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xplodchen
26.08.2005, 13:54 Uhr
Unfall am Zebrastreifen!!!
Hallo , ich hatte anfang juli einen einen unfall am zebrastreifen mit einer radfahrerin die übern zebrasterifen gefahren ist und ich sie nicht bemerkt hatte, und sie dann halb auf der haube lag.
die polizei hat alles aufgenommen und ne woche später hatte ich einen anhörungsbogen im postkasten den ich auch ausfüllte und abgeschickt habe.
ca ne woche später kam dann der Bußgeldbescheid mit 100 Euro bußgeld inkl. aller gebühren und auslagen, zudem würde ich bei rechtskraft 4 punkte bekommen.
per telefon habe ich einspruch eingelegt und die nette frau von der verkehrsbehörde wollte sich die akte nochmal angucken und mir dann bescheidgeben ob sie die angelegenhait fallen lässt,das tut sie aber nicht.
ich habe mir dann überlegt ob ich den einspruch vors amtsgericht gehen lasse. habe gesagt das sie den einspruch fallen lassen soll. habe es gemacht weil es eine chance von 50 zu 50 ist ob der richter es fallen lässt oder nicht. da ich nicht so viel geld (unter anderem auch kein rechtsschutz) habe um am ende alles zu bezahlen habe ich den einspruch fallen gelassen.
bekomme ich jetzt die 4 punkte=??=
bitte um antwort.
thx & greetz
xplodchen
26.08.2005, 15:06 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
verarschen kann ich mich alleine.mit der fahrradfahrerin habe ich soweit alles geklärt , von der gibt es keine klagen, weil nur das vorderrad kaput war. hab auch alles schriftlich das sie nichts weiter macht zb. schmerzensegeld oder so.
Borni
26.08.2005, 15:13 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
Na, ich finds wieder mal kurios. Da wird sich die Radfahrerin wohl ins Fäustchen gelacht haben, weil sie ganz fein aus der Sache rausgekommen ist. Denn eigentlich hätte sie ihr Rad ja schieben müssen. Aber welcher Radler weiß das eigentlich.
Mich hätte schon mal interessiert, wie in diesem Fall Recht gesprochen wird.
xplodchen
26.08.2005, 15:16 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
ich wüßte es auch zu gerne wie es ausgegangen wäre, aber wie gesagt , hab nicht so viel galed es zu versuchen .
DaRealAd
26.08.2005, 19:49 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
Was wurde dir den vorgeworfen? Nr.113 BKat "An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt" trifft ja hier definitiv nicht zu, da ein Radfahrer nicht "Bevorrechtigter" an einem Fußgängerüberweg ist.
Aber wenn du den Einspruch zurückgezogen hast, ist der Bescheid damit aufomatisch rechtskräftig geworden, egal ob berechtigt oder nicht, also bekommst du natürlich auch die Punkte.
xplodchen
26.08.2005, 20:04 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
@ aannddii: deine sch*** kommentare kanst du dir getrost sparen. mit sonem kack brauchst du nicht anzu kommen.
@DaRealAd: der vorwurf ist richtig den du geschrieben hast, aber wer weiß wie ein richter entscheiden würde.
naja , da muß ich jetzt durch
durbanZA
26.08.2005, 20:44 Uhr
aaandi, xplodchen
aaaandi, das ist so nicht ganz richtig, oft läuft es auf eine zivilrechtliche Schuldaufteilung, allerdings, wie Du schon andeutest, zu Gunsten des Radfahrers hinaus.
Ein Richter hätte natürlich nach geltendem Recht entschieden, und da Du, xplodchen, offensichtlich Deine Sorgfaltspflichten verletzt hast, glaube ich nicht, daß das Verfahren eingestellt worden wäre.
Borni
26.08.2005, 21:24 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
@durbanZA
genau dieser Meinung möchte ich mich anschließen. Aber woher rührt eigentlich die Meinung, das ein Radfahrer auf dem Zebrastreifen Vorrechte besitzt aandi. Nächstens queren so auch Autofahrer. Wer hat dann eigentlich Schuld:-)
Borni
26.08.2005, 21:41 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
Hallo aannddii, das Recht auf körperliche Unversehrtheit stelle ich doch selbst in Frage, wenn ich ohne auf den den Straßenverkehr zu achten eine Straße überquere. Ausser ich bin Gott.
Borni
26.08.2005, 21:52 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
und jetzt noch mal in aller Ruhe:
Der Zebrastreifen gewährt dem Fußgänger, und nur dem Fußgänger (Rollstuhlfahrer z.B. eingeschlossen )ein Vorrang gegenüber dem übrigen Verkehr. Dem Radfahrer steht dieser Vorrang nicht zu. Schon deswegen nicht, weil er seine beabsichtigte Überquerung auf dem Zebrastreifen zu 100% nicht per Handzeichen zu erkennen gibt. Zum anderen nicht, weil Benutzer der Straße (Radfahrer selbstverständlich eingeschlossen) die beabsichtigte Richtungsänderung nicht rechtzeitig erkennen können. Warum hat jemand, der sich offensichtlich und mit Absicht nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechend verhält, noch Vorrechte?
Das werde ich leider nie so richtig begreifen. Und damit weiterhin mit der Angst leben müssen, frontal mit Radfahrern zusammenzustoßen, die den Radweg in der verkehrten Richtung benutzen. Selbst wenn die Polizei mal Kontrollen macht lässt sie sich dabei noch ungestraft nach Strich und Faden belegen.
So gesehen Anfang dieser Woche im Fernsehen.
Wann kommt endlich der Führerschein für Radfahrer?
Borni
26.08.2005, 22:09 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
allzeit Gut Fahrt
Dreizack
26.08.2005, 22:35 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
Aaaandi, was damit initiert wird ist doch wohl folgende Frage: In wie weit die Radfahrerin selbst dazu beigetragen hat.
Die örtlichen Umstände sind ja jetzt nicht bekannt, aber vorstellbar wäre schon eine Ecke die wenig einsehbar ist, die übersehbare Strecke reicht ggf. sehr gut aus einen Fußgänger mit seiner Geschwindigkeit rechtzeitig zu erkennen, wie sieht das aber dann mit einem u.U. wesentlich flotteren Radler aus der sich dann vielleicht noch auf sein vermeintliches Vorangsrecht stützt und daraus schlußfolgert sich selbst nicht weiter um andere Verkehrsbelange zu kümmern?
Bei einem Kind mag das alles anders zu bewerten sein, aber Erwachsene Personen sollten sich nicht auf dem Fahrrad in einer rechtsfreien Zone wähnen.
Natürlich erwächst daraus nicht das Recht einen Radfahrer der einen Zebrasteifen radelnd benutzt umzunieten, das wird weder der TE noch sonst einer der klaren Verstandes ist machen.
Dennoch können doch Radfahrer oder auch Fußgänger nicht per se immer als Opfer bezeichnet werden, etwas Eigenverantwortung darf doch schon verlangt werden dürfen.
Sollte mir jemals ähnliches wie dem TE widerfahren darf mit höchster Sicherheit davon ausgegangen werden daß ich nämlichen Radler vor den Kadi zerre.
Dreizack
26.08.2005, 23:51 Uhr
zu: Unfall am Zebrastreifen!!!
Heuschreckerl, du solltest nicht unterschwellig jemandem solche Beurteilungen unterstellen, ich hätte auch fast mal einen Radler bei Dunkelheit von seinem Radel geholt weil der Herr der Meinung war Beleuchtung sei nur was für Kfz.
Mit viel Glück und im letzten Moment konnte ich noch zum stehen kommen, war gerade im Anfahren in eine Hauptstraße als ich beim wieder nach vorne schauen den Goofy vor meiner Haube sah.
Hätte ich ihn erwischt wäre er vermutlich im Querverkehr gelandet und buchstäblich platt gewesen.
Selbst wenn man deiner Argumentation folgt hätte ihm das recht wenig genutzt, deshalb gilt für beide Seiten Rück- und Vorsicht.
Vielleicht ist dem TE die Frau ja auch in die Seite geknallt? Wer weiß? Und wie will man das verhindern? Abheben?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen
Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden
Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
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