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19.09.2005, 21:25 Uhr

Führerschein 1b

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ich mit meinen Führerschein 1b, den ich ca. 1981 gemacht habe, auf den Führerschein A1 umschreiben lassen muß?
Und meine zweite Frage ist, habe ich ohne weiterer Ausbildung Chancen auf Führerschein A?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2005, 22:52 Uhr

zu: Führerschein 1b

Nein, eine Umschreibepflicht gibt es nicht, der alte Schein gilt weiterhin. Und warum solltest du den A-Führeschein ohne Ausbildung bekommen? ... das gibts natürlich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Zügig links abbiegen