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Seneca
02.09.2005, 20:40 Uhr
Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo!
Ich bin vor Jahren einige Male wegen einer seelischen Erkrankung (manisch depressiv) in neurologischen Kliniken gewesen. Der letzte Aufenthalt liegt fünf Jahre zurück. Ich möchte nun meinen Führerschein auf Klasse CE erweitern und musste dabei natürlich diese Aufenthalte angeben. Nun steht in dem Entlassungsbericht, welchen das Straßenverkehrsamt angefordert hat, dass ich damals viel Alkohol (während dieser Phasen) getrunken habe um die Depression zu dämpfen. Kann man mir nun grundsätzlich den Führerschein ganz verweigern? Alkohol trinke ich seit drei Jahren gar keinen mehr. Wer weiß hier mehr? Gruß Seneca
>> Optimismus ist mangelndes Wissen<<
Thomas Ihle
02.09.2005, 21:02 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Die Fahrerlaubnisbehörde hat halt zu ermitteln - § 2 (7) StVG - und muss sich absichern - § 2 (8) StVG. Wird wohl auf ein Gutachten hinauslaufen.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=2
>>Optimismus ist auch ein halb volles Glas<<
Georg_g
02.09.2005, 21:12 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
... und musste dabei natürlich diese Aufenthalte angeben.
Nein, das hättest du eigentlich nicht machen müssen. Zwar benötigt man für die Verlängerung der Klasse C eine ärtzliche Untersuchung, aber man ist nicht verpflichtet, eigene Angaben zum (früheren) Gesundheitszustand zu machen.
>> Optimismus ist, auf die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zu hoffen, weil man der Führerscheinstelle nicht alles erzählt hat<<
Firesani
02.09.2005, 22:51 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Wer soll den bitte heraus finden, wo du vor 5 Jahren gewesen bist? Die Ärzte dürfen keinerlei Informationen über deinen Aufenthalt, Art der Erkrankung und der Dauer deiner Behandlung weitergeben.
Des wegen, besser klappe halten!!
Wo kein Kläger da kein Richter!
Seneca
02.09.2005, 23:04 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo Thomas hallo Georg.
Mit einem Gutachten habe ich von Anfang an gerechnet, da habe ich keine Bedenken. Ich bin seit Jahren bei einem Neurologen in "Behandlung" ;-) das heißt ich besuche ihn und wir tauschen uns nett aus. Ist aber ein wirklich guter Arzt und so etwas ist sehr selten bei Neurologen bzw. Psychiatern. Da kannst Du ganz schön in die Sche... greifen wenn Du da den falschen Arzt erwischt.
Nein Georg, es geht hier nicht um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis sondern um eine Erweiterung. Wenn ich da nicht wahrheitsgemäß antworte und es kommt später raus oder es passiert etwas, vielleicht gibt es dann größere Komplikationen als es einem lieb ist. Lügen sind immer verkehrt.
Optimismus ist eben doch mangelndes Wissen! ...oder ein halb volles Glas. ;-)
Gruß Seneca
Seneca
02.09.2005, 23:17 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo Firesani,
ja ich weiß dass Ehrlichkeit in dieser Welt nicht so sehr gefragt ist und das man teilweise schon fast genötigt wird zu lügen, um seine Existenz nicht zu gefährden. Dank unserer Bürokratie! Willommen in Absurdistan. Man fragt sich oft: Ist das Gesetz für den Menschen geschaffen worden oder ist der Mensch für das Gesetz geschaffen worden? Wer kennt sie nicht diese dummen Sätze: Das ist (Dienst)vorschrift oder so ähnlich. Egal wie irrational und unsinnig sie auch ist. Da erlebt man auf Ämtern die tollsten Sachen. Es wäre zu totlachen, wenn es nicht so traurig wäre. Kennt Ihr das Lied von Reinhard Mey: Ich brauche einen Antrag eines Antrags auf ein Antragsformular, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschlagesexemplas.... :-) ?
Gruß
Seneca
nadja
02.09.2005, 23:58 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo Seneca!
Wie Thomas bereits erwähnt hat mußt Du wohl mit einem Gutachten rechnen, z.B.: auch was die Einnahme von Medikamenten betrifft. Jedoch sagst Du ja selbst, dass Du schon seit längerer Zeit kein Alkoholproblem mehr hast und kannst dies ja auch durch Deinen Neurologen bestätigen lassen.
Georg_g
03.09.2005, 05:17 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Nein Georg, es geht hier nicht um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis sondern um eine Erweiterung.
Gut, aber das macht weder bezüglich der beizubringenden Gutachten, noch bezüglich deiner Aussagepflicht einen Unterschied.
Wenn ich da nicht wahrheitsgemäß antworte und es kommt später raus oder es passiert etwas, vielleicht gibt es dann größere Komplikationen als es einem lieb ist. Lügen sind immer verkehrt.
Ich stimme dir zu: Ehrlich währt am längsten. Lügengebäude stürzen früher oder später in sich zusammen. Das hat mit dem Führerschein nichts zu tun, sondern ist eine Lebensphilosophie. Aber das hervorragende deutsche Rechtssystem sieht auch vor, dass sich niemand selbst beschuldigen muss. Deine Pflichten ergeben sich aus § 21 Fev: http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?par=21#21
Dort sind alle Pflichten erschöpfend aufgelistet. Und nirgends ist eine Pflicht erwähnt, jetzige oder frühere Krankheiten zu erwähnen. Das Verschweigen ist also keine Lüge, sondern die Inanspruchnahme deines Rechtes.
Nun ist das aber alles Makulatur, denn die FS-Stelle hat ja bereits Kenntnis von der Vorgeschichte. Und ob es da nun um die manisch-depressive Phase oder um den Alkohol geht, wird aus deiner Schilderung nicht so ganz ersichtlich. Also heißt es erst mal abwarten, was die FS-Stelle dazu sagt (oder was du dazu sagst)
>> Optimismus ist, der Führerscheinstelle die FeV um die Ohren hauen zu können<<
Seneca
03.09.2005, 08:52 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo Georg,
vielleicht hast du Recht. Alkoholabhängigkeit lag bei mir nicht vor, "nur" Missbrauch während dieser Phasen. Diese Phasen traten bei mir auch nur selten auf. Die letzte Manie war 1999 und die war eigentlich keine Manie im herkömmlichen Sinne, sondern ich war nur maßlos zornig über das Verhalten meiner Familie und das hat mich überreagieren lassen. Aber mach das mal einem Neurologen klar! Davor 1991 und 1992. Aber das ist jetzt auch zu viel um es zu erläutern. Zwischen den letzten beiden Phasen lagen über 6 Jahre. Für meine berufliche Zukunft ist das alles von sehr großer Bedeutung. Mir wird ganz schecht, wenn ich die Klasse CE nicht erwerben darf. Dann habe ich ein großes Problem und dieses verdanke ich dann zum Teil auch noch Ärzten, die mich nicht richtig beurteilt bzw. behandelt haben. Mein jetziger Neurologe ist sehr angetan von meinen berufllichen Plänen und fand sie unterstützenswert. Er kennt mich seit über sechs Jahren und kann mich am besten beurteilen. Aber ich muss ja, falls es überhaupt so weit kommt und der Antrag nicht von vornherin abgelehnt wird (7.5.4), zu einem Neurologen, der mich gar nicht kennt.
Gruß
Seneca
Seneca
07.09.2005, 15:54 Uhr
zu: Probleme nach Aufenthalt in einer neurologischen Klinik
Hallo!
Ihr habt Recht gehabt! Der Ehrliche ist der Dumme. Jetzt wird sogar meine allgemeine Fahrerlaubnis in Zweifel gezogen. Selbst wenn ich jetzt den Antrag auf CE zurückziehen würde, verlangt das Straßenverkehrsamt ein Gutachten von mir. Natürlich auf meine Kosten. 250 - 500 €. Es ist vollkommen egal, dass mein Klinikaufenthalt schon 5 Jahre zurück liegt, es interessiert nur das ich in der Klinik war. Der Aufenthalt könnte auch 15 Jahre her sein. Ich habe zwar keine Bedenken bezüglich des Gutachtens, aber ich ärgere mich über die Behördenwillkür. Also kann man nur jedem empfehlen, solche Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten, weil man sich sonst in existentielle Schwierigkeiten bringen könnte. Schilda läßt grüßen. :-)
Gruß Seneca
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?
An Fahrbahnverengungen
An Bahnübergängen
In unübersichtlichen Kurven
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen
Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen
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