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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2006, 00:07 Uhr

zu: Prüfling durchgefallen wegen Zeichen 276

Ich glaube nicht, dass der Prüfling sieben Kilometer hinter diesem Gefährt hätte bleiben müssen. Das Problem war wohl eher, dass er (Zitat) "ohne mit der Wimper zu zucken" überholte. In der Regel soll der Fahrschüler zunächst mal zu erkennen geben, dass er die Situation erkannt hat und hinter dem Fahrzeug bleiben. Irgendwann wird der Prüfer dann mal darauf hinweisen, dass der Fahrschüler bei Gelegenheit mal überholen solle. Das ist zugegebenermaßen eine ziemliche Doppelmoral - überholen verboten, aber wenn's der Prüfer erlaubt, dann ist es OK.

Hast du denn hinterher den Fahrschüler mal gefragt, ob er das Überholverbotszeichen überhaupt gesehen hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Akiko
10.02.2006, 07:17 Uhr

zu: Prüfling durchgefallen wegen Zeichen 276

Tja dumm gefahren würde ich sagen. Aber seinen wir mal ehrlich! Wer hätte die Rappelkiste nicht überholt?! Das war nicht zufällig der Prüfer den ich hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
10.02.2006, 11:19 Uhr

zu: Prüfling durchgefallen wegen Zeichen 276

ich hätte mich kurz nach hinten mit dem prüfer verständigt und gefragt, ob ich trotz überholverbot überholen soll, kann aber auch in die hose gehen...

oder man sagt laut: "hmm... dummerweise ist hier überholverbot" oder sowas, dann abwarten wie der prüfer reagiert...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.02.2006, 11:39 Uhr

zu: Prüfling durchgefallen wegen Zeichen 276

Da lässt sich nichts machen. Überholen im Überholverbot ist nun mal nicht erlaubt.

Wenn nach einer gewissen Strecke hinter dem langsamen Kfz für alle erkennbar gewesen wäre, dass der Vorausfahrende sich nicht an den §5 (6) StVO hält und folglich an geeigneter Stelle die Möglichkeit zum Überholen eröffnet, dann hätte sicherlich der Prüfer seinerseits dem Kandidaten die Erlaubnis erteilt, bei gefahrloser Situation zu überholen, so weltfremd sind die Prüfer nämlich gar nicht.

Das Problem wird darin bestanden haben, dass der Kandidat durch sein Verhalten gar nicht erkennbar werden ließ, dass er die Situation (hier besteht ein Überholverbot!) überhaupt erfasst hat. Schliesslich kann jeder im Nachhinein behaupten: "Ich hab es aber gesehen".
Und wenn jemand Verkehrssitutionen (noch) nicht richtig erfasst und der Situation entsprechende Reaktionen zeigt, dann ist die Fähigkeit zur selbständigen Teilnahme am Strassenverkehr auch (noch) nicht erreicht.

Aber eigentlich sollten solche "Problemfälle" in der Ausbildung durchgesprochen worden sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
10.02.2006, 11:44 Uhr

zu: Prüfling durchgefallen wegen Zeichen 276

das ist nur in deutschland möglich. ich mache es so:
wenn ich das fahrzeug überholen kann, ohne auf die gegenfahrbahn zu gelangen, tue ich es auch.

in casu: 1m rasenmäher (oder was auch immmer) + 1,80m auto (z.b. golf) + 0,20-0,45m seitenabsand). gut der seitenabstand ist etwas wenig.
aber wer in dieser situation nicht überholt macht sich wg. behinderung des verkehrs schuldig. müsste der überkorrekte prüfer auch so sehen.

lebensfremde prüfer sind wohl ziemlich das letzte was man brauchen kann.

andererseits könnte der rasemäher bzw. dessen fahrer auch mal an die seite fahren und halten. so mache ich das immer wenn ich den schlepper fahre.

..zum Seitenbeginn

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