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Jackass_17
15.12.2005, 14:46 Uhr
B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Hallo,
ich habe heute meinen Führerschein B17 bestanden und ein Dokument bekommen auf dem steht, dass ich nur mit Begleitung fahren darf, etc. (Statt Kartenführerschein)
Es ist aber kein Name einer Begleitperson eingetragen. Könnte ich jetzt theoretisch auch mit meinem Onkel fahren (er könnte altersmäßig mein Vater sein und trägt den gleichen Familiennamen)?
Ich hab nich vor das zu tun, is nur ne Frage oder muss der Name irgendwo eingetragen werden??
Ich komme aus Niedersachsen, falls das wichtig ist!
Andreas Wismann
15.12.2005, 15:11 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Es reicht nicht aus, wenn diese Person lediglich die bekannten Voraussetzungen erfüllt, sie muss auch benannt werden.
Sieht deine Bescheinigung so aus wie hier (weiter unten auf jener Seite)?
Dort steht ".. darf bis zum ... nur in Begleitung einer der nachfolgend benannten Personen fahren"
Also muss da mindestens eine Person eingetragen sein, sonst geht's daneben.
Amtlich: siehe § 48a FeV.
Jackass_17
15.12.2005, 15:37 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Nein, meine Bescheinigung sieht anders aus. Im Großen und Ganzen der gleiche Inhalt, aber ohne die Zeile für die Begleitpersonen. Auf der Rückseite ist auch nichts dafür vorgesehen
Andreas Wismann
15.12.2005, 19:28 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
... und bitte das Ergebnis hier berichten.
Andreas Wismann
15.12.2005, 19:37 Uhr
Niedersachsen?
Wart' mal.
Niedersachsen?
Steht da eventuell was von "Elternteil" auf deiner Bescheinigung?
Sind hier vielleicht noch andere glückliche 17-Jährige aus Niedersachsen anwesend, die bitte mal in ihre Bescheinigung schauen können?
Jackass_17
15.12.2005, 20:22 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Hier steht nichts von Elternteil.
Der genaue Text lautet: Der/Die Fahrerlaubnisinhaber/in darf Kfz der Klasse B nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten als Beifahrer und nur innerhalb Deutschlands führen. Die Auflagen gelten - auch wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist - bis zum Empfang des Kartenführerscheins.
Und dann müsste eigentlich eine Spalte folgen, in der die Namen der Begleitpersonen eingetragen werden. Das ist bei mir nich der Fall.
Würd das Ganze ja gerne einscannen, kann´s aber nich ins Forum stellen.(weiß nicht ob das technisch überhaupt möglich ist, dazu reichen meine PC kenntnisse nich aus!!)
DaRealAd
15.12.2005, 20:44 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Da steht doch "nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten". Im Normalfall sind das nur Vater und Mutter.
Jackass_17
15.12.2005, 20:52 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Schon richtig, aber woher will der Polizist wissen, ob das neben mir auch wirklich meine Mutter/mein Vater ist, wenn deren Namen nicht auf meiner Bescheigung stehen??
Andreas Wismann
15.12.2005, 21:27 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
»aber woher will der Polizist wissen, ob das neben mir auch wirklich meine Mutter/mein Vater ist«
Etwa indem der Personalausweis verlangt oder nachgefordert wird?
Chiller
15.12.2005, 21:49 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Im Perso stehen doch nicht die Erziehungsberechtigten drinne bzw welche Kinder man hat.
Jackass_17
16.12.2005, 13:13 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Ich werd dann heute wohl mal in der Fahrschule nachfragen. Ich bin da ja nicht die einzige, die BF 17 macht/gemacht hat.
Security_neu
16.12.2005, 15:53 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Wo ist das Problem?? Im Perso steht auch die Adresse, und wenn Nachname und Adresse übereinstimmen gehen die davon aus dass das eltern sind.
@ Jackass: Erziehungsberechtigte sind übrigens deine Eltern. Also darfst du mit denen fahren.
Chey
16.12.2005, 19:56 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Huhu,
und wenn man mit Reisepass unterwegs ist?Da steht nämlich keine Adresse drinne und zudem gibts nur gleiche Nachnamen, wenn die Eltern verheiratet sind(selbst dann oft nicht) demnach könnte er nur mit der namengebenden Person fahren...
Also frag doch einfach noch einmal bei deiner Fahrschule oder SVA nach!!
LG
Chey
Driv0r
16.12.2005, 20:32 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Der Führerschein ist absolut in Ordnung und gültig!
Ich bin einer der "Glücklichen", der auch den FS17 in Niedersachsen hat und auf meinem stehen auch keine Namen, sondern nur, dass ein Erziehungsberechtigter dabei sein muss.
Jackass_17
17.12.2005, 20:59 Uhr
zu: B17 - keinen Eintrag wegen Begleitperson?
Ich hab gestern meinen Fahrlehrer gefragt und der meinte, dass die Namen bei Bedarf per Funk überprüft werden. Im PC sind die Namen meiner Eltern nämlich gespeichert. Problem ist also gelöst.
Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe...
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