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mareike
06.01.2006, 09:31 Uhr
rechts überholen?
hallo an alle!
ich habe ein kleines problem und hoffe,dass ihr mir helfen könnt. ein freund von mir hat mich gestern (sehr viel schneller als erlaubt) von rechts überholt. dies passierte in der stadt auf einer zweispurigen bahn,wobei der linke streifen später zum linksabbiegen zwingt. ich wusste dies nicht und hab relativ spät rechts geblinkt,hab einen schulterblick gemacht(da war die entfernung auf jeden fall noch ausreichend) und bin noch vor durchgehender linie rechts ausgeschert... da mein freund aber anscheinend davon überzeugt war,dass ich nach links will, sind wir beide aneinander vorbeigeschrammt... welche versicherung hat nun zu bezahlen?ich denke eigentlich nicht,dass ich schuld habe,aber habe gerade hier nachgelesen,dass in manchen fällen rechts überholen erlaubt ist... könnt ihr mir weiterhelfen?vielen dank im voraus...
Georg_g
06.01.2006, 09:46 Uhr
zu: rechts überholen?
Wenn ihr Freunde sein und solche auch bleiben wollt, dann wird's schwierig ...
»ich denke eigentlich nicht,dass ich schuld habe«
Aha. Einen unachtsamen Fahrstreifenwechsel durchgeführt, nach eigener Aussage zu spät geblinkt, Entfernung und Geschwindigkeit des anderen falsch eingeschätzt - aber wie immer keine Schuld. § 7 StVO: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
»... aber habe gerade hier nachgelesen,dass in manchen fällen rechts überholen erlaubt ist ...«
Selbstverständlich war das Rechtsüberholen in diesem Fall erlaubt, sogar aus zwei Gründen: Innerorts darf bei zwei markierten Fahrstreifen rechts schneller gefahren werden. Und: Linksabbieger, die das Abbiegen angekündigt und sich bereits eingeordnet haben, dürfen nicht nur, sondern müssen sogar rechts überholt werden.
Das einzige, wo also was zu machen wäre, ist die angeblich überhöhte Geschwindigkeit deines Freundes. Die müsstest du aber erst mal nachweisen. Irgendwie ist es auch ein Widerspruch, dass man bei solchen Unfällen immer behauptet wird "Ich dachte, das reicht noch" und wenn es dann doch nicht gereicht hat, wird gerne behauptet, der andere sei zu schnell gefahren.
Ich sehe dich hier jedenfalls mehr in der Pflicht als deinen Freund. Wenn du anderer Meinung bist, gibt du du eben im Schadensprotokoll an deine Versicherung an, dass dein Freund zu schnell war. Das bringt dir allerdings gar nichts, außer dem eventuellen Ende der Freundschaft ...
mareike
06.01.2006, 10:05 Uhr
zu: rechts überholen?
Ãch habe mich allerdings nicht falsch eingeordnet,sondern war von vornherein auf der linksabbiegerspur.ich habe auch nicht links geblinkt oder irgendwie kenntlich gemacht,dass ich weiter links fahren will. und ich habe noch vor durchgehender linie rechts gewechselt.hätte mein freund dann nicht weiter hinter mir fahren müssen und abwarten bsi ich links geblinkt hätte?
Georg_g
06.01.2006, 10:26 Uhr
zu: rechts überholen?
Doch, dein Freund hätte per Handy bei dir nachfragen müssen, ob du auf der Linksabbiegerspur wirklich links abbiegen willst. Solange das nicht geklärt war, hätte er stehenbleiben und für eine Vollsperrung der Straße sorgen müssen.
Vielleicht versuchst du einfach mal, dich gedanklich in die umgekehrte Sitaution zu versetzen: Du fährst hinter einem Auto her, das sich auf eine reine Linksabbiegespur einordnet. Du bist auf dem Fahrstreifen rechts davon und willst geradeaus weiterfahren. Das andere Auto ist oder wird plötzlich langsamer als du selbst. Was machst du in dieser Situation, wenn vor dir (auf deinem eigenen Fahrstreifen) alles frei ist? Alles mögliche, aber sicher nicht abbremsen, auch dann nicht, wenn der andere nicht blinkt.
Du hast eine Versicherung, die den Schaden für dich reguliert. Warum willst du jetzt auf Teufel-komm-raus die Tatsachen verdrehen? Mach in dem Fragebogen der Versicherung wahrheitsgemäße Angaben und überlasse die rechtliche Beurteilung einfach deiner Versicherung. Alles wird gut ...
mareike
06.01.2006, 11:05 Uhr
zu: rechts überholen?
weil ich meiner meinung nach nicht schuld bin... ich habe alles vorschriftmäßig getan... beide spiegel,schulterblick und dann geblinkt... zur zeit des schulterblicks fuhr er noch hinter mir... woher soll ich denn wissen,dass er mich mit 90 in einer 50er-zone überholen will?
mareike
06.01.2006, 11:09 Uhr
zu: rechts überholen?
oh mir fällt grad auf,dass ich in meinen beiträgen vorher nicht erwähnt habe,dass mein freund erst hinter mir fuhr...
und zu "kahleberger": ich fuhr auf dem linken streifen,wollte rechts wechseln. mit dem "und abwarten bis ich links geblinkt hätte" meine ich,dass mein freund sich doch erst vergewissern hätte müssen...ich hab dann aber natürlich rechts geblinkt...
und trotzdem vielen dank für eure beiträge!
mareike
06.01.2006, 12:45 Uhr
zu: rechts überholen?
bei mir im auto saßen außer mir drei weitere personen,die bestätigen können, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist.
weiter habe ich mich erkundigt, dass das überholen von rechts nur erlaubt ist, wenn ein linksabbieger durch blinken kenntlich gemacht hat,dass er auch links abbiegt und auf einer REINEN linksabbiegerspur ist. ich war zu dem zeitpunkt nicht auf der durch richtungspfeile deutlich gemachten linksspur,durfte somit erlaubt noch die spur wechseln. weiterhin konnte ich nicht voraussehen,dass mein freund,der vorerst hinter mir fuhr,vorhatte mich zu überholen und sein tempo auf das doppelte zu erhöhen.
wirklich vielen dank für eure antworten... seh auch ein,dass ich eine teilschuld habe,(obwohl ich alles vorschriftsmäßig getan habe,)doch denke ich trotzdem noch,dass mein freund die hauptschuld trägt...
Chiller
06.01.2006, 13:13 Uhr
zu: rechts überholen?
» weiter habe ich mich erkundigt, dass das überholen von rechts nur erlaubt ist, wenn ein linksabbieger durch blinken kenntlich gemacht hat,dass er auch links abbiegt und auf einer REINEN linksabbiegerspur ist. «
Das ist falsch. Innerorts darf immer rechts überholt werden.
» weiterhin konnte ich nicht voraussehen,dass mein freund,der vorerst hinter mir fuhr,vorhatte mich zu überholen «
Eben, weil man nicht in die Köpfe anderer Verkehrsteilnehmer gucken kann, muss man sich vergewissern, dass keiner kommt. Und außerdem hätte ja auch ein völlig anderer auf dieser Spur von hinten kommen können.
» und sein tempo auf das doppelte zu erhöhen «
Mit einem mäßig überhöhten Tempo anderer Autos muss man immer rechnen. Das sagen auch die Gerichte.
Allerdings sind 100 statt 50 schon eine Menge Holz, wo der andere eine Mitschuld kriegen würde. Nur kannst du das belegen, dass er 100 fuhr? Zumal mir der Wert auch etwas hoch erscheint. Man kann nicht innerhalb so kurzer Zeit von 50 auf 100 beschleunigen.
» seh auch ein,dass ich eine teilschuld habe,(obwohl ich alles vorschriftsmäßig getan habe,) «
Du hast nicht richtig geguckt. Und das ist ein grober Fehler.
mareike
06.01.2006, 14:10 Uhr
zu: rechts überholen?
könnt ihr mir vll zeigen,wo ich nachlesen kann,dass innerorts immer von rechts überholt werden darf?
an besagter stelle wurde mir von meinem fahrlehrer immer gesagt,dass ich dort grundsätzlich auf der rechten spur nicht schneller als auf der linken fahren darf...
hab glaub ich hier schon eine menge gelernt...dankeschön :o)...
Chiller
06.01.2006, 14:43 Uhr
zu: rechts überholen?
Das steht in §7 Abs. 3.
Sonhol hat oben den entsprechenden Absatz übrigens schon gepostet. Er lag damit sogar mal richtig.
Skywalker
06.01.2006, 19:33 Uhr
zu: rechts überholen?
Mahlzeit !
Den einzigen wirksamen Tipp den Ich Dir in diesem Fall geben kann ist : " Suche Dir neue Freunde " !
Lizzard
06.01.2006, 20:58 Uhr
zu: rechts überholen?
Da ist was zu machen! War er alleine im Auto? Falls ja, hast du einen riesen Vorteil, weil noch 3 andere leute in dein Auto waren.
Die Polizei wurde scheinbar nicht geholt?!
Du könntest es so hindrehen, dass er viel zu schnell fuhr und du bei dem Spurwechsel das nicht einkalkuliert hast. Damit hast duz denk ich ganz gute Chancen.
Mit dem Blinken kannste dich auch raus reden. Dein "Freund" kann es bei seiner hohen Geschwindigkeit und in der Situation garnicht erkannt haben etc.
Das Wichtigste sind heutzutage Zeugen, das hab ich am eigenen Leibe gespürt. Sogar Zeugen die nichtmal was gesehen haben :-P
Noch mal nebenbei... Sollte er wirklich 90 oder 80 gefahren sein. Das ist fast das Doppelte...
Ich habe auch keine Chance, wenn's in einer 120er Zone mit 220 scheppert. Obwohl der vor mir ohne zu blinken die Spur wechselte.
Bin verwundert! Gerade in diesem Forum kommen doch immer alle an: "Buhuhuuuuu da hast du Scheiße gebaut etc."
Versicherung zahlt über 130 nicht mehr... 70%... Hauptschuld... gib die Pappe ab... geh in den Knast... steh zu dein Mist...
lizzard
Skywalker
06.01.2006, 22:13 Uhr
zu: rechts überholen?
Hallo !
Wäre nur noch zu klären, wo es 120 'ger Zonen gibt ! Natürlich ist es sehr wichtig, das noch 3 Leute in deinen Auto waren ! Primär müssten wir uns noch über deine Rechtschreibung unterhalten, aber egal ! Als sebst ernannter Rechtsexpete wirst Du nooch viele tollen Erlebnisse hatten ! Gruß...derskiewaker
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen
Ich muss den Traktor abbiegen lassen
Der Traktor muss mich durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden
Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht
Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden
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