|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
steinboeckin
02.03.2006, 09:32 Uhr
Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo,
als Autofahrer, wird mir ab einem Bußgeld von EURO 40,- ein Punkt in Flensburg "gutgeschrieben", richtig?
Wie verhält sich das nun, wenn ich als Fahrradfahrer -und Besitzer eines Auto-Füherscheines bin- ein Bußgeld in der Höhe zu zahlen habe?
... und zusätzlich noch in der Probezeit bin!
Macht sich die Rennleitung die Mühe, nachzusehen, ob ich Führerscheinbesitzer bin? Wenn ja, bekomme ich dann auch einen Punkt in Flensburg, obwohl ich das Vergehen als Fahrradfahrer begangen habe?
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
02.03.2006, 10:02 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo,
d.h. auf Deutsch:
-der Fahrradfahrer mit einem Bußgeld von EURO 40,- innerhalb eines Monats hat nun einen Punkt in Flensburg?
Was ist mit der Probezeit?
Gruß
steinboeckin
Sören
02.03.2006, 13:21 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Auch als Radfahrer kann man Punkte bekommen, sogar als Nichtführerscheinbesitzer. Ein Führerschein ist keine Voraussetzung für ein Konto in Flensburg.
Als Radfahrer kann man meines Wissens nach nicht direkt den Führerschein verlieren aber ich befürchte, daß sich das auf die Probezeit auswirkt, weiß es aber nicht wirklich.
Fit in solchen Fragen sind sie beispielsweise im Verkehrsportal.
@ Heuschrecke
Du solltest einmal deine Einstellung dazu überdenken, wer wen gefährdet. Idioten gibt es sowohl am Lenker als auch am Lenkrad. Rad-Rambos können, wenn sie denn so gefährlich sind, nur einen verschwindend kleinen Anteil ausmachen, denn an Unfällen zwischen Rad- und Autofahrern sind nach dem Statistischem Bundesamt zu 2/3 die Autofahrer schuld. Und nun behaupte noch einmal Radfahrer würden Autofahrer gefährden. Mal davon abgesehen, daß eine Beule im Blech nicht wirklich gefährlich ist, im Gegensatz zu einer Beule im Körper.
steinboeckin
02.03.2006, 14:26 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo Sören,
danke für den Hinweis, aber da war ich schon und habe dort auch nichts gefunden.
Aber, so wie ich sonhol verstehe, wird es sich wohl nicht auf die Probezeit (Tochter) auswirken.
Wir werden halt abwarten.
Vielleicht waren die beiden Polizisten einfach nur schlecht gelaunt, haben deshalb das unangemessen, hohe Bußgeld (einmal EURO 15,-
(Beleuchtung am hellichten Tag! in einer ca. 10 m langen Unterführung)
und ein anderes mal EURO 25,-
(Fahren auf der falschen Seite) einkassiert und damit war es erledigt.
Vielen Dank!
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
02.03.2006, 15:16 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo,
sorry, Denkfehler. Ich bin beim Lesen eines anderen postings darauf gekommen und weil ich so empöhrt über das unverhältnismässig hohe Bußgeld war, dachte ich nur noch an die Gesamt-Euro innerhalb einer bestimmten Zeit.
Also: Kommando zurück.
:-)))
steinboeckin
02.03.2006, 16:12 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo warnecke,
dann werd' ich mal gehen und mich in Holger umtaufen lassen.
Gruß
Holger von Steinboeckin und zu Fahrtippsforum ;-)
steinboeckin
02.03.2006, 16:53 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Möchte eure traute Zweisamkeit nicht stören.
gggrrrrrrr!
Nichts für ungut :-)
Gruß
steinboeckin
Pascal
02.03.2006, 20:15 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Also, ich habe dafür kein Verständnis. Ein Delikt, daß man mit einem Fahrrad begeht kann - dem gesunden Menschenverstand zufolge - niemals den Autoführerschein gefährenden. Schließlich sind das zwei völlig unterschiedliche Dinge.
steinboeckin
02.03.2006, 21:19 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Hallo Heuschrecke,
selbstverständlich ist das Fahren auf der falschen Seite ein Vergehen, das auch mit einem Bußgeld geahndet werden sollte.
Du erlaubst mir aber, mich über die Höhe des Bußgeldes aufzuregen?
Mit ein bisschen guten Willen hätten (bei einer Auszubildenen) auch EURO 15,- gereicht.
Das Bußgeld für das zweite Vergehen halte ich für noch willkürlicher und ebenfalls unverschämt hoch.
Es ist, meiner Meinung nach, unzumutbar, wenn nicht sogar gefährdungsträchtiger, vom Rad abzusteigen, um die Lampe einzuschalten und nach 10 m nochmals abzusteigen, um die Lampe wieder auszuschalten.
Wenn die Polizisten aus verkeherserzieherischer Sicht unbedingt auf ein Bußgeld bestehen, hätten's auch EURO 5,- getan.
Nichtsdestotrotz, wir haben eh schon bezahlt. Also, was soll's.
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
02.03.2006, 21:25 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
dem stimme ich zu. Alkoholisierte Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer, sind, wenn sie sich nicht verkehrsgerecht verhalten, wegzuschließen... oder so... oder aus dem Verkehr zu ziehen... in jedem Fall aber, bei (drohenden) Delikten zur Rechenschaft zu ziehen.
Gruß
steinboeckin
Sören
03.03.2006, 09:24 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
Ich finde es schon in Ordnung, wenn Verstöße auf dem Rad Einfluß auf den Probeführerschein habe.
Der Führerschein auf Probe soll nicht nur die rein technische Beherrschung des Autos hinterfragen, auch die psychische Eignung des Fahrers. Wenn es da Mängel gibt, ist es besser demjenigen keine Fahrzeuge mit hohem Gefährdungspotential zu geben.
@ Heuschrecke
Das mit Deinem Unfall tut mir leid. Aber das ändern auch nichts an der Tatsache, daß Radfahrer entgegen ihres Rufes zu den harmlosesten Verkehrsteilnehmer gehören. Sie bekommen sogar ein Kunstück hin, das weder Fußgänger noch Auto-, Brummi oder Motorradfahrer hinbekommen: Sie sind an weniger der Hälfte (43 %) aller Unfälle schuld, an den sie beteiligt sind, und das schließt Alleinunfälle und Unfälle mit anderen Radfahrer ein, an denen sie definitionsgemäß zu 100 % schuld sind.
Und wenn man dann noch die größe körperliche Gefährdung der Radfahrer berücksichtigt, die passive Gefährdung, sollten man als Autofahrer lieber ruhig sein.
Du magst durch den Unfall eine Schock erlitten habe. Beim Radfahrer wird es nicht nur der gewesen sein.
tolu
05.03.2006, 11:49 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
"Beleuchtung am hellichten Tag! in einer ca. 10 m langen Unterführung)"
ja und?
was meinst du was ich zahlen muss, wenn ich am hellichten tag mit einem auto ohne funktionierendes licht rumfahre im tunnel?
licht muss immer am fahrzeug vorhanden sein und falls nötig eingeschaltet werden.
die diskussion um tagfahrlicht (ich bin dagegen) ist auch noch nicht so lange her.
übrigens ich muss auch am tag betriebsbereite beleuchtung aufweisen. leider sehen das viele radfahrer nicht so. da wird ohen beleuchtung rumgefahren, auch nachts.
gut bei einer azubi könnte die polizei eine ausnahme machen. andererseits wird die tochter nie mehr ohne licht rumkurven. vieleicht sind die 15 euro somit ihrer zukünfigen gesundheit oder ihrem leben sogar nützlich.
Viviane
06.03.2006, 13:12 Uhr
zu: Fahrradfahrer-Bußgeld
wieso sollte sie auch nach 100 m wieder absteigen und das licht ausmache`? sie kann ja einfach mit licht nach hause fahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Vor Bordsteinabsenkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|