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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
05.02.2006, 14:39 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

Du wirst wohl kein Gesetz finden, in dem steht dass es verboten sei 4cm hohe 8cm breite Aufkleber in die Heckscheibe zu kleben. Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.
Also ist es erlaubt.
Kleb ihn einfach hin und gut ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
05.02.2006, 22:01 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

>>Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.


Diese Aussage ist allerdings auch Schwachsinn.
Trotzdem steht dem Aufkleber keine Verordnung im Wege.

mfg


Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren