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 Mignar
09.06.2006, 15:41 Uhr
Fahne am Moped!?
Hi,
Ich wollte fragen ob ihr vielleicht ahnung zu dem Thema habt, und zwar
hab ich eine Fahne hinten an mein Moped geklemmt die auch fest im Fach steckt. Problem ist jetzt nur, ist das auch noch erlaubt oder werd ich vielleicht von Polizisten angehalten?
Ich mein, da hängt jetzt ne 20cm Holz stange raus.
Hoffe ihr könnt mir helfen
Mig
 diezge
09.06.2006, 17:26 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Hallo,
ne Fahne am Motorrad??? Was soll das bringen? Willst Du Kolonnenfahrten machen?
Gruß,
diezge
 trexer
10.06.2006, 12:15 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Keine sinnvollen Antworten zu dieser interssanten Frage?
 Mignar
10.06.2006, 14:34 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Hab natürlich die Deutschland Flagge dran ;)
Hier nochmal ein Bild, wo man sieht wie lang das Ding ist:
http://home.arcor.de/andrew.krug/Photo-0222.jpg
 Dr.Hasenbein
10.06.2006, 16:27 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Oh Nein, noch jemand mit solch einer peinlichen Deutschland-Flagge!!! Nicht einmal für Geld käme mir solch ein Teil an mein Auto. Selbst wenn ich für die Deutsche Fußballmannschaft wäre, WAS ICH NICHT BIN, würde solch ein peinliches Teil NIEMALS an meinen Wagen kommen. NEVER!
 durbanZA
10.06.2006, 16:57 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Ich kenne mich im Bereich der StVZO nicht so aus, aber da hier sonst niemand eine qualifizierte Antwort parat hat, verscuhe ich mal,was dazu zu sagen.
- Die Fahne darf natürlich in keiner Weise den Verkehr behindern oder sogar gefährden. Das setzt voraus, daß sie fest montiert ist und auch den Fahrer nicht beeinträchtigt.Eingetragen werden muß sie nicht.
Selbst wenn sich in der StVZO was gegen die Montage der Fahne finden lässt, unterliegt sie zurzeit allerdings einer gewissen Duldung, sodaß ich es für unwahrscheinlich halte, daß ein eventueller Verstoß geahndet werden würde.
Du kannst ja selbst nochmal gucken, was Du so in der StVZO findest, einfach googeln!
 Joe
10.06.2006, 21:48 Uhr
zu: Fahne am Moped!?
Abgesehen davon, daß es im Zweifelsfall wahrscheinlich eh geduldet würde, kann ich auch nichts finden, was dagegen spricht. Die Fahne ist ja kein Fahrzeugumbau, sondern eher Ladung und als solche widerspricht sie mit den 20cm nicht der StVO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?
An Einmündungen von Feldwegen
An Baustellen
An innerstädtischen Kreuzungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?
Nach zwei Jahren
Nach fünf Jahren
Nach einem Jahr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten
Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen
Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel
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