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16.06.2006, 01:27 Uhr

Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Hallo,

bin mit dem Fahrrad nachts gegen ein parkendes Auto gefahren. Die Fahrerin des Autos war in der Nähe und hat schnell die Polizei angerufen. Als die Polizei kam musste ich (33 Jahre) pusten und hatte 3 Promille. Es ist das Erste Mal, daß ich erwischt wurde. Einen Führerschein habe und brauche ich nicht.
Was könnte an Strafe kommen?

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16.06.2006, 13:50 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Kann mir denn niemand sagen, was in diesem Fall zu erwarten ist.

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16.06.2006, 15:26 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

»Kann mir denn niemand sagen, was in diesem Fall zu erwarten ist.«

Doch, lies noch mal den Beitrag von Warnecke. Im § 316 StGB findest du den möglichen Strafrahmen. Das exakte Strafmaß legt natürlich der Richter im Einzelfall fest. Mit einer Freiheitsstrafe würde ich jetzt mal nicht rechnen, wenn du nicht gerade (einschlägig) vorbestraft bist.

Übrigens ist es auch möglich, dass dir das Führen eines Fahrrades untersagt wird, solange du nicht eine positive MPU beibringst. Davon wird bislang recht selten Gebrauch gemacht, aber ausgeschlossen ist es nicht, sihe z.B. http://verkehrsanwaelte.de/presse_2005_volltrunken
_auf_dem_drahtesel_behoerde_kann_radfahrverbot_ver
haengen.html

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16.06.2006, 16:08 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Der § 316 StGB sagt im Grunde nichts aus. Insbesondere Für jemanden, der nicht vorbestraft ist und als Ersttäter in Erscheinung tritt. Dürfte vielleicht eine MPU u. Geldstrafe kommen? Wie hoch könnte die Geldstrafe sein u.s.w. ?

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16.06.2006, 18:38 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Naja, so ganz unmöglich ist es nun auch wieder nicht, eine ungefähre Aussage über das zu erwartende Strafmaß zu treffen. Da ich aber kein Anwalt bin und daher die üblichen Strafen nicht genau kenne, kann ich da auch nicht mit detaillierten Angaben dienen. Ohne Vorstrafen und bei einsichtigem Verhalten würde ich 30 bis 40 Tagessätze als normal ansehen (ein Tagessatz ist ein 1/30 des Monatseinkommens).

Genauer wird es dir ein Anwalt sagen können, den ich hier zu Rate ziehen würde.

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16.06.2006, 20:18 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Danke, das war ja schon mal eine ungefähre Richtlinie.

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16.06.2006, 23:59 Uhr

zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto

Hallo Heuschrecke,
das weiß sogar ich, daß man erst dann vorbestraft ist, wenn man ab einem Jahr (360 Tagessätze) bekommt. Für eine Straftat betsraft worden zu sein, heißt noch lange nicht, vorbestraft zu sein. Aber in meinem Fall (Prognose) geht es auch um Klugheit und/oder Erfahrungswerte. Und ich glaube, daß Georg_g weiß, was er hier schreibt. Ich halte ihn für kompetent und kann mich mit seiner Aussage durchaus anfreunden. Denn er macht nicht, wie die meisten hier, "bla, bla", sondern kommt faktisch zur Sache.

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Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken