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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
05.02.2006, 14:39 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

Du wirst wohl kein Gesetz finden, in dem steht dass es verboten sei 4cm hohe 8cm breite Aufkleber in die Heckscheibe zu kleben. Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.
Also ist es erlaubt.
Kleb ihn einfach hin und gut ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
05.02.2006, 22:01 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

>>Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.


Diese Aussage ist allerdings auch Schwachsinn.
Trotzdem steht dem Aufkleber keine Verordnung im Wege.

mfg


Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h