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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 17:59 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Die Ausbildungsbescheinigung wäre nicht schlecht, sofern dein Fahrlehrer die nicht schon beim TÜV abgegeben hat.

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14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Kulli hat der TÃœV bestimmt da.

Aber du brauchst auch deinen Ausbildungsnachweis der Fahrschule!!

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14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Och menno, war nicht schnell genug *gg*

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14.01.2006, 18:01 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

;-) Nicht ärgern, es ging wohl um wenige Sekunden ...

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14.01.2006, 18:24 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Nein, das ist das nicht das Gleiche. Das, was du für die Theorieprüfung benötigst, nennt sich Ausbildungsbescheinigung. Aber wenn du einen Zettel bekommen hast, den du zur Prüfung mitnehmen sollst, musst du dir über die genaue Bezeichnung keine Gedanken machen. Hast du denn nun einen Wisch bekommen oder nicht?

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15.01.2006, 18:17 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Mit der Ausbildungsbescheinigung bescheinigt die Fahrschule, dass du im gesetzlichen vorgeschriebenen Umfang am Theorieunterricht teilgenommen hast. Ohne diesen Zettel findet die Theorieprüfung nicht statt.

Wir können jetzt aber nicht raten, wer denn nun diesen Zettel hat und ob dein Fahrlehrer den vielleicht schon beim TÜV abgegeben hat. Ein einziges, 20 Sekunden dauerndes Telefongespräch mit deiner Fahrschule sollte hier mehr Klarheit bringen als das tagelange Rätselraten in einem Forum. Also einfach mal anrufen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird