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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 4ndre
13.02.2006, 16:53 Uhr

Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

hi leute

bin heute leider durch meine fahrprüfung gerasselt, dabei hat alles gestimmt, wirklich alles oder ?

der einzige schwerwiegende fehler der mir angekreidet wurde war, dass ich in einer 50iger straße wo rechts vor links herrscht mit max 40 im dritten und vierten gang gefahren bin. ich finde das urteil ziemlich unfair, da die seitestraßen sogar noch gut zu sehen waren und ich an den einmündungen langsamer gefahren bin und ich "extra" nach rechts geguckt habe. trotzdem sagt der prüfer "rechts vor links verletzung" hauptsächlich, da ich im 3. und 4. gang dort längsfuhr.

nur zu meiner frage, ist das urteil fair oder gibt es für mich da eine möglichkeit das urteil anzufechten ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern computerblicker
13.02.2006, 18:12 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

Das einzigste was ich da jetzt sehe is dass man Rechts-vor-Links nicht im 3. oder sogar im 4. Gang anfährt.

Ich musste da immer im 1. oder 2. vorbeifahren...

Sonst seh ich da jetzt net wirklich was falsches, dass du "nur" 40 gefahren bist is nich falsch denke ich, 50 is ja die MAX.(!) (und das vergessen viele) Geschwindigkeit und nich die Richtgeschwindigkeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rene
13.02.2006, 19:42 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

ist nicht in den meisten rechts vor links straßen nur 30 erlaubt ?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 4ndre
13.02.2006, 20:21 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

dass ich bremsbereit war, hat mein fl sogar noch dem prüfer gesagt, ich bin halt durchgefallen, weil ich "eigentlich" in den 2. gang hätte wechseln sollen, wer denkt denn schon, dass das so wichtig ist ? immerhin bin ich langsamer geworden und habe aufgepasst, aber naja, ich denke, dass mit urteil anfechten macht echt keinen sinn, habe nochmal mit meiner fahrschule telefoniert und die meinten, das wird nichts bringen ... d.h. kein lappen und 200 euro wech und die möglichkeit nochmal durchzufallen, schöne scheisse :P
für alle hamburger, waren die merken -und legienstraße, also VORSICHT !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wildwechsel
13.02.2006, 20:46 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

rene: Kommt immer drauf an. Hier ist im ganzen Dorf 50 und rechts vor links.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.02.2006, 21:45 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

Wenn Du so 1 1/2 Jahre Zeit hast für einen Verwaltungsgerichtsstreit, dann kannst Du ja eine Klage anstrengen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings denkbar schlecht, was alleine schon aus dem schwachen Protest Deines Fahrlehrers abzulesen ist.

In der Prüfung ist nachzuweisen, dass man in der Lage ist, ein KFZ sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Strassenverkehr zu führen.

Ich denke, der Prüfer würde vor Gericht keine große Mühe haben, Deine 40 km/h an einer RvL-Kreuzung als weder sicher noch verantwortungsvoll darzustellen.
Da kann man nämlich nicht mehr anhalten, wenn ein Vorfahrtberechtigter auftauchen würde. Selbst mit einer Gefahrenbremsung hättest Du noch 14 m zum Anhalten gebraucht. So breit ist eine dreispurige Autobahn mit Standstreifen, aber keine Nebenstrasse.
Diese einfache Lektion wirst Du wohl lernen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarishkaHH
23.02.2006, 14:43 Uhr

Schon wieder Durchgefallen.....

Alos ich kann den ndreren nur zustimmen!Normaler wiese ist das nicht fair das er dich wgen sowas durchfallen lies!Wo ich ihna ber recht geben musst bei recht vor links hätte du im 1 bzw. 2 gang fahren müssen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
27.02.2006, 22:14 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

das im 4. gang bleiben vor der rechts vor links ist quasi ein "fehler in der fahrzeugbedienung" und führt beim wiederholten male (Also an der 2. rechts vor links") zum durchfallen

=> Hartes Urteil, aber rechtlich einwandfrei

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrnoob
28.02.2006, 02:08 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

Vor allem ist der 4. Gang eine falsche Wahl in einer 50er Strecke.
Normalerweise ab ca. 60 verwendet man den 4.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern El_Greco
28.02.2006, 09:31 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

also in einer geradlinigen vorfahrstraße kann man den 4. Gang mit 50 locker fahren,
spart vorallem Sprit,
so lern ichs jedenfalls in der Fahrschule;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.02.2006, 13:16 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

@ Heuschrecke:
Fahrnoob war doch gar nicht derjenige, welcher an der rechts-vor-links-Kreuzung durchgefallen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.02.2006, 22:23 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

@ Heuschrecke:

Weil du von 08/15-Kreuzung gesprochen hast, bin ich von der rechts-vor-links-Kreuzung des Ausgangsbeitrags ausgegangen.

Die andere Kreuzung ...
http://piobot.uttx.net/ggv.jpg
... ist übrigens etwas ganz Besonderes, weil da ein Fußgängerüberweg auf einer Kreuzung ist, was bei uns gar nicht erlaubt ist. Aber das Bild enstand ja auch in Österreich ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.02.2006, 22:45 Uhr

zu: Urteil des Prüfers anfechten ?!?!

Da siehst du mal, wie schwierig diese Kreuzung ist ;-) Aber der Fahrer des Golf I mit den zusätzlichen Rallye-Spiegeln beherrscht das.

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