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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:04 Uhr

Roller mit dem Führerschein mit 17

Ich habe ne Frage...
ich werde erst in einer Woche 17, und ich habe nach meiner bestandenen Praktischen Prüfung vom Tüv eine Prüfbescheinigung bekommen- da steht drauf :
Dies ist kein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung und berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen!
Ich soll, wenn ich dann Geburtstag hab zu Sraßenverkehrsamt gehen ... dort bekomme ich dann meinen vorläufigen Nachweis für das Führen von Kraftfahrzeuge der Klasse B...
Darf ich nun in der Woche vor meinem Geburtstag (ich bin noch 16) schon Roller (50er) fahren? Ich hab doch eine Prüfbescheinigung der Klasse B und das Mindestalter zum Roller fahren...

Danke und mfg...Manuel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:16 Uhr

zu: Roller mit dem Führerschein mit 17

Ja ,
sowas dachte ich mir schon, trotzdem ist dieses Papier eine Prüfbescheinigung!! und in der Klasse B ist doch Roller enthalten, -_- zählt denn ein Roller zu Kraftfahrzeugen?
hmmm... ich würde gerne noch andere Meinugen hören...

naja...
Gruß... Manuel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:42 Uhr

zu: Roller mit dem Führerschein mit 17

Danke sehr...
damit ist meine Frage beantwortet...
Danke für die Hilfe ;)

Gruß Manuel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr