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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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01.07.2005, 01:28 Uhr

Schild "angefahren"

Hallo, vor etwa einer Woche habe ich Schild "angefahren". Ist, so blöd sich das auch anhört, beim vorwärts einparken passiert. Habe wohl nicht richtig aufgepasst. Es handelt sich um ein Vorfahrtschild. Ich habe es "kaum" berührt, an meinem Auto ist kein Schaden entstanden und das Schild steht nur minimal schräg (man muss wirklich genau hinsehen um es zu merken). Hätte ich das melden müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
03.07.2005, 13:50 Uhr

zu: Schild "angefahren"

»sondern? der rechte winkel in der quadratur des kreises? ;-) berichtige mich! «

Nun, der rechte Winkel der eigentlichen Schildfläche zur Fahrtrichtung auf der Strasse dürfte damit gemeint sein.
Gruß
Andreas

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Tee

Eine Tasse Kaffee