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Lisa98
07.07.2005, 12:41 Uhr
Prüfungskosten
Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Kosten für die Praktische Prüfung.
Nur mal zum Vergleich. Ist es normal das die das doppelte kostet wie die erste?
Danke schon mal im vorraus für die Auskünfte
Georg_g
07.07.2005, 13:08 Uhr
zu: Prüfungskosten
Meinst du mit "die erste" jetzt die Theorie-Prüfung? Die kostet sowohl bei der Fahrschule als auch beim TÜV weniger als die praktische Prüfung. Oder meinst du eine zweite praktische Prüfung, nachdem die erste nicht bestanden wurde? Dann kostet die zweite genau so viel wie die erste.
Lisa98
07.07.2005, 14:20 Uhr
zu: Prüfungskosten
Nein, ich mache jetzt demnächst meine zweite praktische Prüfung und muss dafür das Doppelte an Gebühren Zahlen. D.h. Anstatt 160 € zahle ich 310€. Und ich frage mich ob das normal ist und ob des an allen Fahrschulen so ist.
Georg_g
07.07.2005, 14:27 Uhr
zu: Prüfungskosten
Die zweite praktische Prüfung kostet wie gesagt nicht mehr als die erste. Vielleicht kannst du mal erklären, wie sich der Betrag zusammensetzt. Zahlen musst du
a) für die erneuten Fahrstunden, die du nach der ersten Prüfung gemacht hast
b) die Vorstellung zur prakt. Prüfung
c) die TÜV-Gebühren (77,72 Euro)
Da erscheinen mir die 310 Euro schon realistisch. Vielleicht hast du für die erste Prüfung nur die Punkte b) und c) addiert, für die zweite Prüfung aber noch die Fahrstunden dazugerechnet.
Lisa98
07.07.2005, 14:37 Uhr
zu: Prüfungskosten
Nein, eben nicht. Mit den 5 FS die ich noch nehmen muss zahle ich insgesamt 450 €.
Weil die Fahrschule noch mal die halbe Grundgebühr verlangt. (60 €)
Ist das üblich?
Georg_g
07.07.2005, 15:55 Uhr
zu: Prüfungskosten
Die halbe Grundgebühr zu verlangen, ist nur beim Nichtbestehen der Theorie-Prüfung und erneutem Besuch des Theorieunterrichts zulässig. Bei einer Wiederholung der prakt. Prüfung darf kein Teilgrundbetrag erhoben werden.
Lisa98
07.07.2005, 16:31 Uhr
zu: Prüfungskosten
Okay. Ich hoffe das dem so ist und mach mich nochmal bei der Fahrschule schlau.
Dankeschön.
Lisa98
08.07.2005, 10:51 Uhr
zu: Prüfungskosten
Ich habe heute noch mal gefragt.
Ich muss insgesamt 307.22 zahlen. Da sind die 5 FS noch nicht mit drin... es setzt sich zusammen aus 168 € Anmeldegebühr,
ca. 80 €für TÜV, und 75€ für die halbe Grundgebühr. Hat noch jemand soviel gezahlt?
Da soll man nicht unter Druck stehen bei der Prüfung... ;))
dirkde
08.07.2005, 13:10 Uhr
zu: Prüfungskosten
Hä ? Verstehe ich das richtig ? Du bist bei der ersten praktischen durchgefallen und machst jetzt eine zweite ? Wie lange ist die erste denn her ? Vermute wohl 14 Tage.
150 Euro Grundgebühr und dann noch mal 168 Euro für die Anmeldung ? Bei welcher Fahrschule bist du denn ?
Die Regel ist ja nun folgende :
Du fällst durch und machst vor der nächsten Prüfung noch einmal ein paar Fahrstunden, wobei mir immer noch keiner sagen konnte wo die 5 Stunden her kommen von denen du hier schreibst.
Dann zahlst du die TÜV Gebühren für die prakt. 77,72 Euro + die Vorstellung zur praktischen Prüfung ( unterschiedlich von Fahrschule zu Fahrschule )
Weil du durch die prakt. gefallen bist, endet doch nicht autom. der bestehene Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule.
Also ich würde mir das in dem Rahmen nicht bieten lassen, aber schau doch mal in den AUsbildungsvertrag was da genau drin steht.
Ansonsten würde ich an deiner Stelle mal wirklich überlegen, ob du nicht die Fahrschule wechselst, auch kurz vor der Prüfung.
Georg_g
08.07.2005, 16:01 Uhr
zu: Prüfungskosten
Ich muss insgesamt 307.22 zahlen. Da sind die 5 FS noch nicht mit drin... es setzt sich zusammen aus 168 EURO Anmeldegebühr,
ca. 80 EUROfür TÜV, und 75 EURO für die halbe Grundgebühr.
Die Fahrstunden musst du natürlich bezahlen, ebenso die Vorstellungsgebühr zur Prüfung, die man übrigens nicht "Anmeldegebühr" nennen sollte, weil das so klingt, als ob der FL das Geld nur für die Anmeldung zur Prüfung kassiert. Darin enthalten ist ja die eigentliche Anmeldung einschließlich Bürokratie-Kram, die Hinfahrt zum TÜV, eine eventuelle Wartezeit beim TÜV, die eigentliche Prüfungsfahrt und schließlich die Rückfahrt vom TÜV. Und schließlich musst du natürlich noch die TÜV-Gebühren zahlen.
Die halbe Grundgebühr würde ich allerdings nicht zahlen. Hast du einen schriftlichen Ausblidungsvertrag? Dann lies dir mal das Kleingedruckte auf der Rückseite durch.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Der Junge
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- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte
Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?
Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen
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Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?
Durch Übermüdung
Durch bestimmte Medikamente
Durch Alkohol und andere berauschende Mittel
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