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28.10.2005, 18:11 Uhr

Muss ich zur Nachschulung?

Hi,
Ich brauche Antwort auf meine Frage, ob ich wegen einem Unfall in der Probezeit zur Nachschulung muss. Mir ist das ganze in der Stadt passiert bei regennasser Fahrbahn. Bin aus der Kurve gerutscht, war nicht unbedingt zu schnell, habe nur falsch eingelenkt.

Habe jetzt nen Brief bekommen:

"Ihnen wird zu Last gelegt ..... nicht angepasste Geschwindk. bei regennasser Fahrbahn..."

Dazu muss ich Stellung nehmen. Hoffe dass es nur ein Bußgeld gibt. Es ist niemand zu Schaden gekommen außer die Leitblanke :)

Danke für Antworten

M.f.G

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28.10.2005, 18:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Da muss ich dich leider enttäuschen ... Nicht angepasste Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn mit Sachschaden kostet 75 € und bringt 3 Punkte in Flensburg. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß, d.h. das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung werden folgen.

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28.10.2005, 20:18 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Mir ist nichts passiert. Nur der Leitplanke und dadurch auch meinem Auto :) Naja dafür hab ich jetzt nen neues    gg

WILL NICHT ZUR NACHSCHULUNG *heul*

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28.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Wie ist das eigentlich mit der Nachschulung? Muss ich da meinen Führerschein in der Zeit abgeben ? Darf ich totzdem fahren ???

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren