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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Thomas76
06.02.2006, 11:47 Uhr
Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
Hallo allerseits,
mein Kumpel hat ein grosses Problem:
Er fuhr des nachts die Strasse entlang, vor ihm ein Van, der etwas trödelte (so ca 30 bei 50 erlaubten) Da mein Kumpel die Grünphase der Ampel etwas eiter vorn noch erwischen wollte und um ihn darauf aufmerksam zu machen, betätigte er kurz die Hupe. Daraufhin beschleunigte der Van und bremste dann ein paar mal ohne ersichtlichenn Grund ab, evtl um meinen Kumpel zu ärgern.
Mein Kumpel konnte auch bemerken, dass die Personen in dem Van ihm den "Scheibenwischer" zeigten. an der Ampel stand mein Kumpel ca. 10m rechts hinter dem Van und zeigte den Personen im Van den Zeigefinger, nach dem Motto 'So nicht, Leute'. Als die Ampel grün wurde bog er ab.
2 Wochen später flattert ein Anwaltsschreiben bei ihm zu Hause ein, wegen Nötigung.
Nun meine Fragen:
1. Ist sowas rechtens?
2. In dem Van saßen 2 Personen, während mein Kumpel allein fuhr. Kann der Beifahrer in dem Van die Aussagen des Fahrers einfach so bestätigen? , egal was er behauptet des nachts gesehen zu haben?
Mein Kumpel hat jetzt tierisch Angst vor einem evtl. Gerichtstermin.
Vielen Dank im Voraus für evtl Antworten
Grüße von Thomas
steffif
06.02.2006, 12:05 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
ich find die Leute toll, die den mumm haben leute mit ner vollklatsche anzuzeigen :)... Uns wurde schonmal von einem Herrn der im Krankenwagen am Steuer saß der Mittelfinger gezeigt...wir haben uns dann auch schnell alles aufgeschrieben, Zeit, Ort usw...
Sowas muss ja wohl nicht sein... wenn das jeder machen würde, wie würde dann der tägliche straßenverkehr aussehen??? Jeder ärgert sich mal - das ist ja alles auch kein problem- doch wenn man sich da nicht zusammenreißen kann, dann sollte man das auto lieber stehen lassen...
Das lernt man doch auch in der Fahrschule, das man, wenn man emotional so geladen ist, lieber nicht fahren sollte...
LG, STeffi
Alex
06.02.2006, 12:11 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
ICh weis ja nicht wie stark der dann gebremst hat, aber wie sichs anhört musste dein Kumpel wegen ihm auch kräftig in die Eisen steigen.
Wie wärs dann also mit ner Gegenanzeige? Gefährdung des Strassenverkehrs und ausserdem war ja noch der "Scheibenwischer" der sicherlich schlimmer ist als ein ZEIGEfinger.
Jetzt hat dein Kumpel aber ein Problem - keiner wird ihm glauben. Aber villeicht zieht der andere aus Angst die Anzeige zurück....
Aber eigendlich ist das alles Schwachsinn...sowas passiert auch nur in Deutschland.
Kathrin149
06.02.2006, 12:30 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
Ja, ist es ist rechtens, und ich finde es auch gut, daß der Fahrer vor ihm diesen Schritt gegangen ist. Selbst wenn er unbegründeter Weise viel zu langsam gefahren wäre, hätte Dein Kumpel so nicht reagieren dürfen.
Ich wünschte, jeder Vogel- und Stinkefinger-Zeiger (und andere natürlich auch), bekäme mal ordentlich Ärger. Menschen, die sich nicht beherrschen können, gehören nicht ans Steuer.
steffif
06.02.2006, 12:53 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
was ist denn bitte der scheibenwischer?????
Alex
06.02.2006, 13:04 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
Der Scheibenwischer ist sowas wie n Vogl zeigen aber hier "wischt" man mit der flachen Hand vor seinem Gesicht hin und her.
@Kathrin
Das, was der Vanfahrer gemacht hat, ist sicher nicht rechtens. OK die Anzeige ist immer rechtens, aber ob er damit durchkommt ist die andere Frage. Wenn jetzt beide Van- Insassen aussagen, es war der Mittelfinger dann werden sie durch eine Falschaussage - UNRECHT - durchkommen. Wenn sie zugeben dass es nur der Zeigefinger war lacht sich der Richter tot, sofern es vor Gericht kommen sollte.
Die andere Frage ist, ob es ?moralisch? gerechtfertigt ist Anzeige zu erstatten. Der Fahrer hat ja schliesslich schon Selbstjustiz - UNRECHT - begangen, in dem er durch unnötiges Bremsen eine Verkehrsgefährdung dargestellt hat und den anderen BELEIDIGT hat.
Also hackt mal nicht alle so auf dem Kläger rum. Das soll jetzt nicht heissen, dass ich das verhalten des "Kumpels" richtig finde. Er ist hier nur nicht der einzige Täter
Thomas76
06.02.2006, 13:12 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
Ich nochmal,
ich hab jetzt in anderen Rechtsformen gelesen,
das derjenige, der anzeigt, den Fahrer des anderen Fahrzeugs beschreiben müßte.
Desweiteren ist ja das Problem, dass mein Kumpel allein im auto war, während der Van-Fahrer einen Beifahrer hatte, also einen Zeugen.
Er könnte sozusagen alles behaupten, z. B. das mein Kumpel ihnen das "nackte Hinterteil" gezeigt habe, etc.
Wie ist hier denn die Rechtslage zu sehen?
Könnte ich, wenn ich mit meinem Kumpel im Auto zu zweit unterwegs bin, jeden verklagen, der allein im Auto ist, wegen Sachen, die derjenige nicht gemacht hat?
MfG Thomas
Thomas76
06.02.2006, 13:21 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
@ sonhol,
leider kann ich deine Ansicht nicht teilen, da ich meinen Kumpel schon seit über 15 Jahren kenne und ich auch schon des öfteren mit ihm im Auto unterwegs war.
Übrigens er ist kein 18-jähriger mehr (28) und fährt auch keine Rennsemmel.
Also wenn er mir sagt, dass er nur den ZEIGEfinger gezeigt hat, um anzudeuten, dass er das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmer nicht gut findet, glaube ich ihm schon!
Desweiteren würde mich doch schon mal interressieren, ob meine 2. Frage bei diversen Anklagen was bringen könnte (das Thema mit dem zu zweit im Auto)
mfg Thomas
ps. ich werde mittlerweile auch bald 30
Thomas76
06.02.2006, 13:50 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
echt cool, da ich ja jetzt frei habe, schnappe ich mir irgendjemanden, fahr durch die Kante, zeige alle möglichen Einzelfahrer an, und freue mich, dass Vater Staat unzählig viel Geld erhält....
Super Rechtssprechung,
Ich dachte bisher, das Beifahrer nich als Zeugen gelten, da sie beeinflussbar sind (unmittelbar durch den Fahrer) somit könnten sie ALLES behaupten...
TOLL
mfg Thoms
tolu
06.02.2006, 14:46 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
ich glaube da wird nicht viel bei rumkommen. beweise, dunkelheit (finger erkannt).
fest steht: der zeigefinger ist höchstens eine beleidigung und keine nötigung.
die lichthupe kann als nötigung behandelt werden. da könnte man aber sagen: "ich wollte mit der lichthupe meine überholabsicht ankündigen." das ist erlaubt (bin mir da sehr sicher). die experten haben sicher den § schnell gefunden.
Michael (Wien)
06.02.2006, 16:11 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
»Er fuhr des nachts die Strasse entlang, vor ihm ein Van, der etwas trödelte (so ca 30 bei 50 erlaubten)«
Wappler, aber warum hat dein Kumpel ihn nicht einfach überholt? Was soll diese ganze Licht- und Anhuperei und Gegen-Ausbremserei und Scheibenwischerei und Gegen-Zeigefingerei?
lG, Mike
Lizzard
06.02.2006, 17:38 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
HÄ?? Also wenn du mich fragst hat dein netter Kumpel die Anzeige redlich verdient. Was hupt er da wild rum? Einfach überholen ohne zu zögern und vorbei! Das ist nichtmal verboten.
Es gibt zwar Wege da raus zu kommen, blos sowas möchte ich nicht noch unterstützen. Genau durch solche Leute passieren Unfälle, wodurch die Versicherungsbeiträge in die Höhe schießen...
So hart es klingt, aber solche Leute müssen einfach mal bestraft werden.
Grüße
Lizzard
Michael (Wien)
06.02.2006, 17:49 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
»HÄ?? Also wenn du mich fragst hat dein netter Kumpel die Anzeige redlich verdient.«
Finde ich nicht. Wenn's wirklich nur um Gehupe und Gezeige geht und nicht um gefährliche oder provokante Aktionen (wie z.B. das angebliche Beschleunigen und dann Abbremsen vom Van-Fahrer), dann ist es m.E. einfach nur jämmerlich, deshalb zur Rennleitung zu laufen. Warum das hier teilweise solche Unterstützung findet, ist mir schleierhaft.
»Genau durch solche Leute passieren Unfälle ...«
Durch Leute, die hupen und den Zeigefinger hochstrecken?
lG, Mike
Lizzard
06.02.2006, 19:19 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
@Michael
Ich rede hier ja nicht von den "Handzeichen". Ich stell mir eher seinen Kumpel mit Fuß auf dem Gas vor, wild hupend dahinter. Das er dabei dicht aufgefahren ist, leuchtet ein...
Die Handzeichen sind mir egal, ich hab sogar schon im Sommer einen Fahrer links neben mir an der Ampel beschimpft.
Warum hier sich alle über die Stinkefinger aufregen, kann ich auch nicht verstehen... Zumal das Schreiben doch wegen Nötigung besteht?
Ich denke hier sollten einige Leute erstmal die Unterschiede zwischen Nötigung und Beleidigung verstehen. Das Eine hat mit den Anderen NICHTS zu tun...
Thomas76
06.02.2006, 19:31 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
@Michael
leider existiert bei der Strasse ein Überholverbot (durchgezogene Linie), desweiteren herrschte Gegenverkehr gem. Auskunft --> ergo kein Platz zum Überholen...
an alle anderen:
Ich bin nun schon seit knapp 12 Jahren mit dem Auto unterwegs (so ca. 250000 km). Hätte ich jeden, der mir bei hohem Tempo die Spur schneidet, so dass ich stark abbremsen musste - 200-->120 - (AB), mal so kurz vor mir die Vorfahrt nimmt (rechts vor links) oder mir irgendwas durch diverse Fingerzeichen kund tat, angezeigt, wäre ich heute noch nicht fertig.
Meineserachtens muss immer eine Verhältnismäßigkeit vorliegen.
Wenn ich bspw. an einer Ampel warte, sie wird grün und der vor mir schnallt das net, drücke ich auch mal kurz die Hupe, ohne das ich denjenigen nötigen will, ich mache ihn nur darauf aufmerksam, loszufahren. Ansonsten bräuchte das Auto ja keine Hupe...
Genauso sehe ich das, wenn einer vor mir schleicht, ich aber wegen Gegenverkehrs nicht überholen kann, dann gibts mal kurz ne Lichthupe und wenn ers dann net schnallt, die Hupe.
Genauso wenn mich jemand anhupt, er wird schon seinen Grund haben, deswegen mache ich mich doch nicht verrückt, beschleunige und bremse ab, nur "um es dem mal zu zeigen"....
Was ich ausserdem noch Fragen wollte, hat schon mal jemand die Erfahrung gemacht, zu Unrecht von jemanden beklagt zu werden, nur weil die Person noch jemanden im Auto sitzen hatte? Würde mich stark interressieren wegen oben geposteter Frage (zu zweit gegen einen)?
Duff
06.02.2006, 19:38 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
Ich find so ein Verhalten ehrlichgesagt mehr als lächerlich.... muss man wegen einem blöden Finger gleich vors Gericht ziehen? Was hat man dann erreicht? Man hat nen Haufen Arbeit, muss Geld vorstrecken usw. ist das überhaupt nötig?
Ich mein wenn ich jmd proviziere (Van Fahrer) dann nen Finger bekomme denk ich mir einfach das es doch viel wichtigere Dinge gibt als sowas....
Soviel von mir, auch wenns nicht direkt zur Rechtsprechung passt. Aber ich denke nen Richter wird wegen sowas auch erstmal den Kopf schütteln udn sich fragen warum Menschen nciht erst untereinander Reden können sondern gleich die Gerichte stürmen...
rizzo
06.02.2006, 22:05 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
> während der Van-Fahrer einen Beifahrer hatte,
> also einen Zeugen.
> Er könnte sozusagen alles behaupten, z. B.
> das mein Kumpel ihnen das "nackte Hinterteil" > gezeigt habe, etc
so ist es im Prinzip. Im Prinzip heißt: "Juristen rechnen nicht" - vor Gericht zählt also nicht die _Anzahl_ der Zeugen, sondern deren _Glaubwürdigkeit_. Allerdings würde ich die Sache mit dem "Zeige"-Finger auch nicht unbedingt unter "100% plausibel" einstufen.
Was die Gegenanzeige "Scheibenwischer" pp. angeht. Einerseits macht es relativ wenig sinn, wenn du nun deinerseits strafantrag stellst. Beleidigung ist ein Privatklagedelikt, das bedeutet, dass du das verfahren selbst betreiben müsstest, da die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht tätig wird, sofern sie nicht ein besonderes Öffentliches Interesse als gegeben ansieht. Eher unwahrscheinlich bei so einem Kinderkram. Und von Wahrnehmung berechtigter Interessen würde ich hier auch eher nicht ausgehen (http://dejure.org/gesetze/StGB/193.html).
Was die Nötigung angeht. Geh doch erstmal davon aus, dass die Anzeige nicht _völlig_ grundlos war. Hupen wäre ziemlich egal, auf das dichte Auffahren käms eher an (Gewalt oder Drohung, § 240 StGB). Vielleicht war dein Kumpel wirklich n bischen nah drauf. Das würde ja auch die Bremserei vom Vordermann erklären (die übrigens ggf. auch ne Nötigung sein könnte). Da siehts natürlich mit "2 gegen einen" eher schlecht aus. Wohl beste Lösung: Kooperativ zeigen, nach allen Seiten entschuldigen und hoffen, dass es eingestellt wird. Wirds dann wohl auch, eventuell gg. Auflage. Ein Anwalt schadet nie. Wirklich nicht.
Pascal
07.02.2006, 07:07 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
"Ich find so ein Verhalten ehrlichgesagt mehr als lächerlich.... muss man wegen einem blöden Finger gleich vors Gericht ziehen?"
Absolut richtig. Das Gericht kostet Geld und die haben wirklich wichtigere Dinge zu tun. Genauso lächerlich ist es, wenn Polizisten gleich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung schreiben, nur weil ihnen ein Autofahrer den Mittelfinger zeigt (nein, ich spreche nicht aus Erfahrung). Außerhalb des Straßenverkehrs würde auch niemand auf den Gedanken kommen, jemanden gleich anzuzeigen.
tolu
07.02.2006, 12:33 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
"Genauso lächerlich ist es, wenn Polizisten gleich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung schreiben, nur weil ihnen ein Autofahrer den Mittelfinger zeigt"
auch die haben mal eine schlechten tag, ausserdem muss man sich nicht für die ausübung seines berufes anmachen lasssen.
und wenn einer ständig sowas macht, zeugt das auch von respektlosigkeit gegenüber einem menschen. übrigens: beamtenbeleidigung gibt es nicht, nur beleidigung. hat auch eine grund: die beleidigung muss sich gegen eine individuelle person richten, pauschal eine institution (beamte) kann man nicht beleidigen.
im beschriebenen fall haben sich scheinbar beide mit "nettigkeiten" beworfen. da wird der richter die beleidigungen gegeneinander aufrechnen, im ergebnis = abweisung beider klagen.
tolu
07.02.2006, 12:52 Uhr
zu: Hupen und ZEIGEfinger gezeigt des nachts
noch ein hinweis zur privatklage (ist oben nicht ganz korrekt beschrieben worden):
Das StGB unterscheidet zwischen absoluten und relativen Antragsdelikten. Ein absolutes Antragsdelikt liegt vor, wenn die Tat nur auf Antrag verfolgt wird (z.B. § 247 StGB). Ein relatives Antragsdelikt liegt vor, wenn ein fehlender Strafantrag wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Verfolgung der Tat kompensiert werden kann (z.B. § 248a StGB).
Privatklagedelikte sind hiervon unabhängig zu sehen. Im Katalog des § 374 Abs.1 StPO finden sich sich sowohl relative wie auch absolute Antragsdelikte. Sinn und Zweck der Privatklage ist es, daß die Staatsanwaltschaft bei absoluten Antragsdelikten des Kataloges ohne weiteres und bei relativen Antragsdelikten des Kataloges nach Verneinung des besonderen öffentlichen Interesses die Ermittlungen nach § 170 Abs.2 StPO einstellen und den Geschädigten auf den Privatklageweg verweisen kann, sofern die Tat (im prozessualen Sinne) ausschließlich Privatklagedelikte zum Gegenstand hat. Treffen innerhalb einer prozessualen Tat Offizial- und Privatklagedelikte zusammen, ist diese Verweisung unzulässig.
ich hoffe das klärt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?
Über Autobahnraststätten
Über die Telefonnummern 112 oder 110
Über Notrufsäulen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen
Personen überqueren vor dem Bus die Straße
Der Bus fährt plötzlich rückwärts
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