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Sercan
22.07.2005, 13:40 Uhr
Mächtig Sauer!!!
Hallo!!
ich hatte heute normalerweise meine Theorieprüfung. Habe die letzten Tage nur theorie gelernt und hätte es auch locker geschafft. So nun heute hätte ich normalerweise meine Prüfung um 11 uhr. Ich gehe rein und darf an der Prüfung nicht teilnehmen, weil ich als türkischer Bürger meinen Reisepass nicht dabei habe( hatte meinen Ausweis dabei, was nicht annerkannt wird).....das hat mir mein Fahrlehrer nie gesagt das ich meinen Reisepass brauch und nicht mein Ausweis...tja bin jetzt sauer und traurig alles umsonst gelernt..... Ich hätte ausserdem noch ne Frage....wieviel zahle ich tatsächlich an den TÜV für die theor. Prüfung habe heute vor der Prüfung(als ich es nicht gewusst hatte) 50€ an mein Fahrlehrer für die Prüfung gegeben. GLaub ein teil gehen doch an die Fahrschule und ein teil an den TÜV. Ich werde mit meiner Fahrschule reden und nur den Betrag für den TÜV bezahlen und nicht nochmal an die Fahrschule.
subsub
22.07.2005, 13:54 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
Selam Sercan!
Ich arbeite selbst in der Fahrschule. Ja es stimmt, dass der türkische Perso nicht für die Prüfung reicht. Du musst deinen Reisepass dabei haben, wegen dem Aufenthaltstitel.
Tja, blöd, dass dir das deine Fahrschule vorher nicht sagt.
Die TÜV Gebühren für die Theorie betragen 10,09 €. Ein Teil geht noch an die Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung.
Rede einfach mit dem Fahrlehrer, ob du die Theoriegebühren überhaupt auch bezahlen musst.
Wenn dein Fahrlehrer dir vorher wirklich nicht gesagt hat, dass du deinen REISEPASS mitbringen musstest, würde ich versuchen auch die Vorstellung zur Prüfung noch zu retten.
Viel Glück wünsche ich dir.
subsub
timmi
22.07.2005, 14:19 Uhr
Wieder weggeschickt :((
Hallo,
ich kann Dich gut verstehen, Deine Fahrschule hätte Dir schon klar sagen müssen, was der TÜV für Unterlagen braucht, für die Prüfung.
Ich habe zur Prüfung nur die Gebühr für - in meinem Fall die DEKRA - mitgebracht. Irgendwas über 10 €, nichts extra für die Fahrschule. Ist auch nirgendwo als Gebühr in meiner Abrechnung gelistet. Da gibt es nur Kosten für den theoretischen Unterricht, so um die 50 €.
Ich würde bei der Fahrschule garnichts mehr bezahlen, wenn in den 50 € schon die TÜV-Gebühr drin war, und die das Geld behalten haben, obwohl Du zur Prüfung nicht zugelassen wurdest.
Da frag' mal lieber vorher nochmal ganz konkret nach.
... und umsonst war die Lernerei nicht. Du wiederholst einfach vorher nochmal so 15 Bögen und dann klappt das schon.
L.G.
Timmi
Sercan
22.07.2005, 16:49 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
hab mich jetzt bisschen abreagiert.....Ich hatte vorher ein Telefongespräch mit meinem Fahrlehrer...er meint das er es zu mir gesagt...eine Frechheit das er mich jetzt auch noch anlügt. Ich wurde am Telefon laut...wobei er dann meinte so geht es nicht weiter...blabla usw das wir auch den Ausbildungsvertrag kündigen können. Bin deswegen dann am Telefon ruhiger geworden..... tja soll ich ihm jetzt sagen das ich nur noch die Tüv Gebühren zahlen werde.....und nicht nochmal die ganzen Gebühren(also 50€ waren das)..... :( ... aber das dumme ist ja das er es mir "angeblich" gesagt hat was zu 100% nicht stimmt. Mal schaun Montag habe ich wieder eine Fahrstunde...jetzt mal übers WE erstmal abreagieren.
Grüsse
Dutty
22.07.2005, 21:21 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
Vielleicht hat es dein Fs Lehrer doch gesagt ? Kann ja mal vorkommen, dass du nicht zuhörst oder vielleicht in Gedanken bist ? ; )
Aber wenn du dir sicher bist das er es nicht gesagt hat , dann würde ich was unternehmen ...
Sercan
22.07.2005, 22:12 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
Hallo Dutty!
ich bin mir 10000% sicher das er nix gesagt. Er meinte das er es mir Donnerstag(gestern) im unterricht gesagt hat...im unterricht wurde nix über die theorieprüfung geredet....
Dreizack
23.07.2005, 01:29 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
Da komm ich nicht so ganz mit, wieso muß dir noch jemand was sagen woran du dich nach dem Ausländerrecht sowieso halten mußt?
In deiner Heimat ist man als Ausländer ebenso verpflichtet Ausweis und Reisepaß mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, den Reisepaß eben um den legalen Aufenthalt nachzuweisen.
Was ist daran so abwegig? Als Ausländer sollte man sich unter Umständen neben den Rechten halt auch ein klein wenig mit seinen Pflichten befassen, das kann doch nicht zuviel verlangt sein, oder irre ich da?
Dani N.
23.07.2005, 02:26 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
@Dreizack
Das sehe ich nicht so. Ich würde auch davon ausgehen, dass die Dinge schon beim Führerscheinantrag geprüft wurden und ich bei der Prüfung nur noch meine Identität nachweisen muss. Warum stellt eine Fahrschule nicht ein Merkblatt zusammen, was alles zur Prüfung mitzubringen ist? Das wäre doch am einfachsten. Nachträglich steht nämlich immer Aussage gegen Aussage.
Thomas Ihle
23.07.2005, 20:12 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
Wenn bei einer Duldung nicht bereits auf dem Führerscheinantrag diese extra vermerkt wird findet seit kurzem in NRW - trotz Idenditätsnachweis - keine Prüfung statt.
timmi
25.07.2005, 16:34 Uhr
Zu: mächig sauer
Hi Sercan,
ist der Fahrlehrer auch der Chef der Fahrschule? Wenn ja, dann ist es wohl schlecht. Wenn nicht, würde ich versuchen, ob noch irgendetwas auf Kulanz zu retten ist, wenn da Aussage gegen Aussage steht.
Und Dreizack, ich finde auch, dass die Unterlagen ausreichend geprüft werden, bei Beantragung eines Füherscheines. Da hatten Meldestellen und TÜV alles, was sie brauchten. Ich finde es ganz und garnicht naheliegend, den Reisepass nochmal mitzubringen, wenn mal einen Personalausweis hat.
Übrigens hatte meine Tochter auch ihren Ausweis vergessen. Sie wurde einfach weggeschickt und ist die Woche danach nochmal hingegangen. Das hat garnichts gekostet. Sie hatte nur den Schülerausweis dabei.
Die "Kinder" sehen das eben nicht so eng. Ich finde es sch..teuer, für so einen Fehlversuch überhaupt eine Gebühr zu kassieren.
Vielleicht kann sich ja mal ein Sachverständiger dazu äußern.
L.g.
Timmi
Sercan
25.07.2005, 18:50 Uhr
zu: Mächtig Sauer!!!
hallo,
ich glaub nicht das die gebühren erstattet werde....muss bestimmt alles nochmal zahlen :( muss bestimmt alles nochmal zahlen...am freitag diese woche gehe ich wieder rein.....
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte
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