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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
05.02.2006, 14:39 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

Du wirst wohl kein Gesetz finden, in dem steht dass es verboten sei 4cm hohe 8cm breite Aufkleber in die Heckscheibe zu kleben. Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.
Also ist es erlaubt.
Kleb ihn einfach hin und gut ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
05.02.2006, 22:01 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

>>Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.


Diese Aussage ist allerdings auch Schwachsinn.
Trotzdem steht dem Aufkleber keine Verordnung im Wege.

mfg


Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Geschwindigkeit vermindern

Möglichst weit rechts fahren

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen