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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2006, 18:19 Uhr

zu: Wann wollen die erste Hilfe sehen?

Nach dem Wortlaut des § 21 FEV muss die 1-Hilfe-Bescheinigung bereits dem Antrag beigefügt werden. Bei allen mir bekannten Führerscheinstellen wird es aber so gehandhabt, dass man auch ohne den Nachweis eines 1.-Hilfe-Kurses den Antrag stellen und auch die Prüfung machen kann. Spätestens bei der Erteilung der Fahrerlaubnis (also bei der Aushändigung des Führerscheins) muss der Zettel aber vorliegen. Du kannst also die Prüfung machen, bekommst den Führerschein aber erst, wenn du die 1.-Hilfe-Bescheinigung vorlegen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

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An Flussläufen

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An Seen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

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Dem Ball ausweichen und weiterfahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Schalten in den Leerlauf

Durch Abstellen des Motors