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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ola
07.02.2006, 23:01 Uhr

Sehhilfe gewechselt

Hallo! Folgendes:
Ich habe meinen Führerschein ab 17, also erstmal nur diesen einen Zettel, dass ich mit Begleitung fahren kann und bla. Habe, als ich in der Fahrschule war, eine Brille getragen und mich auch so angemeldet. Doch nun habe ich Kontaktlinsen, mit denen ich auch 100% sehen kann. Was soll ich denn unternehmen, soll ich nen neuen Sehtest machen und diesen dann vor dem richtigen Führerscheinabholen vorzeigen, oder jetzt schon irgendwo vorzeigen und ummelden, was genau soll ich jetzt tun? Was kann denn passieren, wenn ich nichts mache?
Danke für die Antworten im voraus.
Gruß, Ola

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuela
11.02.2006, 14:38 Uhr

zu: Sehhilfe gewechselt

hi blos kann auf den führerschein oder stehen brille oder kontaktlinsen ich glaube für brille steht dann 1.1 und kontaktlinsen 1.2 für sehhilfe steht dann aber nur 1 gruß manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.02.2006, 15:42 Uhr

zu: Sehhilfe gewechselt

Im Normalfall wird aber nur die allgmeine Auflage "Sehhilfe" eingetragen. Eine explizite Beschränkung auf Brille oder Konaktlinsen wird nur vorgenommen, wenn es irgendwelche medizinischen Gründe gibt. (Die beim Führerscheinantrag dann im augenärztlichen Gutachten enthalten wären)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So spät wie möglich zurückschalten

So früh wie möglich hochschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden