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13.08.2006, 10:26 Uhr

Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Hallo ich möchte den Führerschein mit 17 bei uns in hessen machen und ich wollte mal fragen ob dann die probezeit mit 18 entfällt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
13.08.2006, 11:18 Uhr

zu: Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Bei uns in NRW, und das wird in ganz Deutschland so sein, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Es ist egal, ob du den Führerschein mit 17 oder 18 oder später machst, du ahst immer 2 Jahre Probezeit, wenn du die Probezeit nicht durch ein bestimmtes Seminar auf ein Jahr verkürzt.

MFG

Raphire

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren