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01.06.2005, 10:34 Uhr

Frage zu PUNKTEREDUZIERUNG

Hallo,
Hätte eine Frage zu folgender Sachlage:
Bekam vor ca einem halben Jahr 12 Punkte wegen fahren ohne Fahrerlaubnis in mehr als zwei fällen. Das wurde mir allerdings noch nicht offiziell mitgeteilt und auch nicht auf punkteabbaumöglichkeiten usw hingewiesen . Jetzt wurde ich mit 33 km/h zu schnell geblitzt. (Ausserorts kfz mit anhänger) Also 3punkte +1Monat Fahrverbot. Machtr zusammen 15 P
Nach §4 (5) STVG sollte ich also nur 13 punkte bekommen, oder?
Oder gibts da probleme wegen vorhergehender straftat/Zeitabstand?
Und wie weise ich die behörde darauf hin?

§4 (5) STVG:

(5) 1Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert.

Danke schonmal,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein