Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern headshaker
22.09.2005, 20:30 Uhr

wann endet die verlängerte probezeit?

ich hab 'ne ganz wichtige frage, da von mir gerade ein unfreiwilliges paßfoto gemacht wurde.

folgendes: am 03.06.02 habe ich meinen führerschein bekommen.
am 18.09.03 wurde ich mit 23 km/h zuviel geblitzt, sprich meine probezeit um 2 jahre verlängert.

jetzt die frage: an welchem datum ist meine probezeit geendet oder wann endet sie???also von welchem datum ausgehend wird die probezeit um 2 jahre verlängert?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
24.09.2005, 13:04 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Sie endet bei Dir nicht am 4.6., sondern am 2.6. um 23.59,59,999999999 ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.09.2005, 19:03 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

»Sie endet bei Dir nicht am 4.6., sondern am 2.6. um 23.59,59,999999999 ;-) «

Da irrst du allerdings doppelt. Die Probeezeit endet nicht Millisekunden vor Mitternacht, sondern genau um Mitternacht. Außerdem liegst du noch um einen ganzen Tag falsch: Die Probezeit endet in diesem Fall am 03.06.2006 um 24 Uhr, das ist das Gleiche wie der 04.06.2006 um 0 Uhr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
25.09.2005, 12:02 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Dann wäre die Probezeit aber zwei Jahre und einen Tag!

Wenn ich am 3.6.2003 meinen Führerschein um 8 Uhr bekomme, dann wäre es für mich logisch - und ist es in allen Fällen, die ich kenne - daß ich am 3.6.2005 um 9 Uhr nicht mehr in der Probezeit bin.

Wo steht denn die Regelung der 2 Jahre + einen Tag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:35 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Es gibt keine Regelung "2 Jahre + 1 Tag", sondern die Fristenregelungen des BGB. Uhrzeiten spielen dabei übrigens nie eine Rolle, sondern immer nur komplette Tage. Wenn du am 03.06.2005 deinen Führerschein erhältst (egal um welche Uhrzeit), dann endet die Probezeit mit Ablauf des 03.06.2007, also am 04.06.2007 um 00.00 Uhr.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf Wintersportler achten

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor