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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern balou48
06.01.2006, 14:49 Uhr

führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Hallo!habe mein führerschein verloren für 10 Monate ,weil ich den Unfallort verlassen habe.Der Unfall erfolgte 800 Meter von meiner Wohnung und da ich keine telefonzelle in der nähe fand und kein Handy bei hatte und es Nachts war ging ich Heim um von dort aus zu telefonieren,meine Frau machte sich auf zum Unfallort und alarmierte mich ,das die Polizei schon vor Ort ist!Damit war die Sache meiner Meinung gegessen!Nun, der Strafbefehl kam,10 Monate speere um den Führerschein neu zu beantragen!So Leute und ich hoffe jemand kann mir helfen,meine Angst ist es denn Führerschein neu zu machen oder eine MPU ablegen zu müssen,Wenn jemand damit ERfahrung hat,oder sich auskennt ,kann mir bitte mal meine Ängste nehmen oder nur ein paar Ratschläge erteilen! VIELEN dank im voraus! balou48 P.S:ES WAR KEIN ALKOHOL IM SPIEL

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.01.2006, 15:48 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Wenn es "nur" eine Unfallflucht war, ohne Drogen und ohne Alkohol, dann ist es recht unwahrscheinlich, dass man hier eine MPU anordnen wird.

Du machst etwa 4-6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einen Sehtest, besorgst ein Passfoto und marschierst zu deiner Führerscheinstelle, wo du dann einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellst. Dann solltest du pünktlich zum Ende der Sperrfrist deinen Führerschein abholen können.

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06.01.2006, 15:53 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Danke dir georg!Aber wie sieht es denn mit einer vorigen Straftat aus?1994 machte ich eine MPU wegen alkohol und anschliessender Fahrerflucht!Wird dies bei der jetztigen Geschichte mit einbezogen?Habe siet damals mir nie wieder was zu schulden kommen lassen!

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06.01.2006, 16:53 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

mh.. versteh ich nicht.. wenn das wirklich so ist, wie du sagst, wundere ich mich das es so lange sperre gab. gab es dann keine gerichtsverhandlung? einfach nur den staatsanwaltbeschluss?

aber wenn es so ist, dann kannst du deinen führerschein in 10 monaten wieder neu beantragen, beim staßenverkehrsamt. das kostet ungefähr 100€ gebühren (*****-abzocker). und fahrerflucht gibt 7 punkte in flensburg. wenn du voher 0 Punkte hattest ist das nicht weiter schlimm. die punkte verjähren aber erst nach 5 jahren, weil es sich bei fahrerflucht um eine staftat handelt und nicht um eine ordnungswiedrigkeit.

mpu gibt es erst, wenn du 18 punkte voll hast, oder wenn du noch in der probezeit bist und zum 2. mal einen schweren oder zum 4. mal einen weniger schweren vertoß begehst.

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06.01.2006, 18:26 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Danke Divine für dein Beitrag!Ne,war wirklich so wie ich es geschildert habe.Erst legte ich Wiederspruch ein,da das unfallprotokoll sich wiedersprach(sollte mit dem unfallwagen gegen ein anderen Wagen gefahren sein und mit dem beschädigten Auto dann weggefahren sein).Dann wurde dies klargestellt und mein Rechtsverdreher nahm ihn wieder zurück!D,tja das ist allen ein Rätsel warum diese so hoch istdie Höhe der Speere!Der Anwalt sagte das dies damit zusammenhängt,das der Richter dachte ich erhebe Einspruch gegen das gesamte Verfahren!DESWEGEN MUSTE ICH AUCH am 10.11.2005 MEINEN fÜHRERSCHEIN BEI DER POLIZEI ABGEBEN !Diese Zeit wurde mir dann in der Urteilsverkündung angerechnet.Und Verhandlung gab es keine da ich dann ein Eingeständnis abgegeben hatte!Damit erhoffte ich mir eine Strafmilderung!! balou48

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06.01.2006, 19:49 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Hallo !

Das Straftaten nach 5 Jahren automatisch gelöscht werden, ist nicht richtig ! Unter gewissen Umständen können sie bis max. 10 Jahren beim KBA gespeichert werden ! Nächstes Problem : das KBA löscht die Einträge dann nach 10 Jahren und der zuständige Mitarbeiter kann in seinem Computer den Vorfall nicht mehr nachvollziehen ! ABER : die Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt haben eine Akte über dich, wenn Du zum Zeitpunkt der Straftat in ihrem Zuständigkeitbereich gewohnt hast ! Das heißt, er kann die Straftat trotzdem einsehen ! Ist zwar nicht gesetzeskonform, aber in vielen Fällen die Realität ! Mir sind einige Fälle bekannt, wo unrechtmäßiger Weise eine MPU angeordnet wurde ! Am besten ist, Du checkst das mal vorher ab und wenn da irgendwelche Sprüche seitens des Sachbearbeiters kommen, mußt Du darauf sofort reagieren ! Ich will Dir bestimmt keine unnötigen Sorgen bereiten, aber es könnte so sein ! Also kläre das in freundlicher Atmosphäre mit dem zuständigem Sachbearbeiter ab ! Ich hoffe, es läuft in deinem Sinne ab ! Gruß skywalker

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06.01.2006, 21:11 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Danke dir Skywalker für dein Feedback!Nun ja aber wie kriege ich raus wer mein sachbearbeiter ist?Dies kann ich doch erst feststellen wenn ich den Lappen neu beantrage,oder Irre ich mich da?Ich dachte ich reiche den Neuantrag ein und werde diese Leute dort nie zu Gesicht bekommen? MFG Balou48 PS:meine Vortat hatte am 1.2.1994 stattgefunden,da dachte ich es sind die 10 jahre vorbei?

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06.01.2006, 21:42 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Hallo !

Mir kam es darauf an, Dir mitzuteilen , das es nur KBA Fristen sind ! Der Sachbearbeiter vor Ort , kann , wenn Er Akten nicht fristgemäß entsorgt, immer noch eine Straftat einsehen ! Desweiteren ist es doch legitim, kurz mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nach zu fragen, wer für deine Angelegenheit zuständig ist ! Definiere deine Situation und Du wirst ziemlich schnell merken, was Ambach ist ! Schadet doch nicht, als "unwissende Person " , sich Gewissheit zu verschaffen ! Vorgetäuschte Dummheit ist in Deutschland , ein äußerst wirksames Mittel, um verwaltungstechnische Maßnahmen zu klären ! Der typisch " deutsche " Beamte oder "Angestellte" ist ein unterbelichteter Vogel, der eine vorgetäuschte Unwissenheit dazu benutzt, Dir konkrete ( meist auch falsche ) Informationen zu geben !Dann weist Du aber , woran Du bist ! Gruß ...der typische Beamte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
06.01.2006, 22:05 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

aus interesse: das beispiel hatten wir hier shcon, irgendwie konnte das damals auch keiner beantworten, was hätte er denn machen sollen,w enns ichd er unfall nachts ereignet und weder handy noch telefonzelle vorhanden ist?

bis zum nächsten tag warten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
06.01.2006, 23:12 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

danke :)

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07.01.2006, 08:48 Uhr

zu: führerscheinentzug ,nach verlassen des unfallortes!

Hallo,vielen dank für eure Antworten,werde mal sehen ob ich die Möglichkeit habe mich bis zum Sachbearbeiter durchzubeissen!Eine frage hab ich da noch.Wie kann ich ,anhand der äusserungen des Sachb. feststellen woran ich bin?Der wird mir doch nicht sagen ob ich mit irgendwelchen Auflagen belegt werde,könnte mir vorstellen das der antwortet,warten sie bis zum Entscheid! balou48 PS:ausserdem muss es doch eine Verjährungsfrist geben ,oder?Also bezogen auf die Einträge im Strafregister

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken