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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:05 Uhr

Wieviele darf ich mitnehmen ?

Hallo, ich habe noch die alte Führerscheinklasse 3 und würde mal wissen wiviele Leute ich in einem Kleintransporter mitnehmen darf. Ich habe schon ein wenig rumgesurft, aber es gibt viele unterschiedliche Aussagen ... Ein Hinweis auf die rechtliche Regelung wäre auch nicht schlecht ;-)

Danke !!!

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07.07.2005, 21:30 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Das bedeutet, einen Wagen mit 10 Sitzpläzen darf ich nicht fahrene gal wieviele Personen drin sind und einen Wagen mit 4 Sitzpläzen darf ich aber mit 5 fahren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:40 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Danke schön, ich hatte das schon so verstanden, finde es aber irgendwie unlogisch ... egal, vielen Dank für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:50 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Ja, scheint wohl so. Sind denn eigentlich diese Kleinbusse von VW u.s.w. darauf ausgelegt? Sprich, die haben höchstens 9 Sitzplätze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.07.2005, 10:39 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:03 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Das nennt sich dann für einen Inhaber der Klasse B "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:29 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Eine Ausnahmeregelung für Werkstattpersonal gibt es auch heute noch in der FeV. Dort heißt es: "Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."

Die zul. Gesamtmasse ist aber immer zu beachten. Und außerdem gilt das nicht für Inhaber der Klasse B, denn dort ist bei 9 Sitzplätzen immer Schluss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich darf durchfahren

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen