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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
01.06.2006, 19:06 Uhr

wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Werden die Prüfer nach "Stückzahl" bezahlt? D.h. gibt es Quoten wieviele (Pillenknick??) die Prüfer nicht bestehen lassen sollen...wenn auch nicht offiziell festgelegt?
Wie ist das mit einem Prüfer der nur saisonweise in Deutschland arbeitet und dann wieder 9 Monate im Ausland (natürlich dort wo die Sonne scheint) lebt. Weiss jemand eine Antwort?
Danke und liebe Grüße

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01.06.2006, 19:15 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Richtig geraten, bin jetzt einigermaßen sauer!
Mein Fehler: Habe mich zum links abbiegen auf der falschen Spur eingeordnet auf der ich dann aber auch logischerweise geblieben bin, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern.
Ein Musterbeispiel wie sich doch Theorie und Praxis unterscheiden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.06.2006, 19:29 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Und wie bist Du dann gefahren? Trotzdem nach links abgebogen?
Die Prüfer sind Festangestellte des TÜV.

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01.06.2006, 19:44 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Nein, habe ich doch oben geschrieben, ich bin gerade aus gefahren, auf der Spur auf der ich mich fälschlicherweise eingeordnet habe.

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01.06.2006, 22:45 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Es gibt genau diese Fragestellung in der Theorie: Sie haben sich rechts / geradeaus eingeordnet und möchten links abbiegen...wie verhalten sie sich
Richtige Antwort: ich nehme einen Umweg in Kauf! Ich fahre rechts oder geradeaus

Was verstehst du denn unter "Schöner Durchfallen"? Sollte man da mal ein Hochglanzmagazin auf den Markt bringen? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
02.06.2006, 10:49 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Mich würde mal interessieren welche Leistungen genau die Fahrschule erbringt für die Vorstellungsgebühr zur Prüfung (Theorie + Praxis). Was genau müssen die machen? Die Beträge sind ja schon recht gesalzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.06.2006, 11:30 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

ich wollte auch schon fragen: Was steht auf dem Prüfungsprotokoll?
Wenn Du geradeaus gefahren bist ist das kein Durchfallgunrd. Wenn Du von dem falschen Fahrstreifen aus doch abgebogen bist, könnte man da eher drüber reden :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern El_Greco
02.06.2006, 12:10 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Häh?
Also wenn er sich falsch eingeordnet hatte und dann aber der fahrstreifenrichtung entsprechend weiter gefahren ist, hat er doch der situation nach alles richtig gemacht.
Das wollen die Prüfer ja sehen, dass man dann nicht fälschlicherweise links abbiegt.
Das war sicher nicht der durchfallgrund

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
02.06.2006, 20:52 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Erstens bin ich eine Frau, zweitens bin ich geradeaus gefahren und in dieser Situation nicht abgebogen, das eigentliche Problem war allerdings das meine FL dachte sie tut mir was Gutes wenn sie mir schon beim anfahren "gute Tipps" gibt, der Prüfer meinte noch sie solle das jetzt sofort unterlassen sonst müsse er die Prüfung jetzt abbrechen , ich habe sie auch noch aufgordert das nicht zu tun da ich ihre "Unterstützung" nicht benötige...und auch schon die Stunden davor nicht mehr benötigt habe...als der Prüfer mich dann noch in einer relativ engen Parklücke (im Gefälle) nach hinten links einparken lassen wollte und sie dann sagte "andersrum" bevor ich noch irgendwohin gelenkt habe...war´s das dann...
ist doch ein gutes Geschäft...ab und zu eine Fahrstunde für 170 Euro (plus 77 E TÜV-Gebühr) ..das lohnt sich doch...
Als Grund hat er dann das falsche Einordnen zu links abbiegen genannt...
Entgegen den statements manch ganz Schlauer hier in diesem Forum denke ich es geht in diesem Geschäft wirklich nicht ganz sauber zu...ich hätte mich gerne von etwas anderem überzeugen lassen, aber dazu ist wohl zuviel Geld im Spiel...
Das ich den Schein nicht benötige um mal Papi`s Auto zum einkaufen zu fahren sondern ganz dringend beruflich brauche ist den meisten Leuten dabei auch ziemlich egal...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
02.06.2006, 21:25 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

Sie ist seit 5 Jahren Fahrlehrerin! Sie hat mir auch schon vor der Prüfung gesagt das sie mir kleine Hinweise geben wird, sie muss das doch wissen daß das schief geht, außerdem habe ich während der Fahrt, und schon garnicht während Prüfung den Nerv mal zu gucken was sie denn macht...habe dankend abgelehnt!
Was hätte das denn für Konsequenzen für sie gehabt?
Klar hat der Prüfer gewusst das die Parksituation zu schwierig für mich war...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
02.06.2006, 23:17 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

ne du, ich mach das jetzt so wie gelernt...abhaken....weiterfahren...sprich 2. Prüfung anpeilen..
Habe die als Mensch sehr gemocht, als FL eher nicht...was soll`s

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
03.06.2006, 23:49 Uhr

zu: wie ist die bezahlung der prüfer geregelt?

da musst du aber nicht auf den prüfer wütend sein, sondern auf die fl. zumal der prüfer sie noch gebeten hat ihre "hilfe" zu unterlassen.
ich würde da doch nach dem geld fragen.
am besten den prüfer als zeugen bennen, falls die dame probleme macht.
hilfe durch fl ist auch anders möglich. z.b. meiner hat den prüfer in ein gespräch verwickelt. den tipp kannst deiner fl auch geben. vielleicht hilft bei einigen prüfern auch ein tiefer ausschnitt. allerdings musst du den tragen. bei der fl sieht er den nicht. sitzt ja genau hinter ihr.

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