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Hägar
03.12.2005, 12:32 Uhr
Baustellenampeln
Hallo!
Ist es richtig, dass Baustellenampeln nur "empfehlenden Charakter" haben, ich sie also ohne jedwede Strafe ignorieren darf wenn der Gegenverkehr dies zulässt.
Danke für alle Antworten im Voraus.
Hägar
Hägar
03.12.2005, 13:54 Uhr
zu: Baustellenampeln
Hallo!
So ganz bin ich damit noch nicht zufrieden...Ich hab' nochn mal gewühlt: Also früher (vor ca. 20 Jahren) war das tatsächlich so, dass Baustellenampeln nur "empfehlenden, verkehrsregelnden Charakter" hatten. Meistens macht es natürlich Sinn sich daran zu halten....
Aber wo steht das Gegenteil beschrieben ?
Gruß Hägar
Chiller
03.12.2005, 14:01 Uhr
zu: Baustellenampeln
» Aber wo steht das Gegenteil beschrieben ? «
Na in §37 STVO. Rot bedeutet halt. Eine Ausnahme für Baustellen gibt es nicht.
MrMurphy
03.12.2005, 14:38 Uhr
Quatsch
Hallo,
"Also früher (vor ca. 20 Jahren) war das tatsächlich so..."
Das ist absoluter Quatsch. Ich habe seit 30 Jahren den Führerschein und Baustellenampeln waren während der Zeit immer verbindlich.
Gruß
MrMurphy
tolu
03.12.2005, 14:49 Uhr
zu: Baustellenampeln
halt es gibt glaub eine ausnahme:
wenn die ampel vorschriftswidrig aufgestellt wurde hat sie keine gültigkeit.
bin aber nicht ganz sicher. würde aber mich immer dran halten, da man immer erst hinterher weiss ob die ampel korrekt aufgestellt ist.
da war auch mal ein urteil, da ging es allerdings um ein verkehrszeichen, dass die gemeinde falsch auf den boden gemalt hat (entsprach nicht der norm).
durbanZA
03.12.2005, 15:49 Uhr
zu: Baustellenampeln
ok, tolu, stimmt soweit, daß du dann für einen Rotlichtverstoß nicht belangt werden kannst... aber wie soll eine rechtswidirge Aufstellung aussehen? Ampel auf dem Kopf?
Und im Schadensfall kannst Du Dich nicht darauf berufen.
durbanZA
03.12.2005, 16:37 Uhr
zu: Baustellenampeln
kahleberger hat das ausgedrückt, was ich nicht formulieren konnte :)
Hägar
03.12.2005, 20:15 Uhr
zu: Baustellenampeln
Antwort auf "MrMurphy 03.12.05, 14:38 Uhr ...Quatsch"
Hallo MrMurphy!
30 Jahre Führerschein heißt doch nicht alles wissen, oder ?
Heute müssen Baustellenampeln vermutlich nach der StVO beantragt und genehmigt werden. Wenn ich den Gegenverkehr nicht gefärde, kann ich trotzdem bei Rot durchfahren und die Folgen sind nicht gar sooooo arg.
Früher konnte jede Straßenbauklitsche ohne Genehmigung eine Ampel aufstellen. Es bestand anfangs nicht einmal eine Anzeigepflicht. Die Ampeln unterlagen somit nicht der StVO und hatten daher nur "empfehlenden Charakter". Das war einfach so, auch wenn sich kaum einer getraut hat das ROT zu ignorieren. Kann allerdings schon länger als 20 Jahre her sein. Ich wollte hier eigentlich nur wissen, ob und wann aus der Anzeigepflicht eine Genehmigungspflicht geworden ist.
QUATSCH ist keine Auseinandersetzung mit dem Thema sondern ein Totschlagargument, welches hier auch noch falsch ist.
MfG
Häger
durbanZA
03.12.2005, 21:15 Uhr
zu: Baustellenampeln
"Wenn ich den Gegenverkehr nicht gefärde, kann ich trotzdem bei Rot durchfahren und die Folgen sind nicht gar sooooo arg."
das ist falsch. Dich treffen die gleichen FOlgen wie bei jeder anderen Ampel auch.
Borni
03.12.2005, 22:34 Uhr
zu: Baustellenampeln
Um Kahleberger zu ergänzen, möchte ich fragen woran man eine Baustellenampel erkennt. Am Leipziger Hauptbahnhof wird derzeit ganz groß gebaut. Dort kreuzen 5 Bundesstraßen und zig Straßenbahnlinien. Es sind ausnahmslos transportable Ampelanlagen in Betrieb, sicher Baustellenampeln. Da komme ich am Montag ja wesentlich schneller auf Arbeit. Bisher hatte ich dort immer rot. ;-)
jon
04.12.2005, 07:38 Uhr
zu: Baustellenampeln
wie auch alle anderen Verkehrszeichen, die nur für Fahrschüler aufgebaut sind, sowie die Regelung nur mit 0,5 Promille fahren zu dürfen die auch nur von Fahranfänger befolgt werden muß.
xgoedex
04.12.2005, 15:27 Uhr
zu: Baustellenampeln
»...sowie die Regelung nur mit 0,5 Promille fahren zu dürfen «
Muß man dann auch immer etwas Alkohol mit sich führen, damit man diese Regelung erfüllen kann? Und wie soll ich es schaffen, die 0,5 Promille so genau hinzubekommen? Und wenn der Wert während der Fahrt dann wieder fällt? Dann dürfte ich ja gar nicht weiterfahren...
Wer bezahlt mir dann die Entziehungskur...
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