Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2005, 09:17 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich kann dich ja schonmal (ohne Gewähr) ein paar Informationen presigeben, bis ein anderer antwortet:

Dein mexikanischer Führerschein ist in Deutschland 6 Monate gültig, solange darfst Du auch fahren. Da Du aber einen vorläufigen Führerschein besitzt, kann dieser nach Ablauf dieser Frist nicht umgeschrieben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
13.05.2005, 22:25 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Da es sich offensichtlich um einen Lernführerschein handelt, darf er mit diesem Führerschein überhaupt nicht in Deutschland fahren. Dieser FS wird auch nicht umgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2005, 20:03 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.05.2005, 21:39 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

"Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?"

Das steht in § 4 Abs. 3 Nr. IntKfzVO: "Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
01.06.2005, 20:56 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Meine Cousine hat nach einem Austauschjahr sich auch einen mexikanischen Führerschein "gekauft" oder gemacht, wie auch immer ihr das bezeichnen wollt... Sie war damals ca. 2 Monate vor ihrem 18. Gebtag, weiß aber nicht ob sie da nen Learner-Schein oder nen normalen bekommen hat.
Sie durfte auf jeden Fall 6 Monate hier fahren und musste dann nochmal sowohl theoretische als auch praktische Prüfung machen, allerdings keine Sonderfahrten und theorieunterricht in ner FS machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt