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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
20.08.2005, 16:43 Uhr

nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

hi,
nachdem ich durch die praktische prüfung gefallen bin und sie jetzt bald zum 2. mal machen will stellt sich für mich die Frage, wie viele Fahrstunden ich jetzt noch nehmen muss...mein FL meinte, 5 seien auf alle Fälle gesetzlich vorgeschrieben, jemand anders erzählt mir, es gäbe überhaupt keine vorschriften, sondern es läge allein beim FL...
wie ist das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wildwechsel
20.08.2005, 16:50 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Ich hatte drei Stunden zwischen meinen beiden Fahrprüfungen. Das mit den 5 hört sich nach Abzocke an. Sprich ihn mal ausdrücklich darauf an, wo der Spaß stehen soll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
20.08.2005, 19:52 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Das Wort "Abzocke" kann getrost aus dem Gedächtnis getilgt werden. Hat denn die Leistung in der Fahrprüfung ausgereicht ? Eben und daher entscheidet der Fahrlehrer individuell wie viele Stunden noch bitter nötig sind. Es gibt keine gesetzlich geregelte Mindeststundenzahl, doch sollte eine "Nachschulung" auch wirklich dem Wort genüge tun !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
20.08.2005, 20:16 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

hallo ihr zwei,
danke für eure antworten...
ich denke thomas, du hast auf jeden fall recht wenn du sagst dass die nachschulung auch wirklich dem wort genüge tun muss...ich werde auch fahrstunden nehmen...ich will die nächste prüfung ja auf alle fälle bestehen...
aber es ging mir eben nur darum, ob es wirklich eine mindeststundenanzahl vom gesetz her gibt, wie mein FL das meinte, oder nicht...
und da habt ihr mir ja beide bestätigt, dass es keine gibt...
mich wundert eben nur ein bisschen, warum mein FL dass dann meinte...ich meine klar, will ich die nächste bestehen, aber wenn wildwechsel zum beispiel sagt, dass bei ihm 3 stunden gereicht haben könnte das bei mir ja theoretisch auch so sein und dann wäre es ja blöd, wenn ich ich 5 machen müsste...
aber gut, schau ich mal wie ich dann so fahre...
danke euch beiden!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.08.2005, 20:37 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

aber es ging mir eben nur darum, ob es wirklich eine mindeststundenanzahl vom gesetz her gibt, wie mein FL das meinte, oder nicht...
und da habt ihr mir ja beide bestätigt, dass es keine gibt...


Die Stundenzahl ist zwar in keinem Gesetz und in keiner Verordnung erwähnt, wurde aber per Erlass von einigen Landesverkehrsministerien definiert. In Baden-Württemberg sind das z.B. mindestens 4 und in Bayern 5 Fahrstunden. Dieser Erlass ist genau so rechtsverbindlich wie ein Gesetz oder eine Verordnung, und ein Fahrlehrer muss schon sehr triftige Gründe haben (für die er sich bei einer Fahrschulüberwachung ggf. auch rechtfertigen muss), wenn er von dieser Stundenzahl abweicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
20.08.2005, 21:04 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

lieber georg,
danke für die antwort...weißt du zufällig ob es so einen erlass auch für nrw gibt und wenn ja, wie dieser aussieht oder wo ich das raus bekommen kann?
danke,
bluebell

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
21.08.2005, 19:56 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

In NRW gibt es keinen Erlass.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
22.08.2005, 08:58 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

lieber thomas,

danke für deine mühe!!!
jetzt bin ich gerade ein bisschen ratlos...muss morgen unbedingt mein FL fragen was er damit meinte..."5 gesetzlich vorgeschrieben"....es ist ja nicht so dass ich die nicht machen würde, es wundert mich nur...

liebe grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern /dev/null
22.08.2005, 09:10 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Hm... was wird wohl billiger... jetzt 1 Fahrstunde nehmen und durch die Prüfung rasseln oder doch 5 Fahrstunden nehmen wie es der FL will und entspannt sowie einigermaßen sicher durch die Prüfung kommen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
22.08.2005, 09:38 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

hallo /dev/null,

du hast mich falsch verstanden...es geht mir nicht darum, dass ich keine 5 stunden nehmen will, wenn es nötig sein sollte, nehme ich auch 10, ich will ja die prüfung schaffen...
es ging mir einfach nur um die tatsache, ob es wirklich eine gesetzliche pflichtstundenzahl nach der ersten prüfung gibt oder nicht, und die gibt es ja anscheinend nicht....deshalb habe ich mich gewundert, das mein FL sowas meinte...was aber nicht heißt dass ich nicht trotzdem bereit bin 5 (oder auch mehr) stunden zu nehmen...
alles liebe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
22.08.2005, 14:47 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Bei manchen Fahrschülern muss man halt mit dem vermeindlichen Gesetz kommen, um Sie zu zu ihrem Glück zu zwingen. Wird auch bei vielen Fahrschulen intern so gehandhabt - meist 4.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
22.08.2005, 15:48 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

hallo,
mich braucht man zu meinem glück nicht zu zwingen...es ist für mich kein thema, noch fahrstunden zu nehmen...aber ich hatte meinen FL einfach so ohne Vorbehalte drauf angesprochen, wie viele stunden man wenn man durchgefallen ist so nimmt, und ohne irgendwie zu sagen oder auch nur anzudeuten, dass ich möglichst wenig stunden haben will...er hat das direkt von Anfang an mit dem Gesetz gesagt, ohne dass ich das thematisiert hätte...
bei meiner ganzen fragerei hier ging es also lediglich um eine auskunft...und nicht darum, ob man mich dazu zwingen muss, noch eine bestimmt anzahl an stunden zu nehmen...

wünsche euch einen schönen tag

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
22.08.2005, 17:56 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Das mit dem "Glück zwingen" bezog sich nicht auf den mündigen Fahrschüler, der sich seiner gemachten Fehler bewußt ist, sondern um den "Pisa-Geschädigten", der wissen möchte "was kostet Führerschein" und "wieviel". Um jegliche Zahlen-Diskussion im Sande verlaufen zu lassen, wird halt gesagt ... im Gesetz steht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
22.08.2005, 18:19 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

lieber thomas,

ach so...ich dachte es wäre auf mich bezogen (wieder mal viel zu quer gedacht von meiner seite ;-) - das hat mich auch schon die prüfung gekostet...)...gut dann mal auf ein neues...morgen ist dann meine "erste" fahrstunde....freu mich schon...

schönen abend dir noch und ganz liebe grüße
von bluebell

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zwergle
26.08.2005, 09:31 Uhr

zu: nicht bestanden - wie viele fahrstunden danach?

Bin 2x durch die praktische geflogen, beim ersten mal hab ich noch 3 fahrstd. genommen, nach dem 2. mal nur eine. Mein FL hat das immer mir überlasssen, wie oft ich fahren will. Es ist nie das wort gefallen "du mußt".

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