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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
02.07.2005, 09:40 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Hallo,

bei der 3spurigen bildet man die Rettungsgasse nicht zwischen der rechten und der links daneben, sondern zwischen der mittleren und der linken Fahrspur.

Zu 4spurigen gibt es zumindest in den Theoriefragebögen keine entsprechende Frage, so dass ich davon ausgehen würde, dass dort eben die Gasse auf die gleich Weise frei zu machen ist, also in der Mitte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
02.07.2005, 12:01 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Hm, interessante Frage. Zweispurig ist ja klar, dass man die Mitte frei macht, bei 'ner Dreispurigen zwischen der linken und der mittleren, aber bei einer Vierspurigen?
Tja, Mitte würde zwar gut passen, aber auf der linken Spur sollten ja eigentlich weniger Fahrzeuge stehen, weswegen es sich zwischen der ersten und der zweiten Spur von links anbieten würde.

Oder um es kurz zu sagen: Ich habe keine Ahnung. *gg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 13:01 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Die StVO sagt nichts zu vierspurigen Autobahnen, da es diese auch noch äußerst selten in Deutschland, und meistens nur für kurze Strecken gibt.
Sowihl im Hinblick auf die Rettungsgasse als auch auf die Fahrspurbenutzung findet man da nix in der StVO.
Am sinnvollsten wäre natürlich eine Rettungsgasse zwischen den beiden linken Fahrspuren. Aber wie gesagt, geregelt ist das nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
02.07.2005, 13:18 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Hallo Timo,
aus dem von Dir genannten Grund, dass links weniger Fahrzeuge sein sollten, käme trotzdem auch die Mitte in Frage, da die Fahrzeuge, die sich auf der ersten linken Spur befinden, gut auf die ganz linke Fahrbahn, weil weniger Fahrzeuge dort, wechseln könnten.

Außerdem heißt es ja, eine Gasse frei machen und nicht eine Fahrspur. Angenommen auf den beiden rechten Fahrbahnen befinden sich naturgemäß immer mehr Fahrzeuge, auf der ersten linken etwas weniger als auf den rechten, aber mehr als auf der ganz linken, dürfte es für die Anwendung der Regelung wie bei 3spurigen keinen Grund geben, diese nicht genauso anzuwenden. Wäre aus meiner Sicht auch logisch, da es keine extra Regelung gibt, die bestehende - unabhängig von der Fahrspuranzahl - anzuwenden, dann weiß jeder auf jeden Fall, was Sache ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.07.2005, 16:23 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

@ Kahleberger:

Deine StVO-Zitate gehen an der Lösung des Problems völlig vorbei, weil du nicht die freie Gasse für Rettungsfahrzeuge erklärst, sondern die ganz "normale" Fahrstreifenbenutzung.

Wo man eine Gasse bilden muss, steht im § 11 Abs. 2 StVO: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden."

Nach dem Wortlaut der StVO sollte man bei 4 Fahrstreifen je Richtung die Gasse in der Mitte bilden, also 2 links und 2 rechts. Bei drei Fahrstreifen gibt es in diesem Sinne keine Mitte, daher die Spezialregelung.

Im übrigen sind solche theoretischen Betrachtungen nicht immer sinnvoll. Sinnvoller ist es
a) im Spiegel genau zu beobachten, wo sich ein Einsatzfahrzeug nähert
b) beobachten, wohin die anderen Verkehrsteilnehmer ausweichen.

Weichen alle Fahrzeuge auf meiner Spur nach links aus, dann ist es wohl kaum sinnvoll nach rechts auszuweichen, weil man meint, damit irgendeine Regel strikt zu befolgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.07.2005, 20:23 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

OK, du hast recht, denn durbanZA sprach in der Tat von "Fahrspurbenutzung", was sich ja dann nicht nur auf die freie Gasse bezieht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 21:17 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

äh... ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, daß wir hier von einer BAB mit 4 Spuren pro Richtung reden, oder? Und §42,6,c schreibt ausdrücklich, daß dort eine Fahrbahn mit insgesamt (!) 4 Spuren gemeint ist.

§ 11 würde dann bedeuten, daß auf einer BAB mit 4 Fahrspuren pro Richtung die Gasse zwischen den beiden inneren Fahrspuren zu bilden ist, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 23:39 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

hm... gibt keine 4-Spurige BAB in meinem Einsatzgebiet :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
03.07.2005, 01:04 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Die Frage, wo bei einer Autobahn mit vier Fahrspuren in eine Richtung die Rettungsgasse gebildet werden soll, kam auch bei meinem Kurs: "Sofortmaßnahmen am Unfallort" zu Sprache. Der Ausbilder, der den Kurs hielt, sagte, die Rettungsgasse sollte immer neben der äußerst linken Spur gebildet werden. Das wäre dann also zwischen der dritten und vierten Spur. Er konnte das auch anhand von Unterlagen untermauern, da die Kursteilnehmer der Meinung waren, dass das praxisfremd wäre.

Die praktische Erklärung war, meist bleiben die Autobahnen nicht auf eine längere Strecke vierspurig ( in eine Richtung) Das ist meist nur an Autobahnkreuzen so. Wenn die Strecke dann wieder dreispurig oder zweispurig wird, müsste der Einsatzwagen dann die Spur wechseln.

Zudem gibt es sogar manchmal fünfspurige Streckenabschnitte und bei der Regelung immer zwischen der äußerst linken und der Spur daneben die Gasse zu bilden, sollten dann keine Probleme auftreten.

Meine eigene Beobachtung im Ernstfall ist aber die, das viele Autofahrer keinen blassen Schimmer von einer Rettungsgasse haben. Eine Durchfahrt wird oft erst gebildet, wenn das Rettungsfahrzeug fast schon da ist und dann fahren manche wie die aufgescheuchten Hühner irgendwo hin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.07.2005, 04:58 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

Der Ausbilder, der den Kurs hielt, sagte, die Rettungsgasse sollte immer neben der äußerst linken Spur gebildet werden. Das wäre dann also zwischen der dritten und vierten Spur.

Tja, dann irrte sich der Ausbilder wohl.

Er konnte das auch anhand von Unterlagen untermauern ..

Aha. Was waren denn das für Unterlagen? Meines Erachtens gibt die StVO nichts her, wa diese Ansicht stützen könnte, sondern das Gegenteil ist der Fall, wobei ich den Praxisbezug so oder so vermisse.

Die praktische Erklärung war, meist bleiben die Autobahnen nicht auf eine längere Strecke vierspurig ( in eine Richtung) Das ist meist nur an Autobahnkreuzen so.

Ohje, eine sehr dürftige Argumentation deines Kursleiters. Alleine die A5 zwischen DA und F ist auf mindestens 20 km vierspurig.

Meine eigene Beobachtung im Ernstfall ist aber die ...

... dass die Einsatzfahrzeuge auf dem Standstreifen vorfahren ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2005, 10:38 Uhr

zu: Rettungsspur auf Autobahnen

» Aha. Was waren denn das für Unterlagen? Meines Erachtens gibt die StVO nichts her, wa diese Ansicht stützen könnte, sondern das Gegenteil ist der Fall, wobei ich den Praxisbezug so oder so vermisse. «

wird wohl eher fachliche Literatur sein. Ich hab auch ein Buch "einsatztaktische Maßnhamen- Rettung am Unfallort", da steht am meisten dazu drin, aber in fast jeder Fachliteratur steht was drin.

Also wenn die vierte Spur nur ein verlängerter Zubringer für den besseren Verkehrsfluß ist, der nach 2 km endet, ist natürlich die Gasse zwischen den beiden linken Spuren zu bilden, dort werden dann auch mit größter Wahrscheinlichkeit die Rettungsfahrzeuge durchfahren, denn die Fahrer sollten ja Ortskenntnis besitzen.

Ich dachte, wir gehen hier die ganze Zeit von dem sehr seltenen Fall einer BAB mit dauerhaft vier Spuren pro Richtung aus...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

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