Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Flo72
12.04.2006, 13:12 Uhr

Prüfung und Fahrstunden mit dem eigenen Motorrad oder Auto

Hi,

wollte meine Fahrstunden sowie die Prüfung mit dem eigenen Motorrad machen, von meiner Versicherung, auf die ich das Motorrad anmelde gibt es keine Probleme, voller Versicherungsschutz obwohl ich in dem Sinne noch keine Fahrerlaubniss habe und die Maschiene im Straßenverkehr bewege.
Wie sieht es denn da mit der Fahrschule aus, würde dass eine Normale Fahrschule machen bzw. zulassen oder eher nicht ????

Gruß
Flo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.04.2006, 23:26 Uhr

zu: Prüfung und Fahrstunden mit dem eigenen Motorrad oder Auto

Du hast doch keine doppelten Pedale in deinem Auto...wäre ja Blödsinn...somit kannst du das mit der Prüfung vergessen denke ich...wozu überhaupt? du hast doch mit dem Fahrschulauto ständig geübt...?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Fußgängerüberwege

Einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung