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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
11.08.2005, 23:46 Uhr

zu: Jugendliche probieren lassen

Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz:
§2 Abs. 15 STVG:
Wer zur Ausbildung ein KFZ auf ÖFFENTLICHEN Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. (dazu gehören auch Parkflächen!!!)

§21 STVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
Abs 1:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein KFZ führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm...
(Rest ist unwichtig)

(jetzt gut lesen) 2. als Halter eines KFZ anordnet oder ZULÄSST, das jemand das KFZ führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm...(Rest ist unwichtig)

Das Üben auf öffentlichen Flächen ist also nicht, wie oben geschrieben ein Verstoß gegen die StVO sondern (man höre und staune) gegen das STVG. Da kann man für in den Bau gehen, egal ob man vorher aufgefallen ist oder nicht. Das ist jetzt natürlich nur die rechtliche Seite der Situation. Was die Herren Ordnungshüter daraus machen ist in Ihrem Ermessen. Sie können sagen:" böse böse, nicht mehr machen" oder sie sagen:"mal sehen wie es der Richter sieht"

mein Tip:

Wenn üben, dann bitte auf der dafür Vorgesehenen Übungsfläche, wo es Ausdrücklich gestattet ist oder auf privatem Grundstück.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
12.08.2005, 03:32 Uhr

zu: Jugendliche probieren lassen

Fahr zur Olympia Parkharfe in Muenchen.

Von der Donnersberger Strasse kommend die Landshuter Allee (Mittl. Ring) nach Norden, nach dem ersten Tunnel die rechteste Spur, die Dachauer Strasse ueberqueren, nach 150 Metern rechts abfahren und an der Schranke Parkgebuehr loehnen.
Dann suchst du dir einen der rechts abgehenden Parkstreifen (300m x 15m), am besten einen der noch nicht von einer Fahrschule belegt ist und nicht den mit der aufgemalten Kreisbahn (sonst kommst du dir mit den Motorradfahrschulen ins Gehege).

Wenn du dort kontrolliert wirst, hast du einfach ganz extremes Pech gehabt.

Am besten am hellerlichten Tage, natuerlich nicht waehrend einer Veranstaltung, nicht uebertreiben, nicht laermen, kein Oel/Kuehlwasser/Muell verlieren, den Fahrschulen den Vortritt lassen, niemanden nerven.
Alle sind dort nur geduldet, sehr inoffiziell.

Viel Vergnuegen.

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12.08.2005, 08:25 Uhr

zu: Jugendliche probieren lassen

Ich habe das Anfahren und Ausweichen/Bremsen sowie Einparken bei einem befreundeten Landwirt geübt, der einen abgesperrten Parkplatz hat. Ein Freund hat die Übungen mit mir gemacht, die Hand immer bereit an der Handbremse :)

Hast du nicht auch die Möglichkeit auf abgesperrten Privatgrund zu üben?

Ich hätte damals schon aus eigenem Interesse nie auf öffentlichen Straßen/Parkplätzen üben wollen... vor allem nicht wenn man die Folgen für sich und für den *Aufpasser* kennt. Das ist es echt nicht wert.

Bei uns wird übrigens auch verstärkt kontrolliert, am S-Bahnhof wird hier des Nachts oft geübt - da greifen die Grünweißen sehr oft *Unwissende* auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.08.2005, 18:56 Uhr

zu: Jugendliche probieren lassen

Das ganze wird von der Polizei ganz einfach gehandhabt: Wer erwischt wird, wird bestraft. Die Polizei MUSS das ahnden, einen Toleranzspielraum gibt es dabi nicht. Ein Polizist macht sich strafbar, wenn er die Tat nicht zur Anzeige bringen würde, und es gab hier und auch im Parallelforum (dessen Adresse ich an dieser Stelle nicht nennen möchte) etliche Threads von Autofahrern, die verbotswidrig andere auf Parkplätzen, oder sogar auf Privatgrundstücken (offen) haben fahren lassen, und deswegen bestraft worden sind.

Natürlich erscheint das vielleicht etwas zu streng, aber das Gesetz ist extra so gedacht, daß es wenig Toleranzrahmen gibt, denn auch auf Parkplätzen kam es schon zu schweren Unfällen und wer soll zahlen, wenn ein 13-jähriger das Auto gestuert hat?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf als Erster fahren

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