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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2005, 17:50 Uhr

Schwangere und Gefahrenbremsung

Nachdem die Diskussion über die Gefahrenbremsung leider geschlossen wurde, möchte ich hier noch auf ein kleines Missverständnis im Zusammenhang mit dem Gurt hinweisen. Bei einer Gefahrenbremsung erreicht man auf einer trockenen, griffigen Fahrbahn Verzögerungswerte von etwa 9 bis 10 m/s². Diese Verzögerung bewirkt keinesfalls, dass man in den Gurt "gepresst" wird. Das kann jeder ausprobieren, indem er mal eine Vollbremsung ohne Gurt durchführt. Keine Angst, man fliegt dabei nicht durch die Windschutzscheibe, wie das manche offenbar annehmen, sondern man kann sich dabei völlig problemlos am Lenkrad abstützen. Den Gurt brauche ich erst dann, wenn die Verzögerung so groß wird, dass ich mich nicht mehr aus eigener Kraft abstützen könnte, wie das z.B. bei einem Auffahrunfall gegeben ist.

Bezogen auf eine Schwangere bedeutet das, dass bei einer Gefahrenbremsung keinesfalls zu befürchten ist, dass der Gurt das Kind irgendwie schädigen kann.

Was man also jetzt überpüfen müsste, ist, ob allein durch die Verzögerung (Trägheit der Masse), das Kind bei einer Gefahrenbremsung Schaden nehmen könnte. Meine Vermutung ist jedenfalls, dass durch die Verzögerung keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Beim Laufen oder Treppensteigen ist die Quer- und Längsbeschleunigung zwar geringer, dafür aber abrupter. Das Kind, das ja in der Fruchtblase "schwimmend gelagert" ist, dürfte daher auch immun gegen Verzögerungen sein, wie sie bei einer Vollbremsung auftreten. Ich bin kein Arzt und kann diese Frage daher nicht ausreichend sicher beantworten. Vielleicht kann crissie ihren Arzt mal bei Gelegenheit danach fragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
04.11.2005, 23:42 Uhr

zu: Schwangere und Gefahrenbremsung

na also, geht doch. Sogar von Heuschrecke ein konstruktiver Beitrag zu diesem Thema. Es ist auch uns Frauen klar, dass Autofahren in der Schwangerschaft eine besondere Belastung ist. Ich verstehe Crissie sehr gut, dass sie trotzdem den Führerschein haben möchte, bevor das Baby da ist.
Ein Auto ist für eine Frau mit Baby, eine kolossale Erleichterung. Es stehen einige Besuche beim Kinderarzt an in den ersten Wochen. Wenn man mit dem Baby unterwegs ist, zieht man immer eine Menge Dinge zusätzlich mit. (Windeln usw.)

Mit dem Auto hat man einen geschützten Raum, wo man das Baby bei bedarf mal wickeln oder stillen kann. Einkaufen gehen muss man ja auch hin und wieder. Würde Crissie jetzt erst anfangen Autofahren zu lernen, würde ich ihr auch davon abraten. Bei ihr liegt der Fall aber anders.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Ich selbst

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