiner Organisation mehr angehören muß. Man braucht nur den Lehrschein und muß natürlcih die vorgeschriebenen Themen lehren. «

Die Regelung ist nicht neu. EH-Ausbildungen konnten schon vorher private machen. Es gibt ja auch in großen Firman zB viele betriebsinterne EH- Fortbildungen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Monte-Cristo
13.08.2006, 03:17 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs

UNGLAUBLICH!!! DAS DARF NICHT WAHR SEIN!

Der Unterrichtsraum MUSS dafür als Unterrichtsraum(!) bei einer Bez. Reg. gemeldet und genehmigt sein! Alleine das schon ist ein VERSTOSS nach § 68 Abs.2 Fahrerlaubnis- Verordnung.

1. befähigtes Ausbildunspersonal
2. ausreichende Räume
3. notwendige Lehrmittel
4. versicherte Unterrichtsräume etc.

Es sind über 11 Punkte bzw. Bestimmungen für die Anerkennung einer LSM-Ausbildung zu beachten!

DAFÃœR KANN UND SOLLTE DIE AUSBILDERIN IHRE ZULASSUNG SCHNELLSTENS VERLIEREN!

Eine Sache ist klar: das Straßenverkehrsamt hat da gewaltigen Mist gebaut. Wer ist der Anbieter? Bitte um Kontaktadresse.

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Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Kreuzungen

Grundstückseinfahrten

Bahnübergänge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

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