Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
15.05.2005, 18:51 Uhr

entzug nach alk-fahrt

ich möchte kurz meine frage formulieren:
am 14.3.05 wurde ich mit 1,28 promille "erwischt" (Blutprobe), am 14.04. erhielt ich folgenden strafbefehl:
... geldstrafe in höhe von 1250 euro,
ihnen wird für die dauer von 2 monaten verboten, im straßenverkehr kraftfahrzeuge jeder art zu führen.
die fahrerlaubnis wird ihnen entzogen. ihr führerschein wird eingezogen. die verwaltungsbehörde darf ihnen für die dauer von 9 monaten keine neue fahrerlaubnis erteilen.

soweit... sogut....

am 09.05. erhielt ich folgendes schreiben:
ihr führerschein befindet sich in amtlicher verwahrung bei der staatsanwaltschaft ... das durch das amtsgericht ... mit strafbefehl gegen sie verhängte fahrverbot von 2 monaten endet am 29.06.

jetzt meine frage: hat jemand erfahrung damit... ich bin 1966 geboren.. habe mal einen mofaschein gemacht irgendwann 91... darf ich dann für die restlichen 7 monate mofa fahren ???
wäre für eine antwort dankbar

gruss
sacki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
16.05.2005, 16:55 Uhr

zu: entzug nach alk-fahrt-

hm.. das wäre schon mal gut... ich habe 1981 mal eine mofabescheinigung beim tüv gemacht... allerdings habe ich die schon laaaaaaaaaaaaaaange nicht mehr... meinst du ich bekomme vom tüv eine neue ausgestellt.. is allerdings ja schon über 20 jahre her ???

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw