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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manfred
04.01.2006, 17:18 Uhr

Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Ich habe auf der rechten Seite einer Einbahnstraße geparkt, die in einer Haltverbotszone liegt. Nur links steht ein Parkschild 314. Ich soll 15 € wegen Parkens in der Haltverbotszone zahlen.
Ist das in Ordnung?
Wo steht denn geschrieben, daß ein Parkschild 314 ebenso wie ein Haltverbot (Z. 283, 286) nur auf der Seite gilt, wo es aufgestellt ist?

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04.01.2006, 23:01 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Aber genau das war doch meine Frage! Wieso denn "aber in diesem Fall (nur) auf der linken Straßenseite"? Normalerweise gelten doch Verkehrszeichen nicht nur für eine Seite. Für Zeichen 283 und 286 gibt es deswegen extra eine Sonderregelung. Wo steht denn diese Sonderregel für Zeichen 314?

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05.01.2006, 10:02 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Warum sagst Du, nur eine Seite sei explizit zum Parken eingerichtet? Nach $42 erlaubt Zeichen 314 das Parken. Weiter nichts. Nicht für eine bestimmte Seite. Die Frage, wie dann genau die Parkordnung ist, ist hier nicht festgelegt, sie richtet sich also nach der allgemeinen Regel. Und die lautet, daß in Einbahnstraßen beide Seiten zum Parken frei sind. An keiner Stelle steht, daß Zeichen 314 etwas mit der Seite zu tun hat, wo es aufgestellt ist. Daß es nur links steht, liegt einfach daran, daß es wegen der Einbahnstraßensituation - man kann nur als Rechtsabbieger in diese Einbahnstraße gelangen - links gleich im Blickfeld des Fahrers liegt, während es rechts leicht zu übersehen wäre.
Ich finde, bisher hast Du Dich mit meiner Frage "Für welche Seite gelten Verkehrszeichen" noch gar nicht befaßt, sondern hast nur drumherum geredet. Sag doch mal: Wo gilt denn nun 314, nur auf der Seite, wo es aufgestellt ist (dann müßte das irgendwo geregelt sein) oder so wie fast alle Verkehrszeichen (Ausnahme laut §41 für Zeichen 283, 286), unabhängig von der Straßenseite, wo sie aufgestellt sind? Wenn man tatsächlich das Parken nur links erlauben wollte, dann kann das m.E. nur mit einem Zusatzzeichen zu 314 geschehen, welches eindeutig eine Parkordnung nur linksseitig vorschreibt.

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05.01.2006, 10:20 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Gab es markierte Parkplätze auf der linken Seite und/oder sind am Z.290 irgendwelche Zusatzschilder vorhanden?

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05.01.2006, 13:26 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Keine Parkplatzmarkierungen, keine weiteren Zeichen als das Zonenhaltverbot 290 (nicht in dieser Einbahnstraße, sondern am Anfang der Zone), das Einbahnstraßen-Schild 220 und das Parkplatzschild 314 in der Einbahnstraße links mit weißem Pfeil nach rechts zur Straßenmitte(Beginn der Parkstrecke), einziges Zusatzschild am Zeichen 314 ist "mit Parkschein, frei für Anwohner", keine Zeitbeschränkung.
Dieses Zusatzzeichen ist jedoch hier nicht relevant, da ich außerhalb der laut Parkscheinautomat gebührenpflichtigen Zeit geparkt habe.
Das Zusatzzeichen "frei für Anwohner" befindet sich auch am Zeichen 290.

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05.01.2006, 16:56 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Schade, weiß wirklich niemand etwas darüber, ob und warum ein Parkschild (Z. 314) generell nur für die Straßenseite gilt, auf der es steht?

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05.01.2006, 19:39 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

@ Manfred:

Du schreibst zu dem Parkplatz-Schild folgendes:

»Parkplatzschild 314 in der Einbahnstraße links mit weißem Pfeil nach rechts zur Straßenmitte«

Ein Pfeil, der zur Fahrbahn zeigt, ist der Beginn der Parkmöglichkeit. Steht das Zeichen am rechten Fahrbahnrand, dann weist der Pfeil nach links. Steht (wie in deinem Fall) das Zeichen am linken Fahrbahnrand, dann weist der Pfeil nach rechts.

Somit ist es allein schon deswegen klar, dass du nicht am rechten Fahrbahnrand parken durftest, denn selbst wenn man annehmen würde, dass das Zeichen 314 für beide Seiten gelten würde, dann wäre es ja für den rechten Fahrbahnrand nicht das Anfangs-, sondern das Ende-Schild.

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09.01.2006, 13:51 Uhr

zu: Für welche Straßenseite gelten Verkehrszeichen?

Der Pfeil zeigt vom Fahrbahnrand zur Fahrbahn. Genau diese Bedeutung - vom Rand zur Fahrbahn - ist natürlich das, was rein gedanklich auf die rechte Seite zu übertragen ist.

Da Zeichen 314 rechts aus ökonomischen Gründen weggelassen wurde (es hätte dort keinen bes. Nutzen, ein Einbahnstraßenschild steht ja hier auch nicht rechts), ist natürlich der Pfeil obsolet. Stände das Zeichen 314 rechts, würde der der Bedeutung entsprechende Pfeil rein graphisch natürlich von rechts nach links zeigen.

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