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03.02.2006, 22:41 Uhr

probezeit?

Hallo,

ich habe zuerst meinen Autoführerschein gemacht, einige Monate später den (leistungsbegrenzten) Motorradführerschein. Nun sind zwei Jahre um, seit ich den Autoführerschein gemacht habe (2 Jahre und ein Tag), d.h. meine Probezeit für das Auto müsste um sein. Was passiert, wenn ich mit dem Motorad mit mehr als 20kmh zu schnell geblitzt werde?
Gibt es für das Motorrad eine extra Probezeit (die dann bei mir einige Monate später endet) oder nur die eine?

Gruss,
ZINK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
03.02.2006, 22:50 Uhr

zu: probezeit?

Ich muss Dich enttäuschen:
Es gibt nur einmal Probezeit für jeden.

Du musst mit den großen Maschinen allerdings noch warten, bis die ersten zwei Jahre Klasse A vorbei sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
04.02.2006, 18:13 Uhr

zu: probezeit?

d.h. ich bin auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus und es hätte (mit 20kmh zu schnell) kein aufbauseminar zur folge?

Gruss,

zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
04.02.2006, 18:48 Uhr

zu: probezeit?

Richtig ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.02.2006, 21:15 Uhr

zu: probezeit?

Mit 20 km/h hättest Du auch innerhalb der Probezeit kein Problem. Erst ab 21 wäre es brenzlig :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein