|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
Jens-L.
26.10.2005, 10:03 Uhr
Aufbauseminar, oder nicht???
Hallöchen,
ich bin heute morgen einem drauf gefahren. Wir sind dann rechts rangefahren und der Typ an die Polizei angerufen. In der Zwischenzeit haben wir haben die personalien usw. ausgetauscht, so als die Polizei ankam, wieder gefahren ist.
Jetzt meine Frage, muss ich zum Aufbauseminar, oder sowas???
Jens-L.
26.10.2005, 10:45 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Garnichts, die ist wieder abgefahren... Die hat nichts aufgeschrieben und nichts...
Jens-L.
26.10.2005, 12:11 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Achso, danke für die Antwort. Aber der Typ hat sich die Telnr. von der Versicherung von mir usw. geben lassen. Leiten die das irgendwie weiter?? (Kenn mich da garnicht aus, wie sowas läuft)
Jens-L.
26.10.2005, 15:40 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Erstmal danke für die Antworten! Da bin ich ja schonmal erleichtet, wenn die Versicherung nichts macht.
@casello
Naja, es geht. Scheinwerfer sind kaputt und Motorhaube verbeult und so, aber am Auto wo ich aufgefahren bin, ist nur die Stoßstange beschädigt. (Zumindest so auf den Ersten Blick)
xgoedex
26.10.2005, 18:09 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre.
Deshalb fast immer nur Ahndung nach § 1 StVO.
Orso
26.10.2005, 22:04 Uhr
zu: @xgoedex
Hallo xgoedex,
da Du ja, wie ich zwischenzeitlich weiß, vom Fach bist, würde mich interessieren, warum man bei dem von Dir o.e. Fall i.d.R. ein Verwarngeld i.H.v. 35,- EUR bekommt? Stützt sich die Begründung auf den von Dir zitierten §1 StVO?
xgoedex
27.10.2005, 14:00 Uhr
@ Orso
Ja, fällt normalerweise unter die "Grundregeln" gem. § 1 Abs. 2 StVO.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten enthält zum § 1 StVO u. a. folgende Texte:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35,- Euro
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35,- Euro
oder auch, falls beim Unfall kein spezieller Tatbestand vorliegt, ganz allgemein:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer. 35,- Euro
klotzi
01.11.2005, 04:55 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
"Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre."
Hi. Also ich bin einem RÜCKWÄRTS draufgefahren (war sehr kompliziert), Polizei kam. Da laut Polizei rückwärts drauffahren immer als "schwerwiegend" gilt, hätte es Nachschulung gegeben. Polizei hat aber Auge zugedrückt, gab nichtmal ein Verwarngeld sondern nur mündliche Verwarnung, da ich von vorne bedrängt wurde.
Normal wär aber Nachschulung angesagt gewesen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Warnblinklicht einschalten
Zügig weiterfahren
Geschwindigkeit sofort verringern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- seine Geschwindigkeit beibehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer
Auf einen Sonderweg für Fußgänger
Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|