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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.08.2005, 01:56 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit

Normalerweise macht eine leichte Überschreitung (grob geraten bis zu 20%-30%) noch nichts aus bezüglich der Haftung, die Vorfahrtsverletzung überwiegt.

Anders sieht es aber aus, wenn der Unfall duch ein niedrigeres Tempo hätte vermieden werden können, z.B. auf einer kurvigen Strecke, auf der das Fahrzeug gar nicht gesehen werden konnte, dann kann es schon eine Teilschuld geben.

Außerdem ist es schwierig eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung nachher noch zu beweisen, aus den Unfallspuren lässt sich nur grob das Tempo schätzen.

Bei Fall 5 gilt letztendlich das Gleiche: Wie will man beweisen, dass der Fahrer absichtlich nicht gebremst hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
24.08.2005, 08:56 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung vs. überhöhte Geschwindigkeit

Erhebliches Zuschnellfahren begründet, sofern es für den Schaden mitursächlich ist, beträchtliche Mithaftung des Vorfahrtberechtigten (je nach Urteil von 25 % - 75 %). Kann auch bis zur Alleinhaftung führen, bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 %.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

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