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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern virenfreak
28.07.2005, 12:12 Uhr

Führerschein ab 17-Begleitperson

Hallo,
mittlerweile ist der Führerschein ab 17 in NRW ja auch zugelassen. Wenn ich ihn dann nun habe, muss ich dann immer mit Mami und Papi fahren oder reicht es auch, wenn meine Freunde mit mir fahren, die schon 19 und 20 sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
28.07.2005, 16:24 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

>Mindestens 30 Jahre alt

Ich mein, die Bedingungen sind ja alle Verständlich, bis auf diese! Würde 5 Jahre den Führerschein zu haben nicht reichen? Dann könnten auch mal die älteren Geschwister mitfahren. Die Eltern werden wohl kaum Zeit dafür haben... Oder wie seht ihr das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
28.07.2005, 17:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

Also, ERSTMAL: Der FS mit 17 in NRW kommt erst Ende des Jahres!!! Und ist auch erst ab dann beantragbar. D.h. du kannst FRÜHESTENS im Frühjahr 2006 dann mit Begleitperson unterwegs sein, weil du ungefähr bis dahin brauchst um den Lappen zu bestehen.

So, und zu der Begleitperson: Es geht darum dass eben kein Chaot (die jungen Leute zwischen 18 und 25 sind eben chaotisch im Straßenverkehr) mitfährt. Und um ganz sicher zu gehen dass es kein Chaot ist muss die Person eben 30 Jahre alt sein. Ich denk das hat auch den Hintergrund dass eben nur die Eltern mitfahren sollen und keine Freunde/Geschwister, da diese auf den 17-jährigen nicht so autoritär wirken und dieser eher auf seine Eltern hören würde ;-)) (Stimmts?)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
29.07.2005, 10:49 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

"Und um ganz sicher zu gehen dass es kein Chaot ist muss die Person eben 30 Jahre alt sein."

Ich glaube, DEN Zusammenhang habe ich noch nicht verstanden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.07.2005, 11:00 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

"Ich glaube, DEN Zusammenhang habe ich noch nicht verstanden!"

In der Regel sind Personen ab 30 vernünftig im Straßenverkehr. Das ist der Grund!!

Und Personen drunter sind öfters nicht so vernünftig im Straßenverkehr, ganz easy.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
30.07.2005, 14:19 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php


Der Ärger ist meiner Meinung nach schon vorprogrammiert, wenn Papi und Mami eben nicht mehr vor der Disco warten möchten oder die endlosen Diskussionen über das richtige Fahren beginnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
05.08.2005, 10:22 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

Kleine Anmerkungen:

1) Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt ?
- Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.
2) Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt ?
- Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.
3) Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden ?
- Nach frühestens 6 Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar (ASF) teilgenommen hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen