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23.09.2005, 17:10 Uhr

Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...

Hi,

Hatte im 3.6.2005 nen Unfall mitm Kumpel. Wollte zu meinem Kumpel fahren wohnt in ner 30er Zone,bin also die strasse entlange gefahren und wollte dann rechts zu ihm reinbiegen. Nur leider war mein Einlenkradius ein bisschen zuweit, liegt aber auch daran das der neue Honda Civic bissel groß ist. Nungut... Plötzlich und ohne erwarten stand auch schon mein kumpel so 10m von der Kurve entfernt und ich war in dem Moment so geschockt das ich nicht mehr bremsen konnte und im Frontal drauffuhr.Das zu muss man sagen das die Strasse nicht sobreit ist und auch schlecht einsehbar ist. Durch dummer Zufall kam auch in dem Moment die Polizei, die den Unfall aufnahm. Da mir aber in meinen 1 1/2 Jahren Autofahren noch nichts passiert war, wusste ich auch nicht, dass man sowas nicht zugeben solle, aber ich tat dies.Naja jetzt am 31.8.05 bekam ich einen Bußgeldbescheit von 75 Euro. Hatte 2 wochen Zeit das Geld zu bezahlen was ich auch tat. Nun sagte mir meine Mutter heute, dass ich 2 Punkte im Verkehrszentralregister bekomme und das 2 Wochen vor meinem Probezeitende ?! Muss ich jetzt mit Aufbauseminar rechnen, oder ähnliches ?! Bitte um Hilfe ...

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23.09.2005, 19:33 Uhr

zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...

Kannst ja vielleicht auch was dazu lernen. War sicher nicht die erste Kurve mit dem "neuen Honda Civic". Vielleicht mal den Sitz etwas nach vorne, und die Lehne höher stellen, damit man nicht mehr aus dem hinteren Seitenfenster kuckt und vor allem LENKEN kann statt sich an dem runden schwarzen Ding festzuhalten, wenn es in die Kurve geht. Also bitteschön - nach 1-1/2 Jahren Autofahren beim Abbiegen die Kurve nicht kriegen - da ist noch Potenzial!

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23.09.2005, 20:18 Uhr

zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...

Jetzt übertreib mal net, lehne höher etc... bin kein schnellfahrer oda automodder der mit ner getunten karre rumfährt... Ausreden um de ecke... es war so... wollte eine mal meinungen hören was auf mich zukommt weil ich damit noch nix am hut hatte und keine unsinnigen bemerkungen, weils einfach unsachlich ist...

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23.09.2005, 21:21 Uhr

zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...

nee will ja nix abschieben, blos ich hatte mit Unfall etc noch nie was am hut ... ich will ja nur wissen, kann ja sein das wenn es nach der probezeit kommt nicht mehr zählt und so geahndet wird... also das ich nicht zum Seminar dahin muss... Tja aber anscheind wirds wohl nix ... :(

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24.09.2005, 12:49 Uhr

zu: Vorfahrtsvergehen Unfall, 2 wochen vor Probezeitende ...

»...ich will ja nur wissen, kann ja sein das wenn es nach der probezeit kommt nicht mehr zählt und so geahndet wird... «

Leider ist der Zeitpunkt des Unfalls, bzw. des Verkehrsverstoßes maßgeblich für die Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Linienbusse

Pkw

Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler