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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
17.06.2005, 16:39 Uhr

2 vergehen in der Probezeit

hallo ..
ich habe vor ca. 6 monaten einen unfall verursacht und habe ein bußgeld von 80 € bekommen und jetzt muss ich an ein aufbau seminar teilnehmen, womit ich heute beginne.
Ausserdem wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Heute habe ich am strassenrand in einer parkbucht geparkt (mit Dienstawagen aus der Firma), das auto war schon aus und meine tür ein spalt geöffnet, als ich vom Beifahrersitz meinen rücksack holen wollte ist eine frau vorbei gefahren die sich dann an meiner tür den spiegel abgefahren hat.

Vor der polizei behauptete die Frau dann das ich die Tür geöffnet habe als sie vorbei fuhr.
Die polizei hat alles aufgenommen und sagte aber schon das es schwierig sein würde das zu klähren, weil es keine zeugen gibt und aussage gegen aussage steht, ein Bußgeldverfahren würde eröffnet.

meine frage ist nun: mit was muss ich rechnen??? nehmen sie mir meinen fühererschein weg weil es der 2 verstoß wär ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 09:05 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

Kann ich mir nicht vorstellen, vor allem weil Aussage gegen Aussage steht und es sich hierbei ja nicht um ein Vergehen mit Punkten handelt, bei dem du zu weiteren Maßnahmen "verdonnert" werden könntest.

Die Sachlage ist schwer zu klären, evtl. musst du mit einem kleinen Bußgeld rechnen.

War das denn eine sehr enge Straße? Denn wenn die Tür nur einen Spalt geöffnet war, dann frage ich mich, wie Frau an deine Spiegel kommt. Dann ist sie sehr extrem nach Rechts gefahren.
Lässt sich dann auch nicht wirklich beweisen, könnte aber dafür sorgen, dass sie für ihren Schaden komplett selber aufkommen muss.

So würde ich die Sache sehen. Den Führerschein können sie dir dafür auf jeden Fall nicht abnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
21.06.2005, 18:28 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

ja das war eine enge straße ... handelte sich um eine einbahnstraße .... ja sie hat sich den spiegel an meiner ein spalt geöffneten tür abgefahren

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Sackgasse

Auf eine Unterführung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann