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Urman
10.05.2005, 10:43 Uhr
Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Hallo!
Eine Arbeitskollegin vor mir wurde kürzlich mit dem Geschäftswagen auf der Autobahn bei einer Abstandskontrolle beblitzt und hat nun 2 Punkte bekommen.
Da sie sich noch in der Probezeit befindet und erst kürzlich eine Nachschulung gemacht hat und kurz darauf noch ihr Auto aufs Dach gelegt hat, ist Sankt Christophorus nicht gnädig mit ihr im Moment.
Jetzt droht ihr mit den 2 Punkten der Führerscheinentzug.
Nun hat sie mich darum angeflehnt, vor der Polizei anzugeben,daß ich der Fahrer gewesen bin, damit ich ihre Punkte übernehmen kann, weil ich völlig unbelastet bin...und längst schon aus der Probezeit.
Was soll ich nur tun?
Geht das überhaupt?
Kann ich dafür nicht in Teufel´s Küche kommen?
Gruß
Armin
durbanZA
10.05.2005, 11:33 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Kann ich dafür nicht in Teufel´s Küche kommen?
- Da's komm't gan'z darau'f a'n:
Erstmal ist das natürlich nicht so einfach: DIe Polizei fertigt einen Identitätsabgleich an, d.h. das geschossene Photo wird mit den in Frage kommenden verglichen.
Da der Verstoß mit einem Geschäftswagen begangen wurde, wird die Firma die Aufforderung bekommen, den Fahrer anzugeben.
Alibis werden verglichen. D. h. wenn Du ein nachweisliches Alibi hast, und die Polizei kommt dahinter, kommst Du natürlich nicht als Fahrerin in Betracht.
Alles in allem: Wenn Du Deiner Freundin nicht zum Verwechseln ähnlich siehst geht es nicht.
Zu dem Folgen (Teufel's Küch'e):
Bin kein Fachmann, aber sich selbst einer Straftat zu bezichtigen ist in Deutschland nicht strafbar. Wohl aber die falsche Verdächtigung, die Deine Freundin begeht, indem sie Dich beschuldigAuch machst Du Dich strafbar, wenn Du Deiner Freundin ein falsches Alibi gibst o.ä..
Urman
10.05.2005, 12:23 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Damit wir uns verstehen....
sie ist ne Arbeitskollegin, nicht meine Freundin.
Das blöde ist nur, daß sie auch noch gedrängt wurde, sich zu beeilen und nun ziehen sich die Vorgesetzten aus der Verantwortung.
Und wie´s aussieht, darf ich jetzt den Kopf hinhalten.
Das mit dem Bett als Entschädigung ist keine schlechte Idee...ich werd´s ihr mal vorschlagen
;-)
speedcat
25.05.2005, 18:19 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
hallo, wo gibts denn diese angeblichen konkreten angebote im bezug auf übernahme der flensburger punkte ?
bei ebay gibts das jedenfalls nicht !
nicht mehr !
durbanZA
25.05.2005, 18:37 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Es gibt sie bei eBay nicht mehr, weil sich sowohl der, der seine Punkte abgibt, als auch der, der sich annimmt, wegen Betruges strafbar machen und eine mehrjährige Freiheitsstrafe riskieren.
Chiller
25.05.2005, 19:38 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
» Es gibt sie bei eBay nicht mehr, weil sich sowohl der, der seine Punkte abgibt, als auch der, der sich annimmt, wegen Betruges strafbar machen und eine mehrjährige Freiheitsstrafe riskieren. «
Quatsch, das Einzige was strafbar wäre, wäre eine falsche Verdächtigung. Ein (falsches) Schuldanerkenntnis einer Ordnungswidrigkeit ist hingegen nicht strafbar.
DaRealAd
26.05.2005, 02:26 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Problem in diesem Fall ist aber wohl ziemlich sicher das unterschiedliche Aussehen. Das Geschlecht kann man auf den Fotos normerweise schon erkennen.
Wenn zwei Personen sich einigermaßen ähnlich sehen kann das klappen, aber wenn auf dem Foto eine Frau ist, und als Schuldiger ein Mann genannt wird, wird die Behörde das sicher nicht so hinnehmen.
Also entweder jemanden finden der gleich aussieht (wobei die Sache immer noch strafbar ist, ich will hier niemanden zu irgendwas anstiften...) oder dafür sorgen, dass wenn die Firma den Fahrer nennen soll, sich dann niemand an etwas erinnert.
Chiller
26.05.2005, 11:56 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Punkte, die im Rahmen einer Straftat vergeben werden, können nicht einfach so weitergegeben werden, da sie letztlich Ergebnis eines Gerichtsverfahrens sind, welches nicht so anonym abläuft, wie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
» es macht, denke ich, schon einen Unterschied, ob man sein Fehlverhalten an jemanden "verkaufen" möchte oder jemand auch ganz bewusst für das Fehlverhalten andere gegen Bezahlung geradezustehen. Das kann man sicherlich nicht mit einem "normalen" Schuleingeständnis vergleichen. «
Nein, ob man das umsonst macht oder gegen Bezahlung macht rechtlich kein Unterschied.
Im Übrigen ist das Übernehmen von Owis doch jahrzehntelange Praxis, schon lange bevor es überhaupt Flens-Punkte gab. Es vereinfacht das ganze Prozedere erheblich und zwar für beide Seiten also auch für die Behörden.
Chiller
26.05.2005, 12:52 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Der Verkehrssünder kann sich wegen einer â EUROžfalschen Verdächtigungâ EUROœ strafbar machen. Das ist richtig (aber nur wenn er sich dumm anstellt).
Der Helfer soll laut dem Link eine â EUROžFalschbeurkundungâ EUROœ begehen. Eine Falschbeurkundung begeht aber nur, wer eine falsche Erklärung abgibt, die für Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit ist. Eine Ordnungswidrigkeit ist aber im rechtlichen Sinne nicht erheblich. Dazu muss es sich schon um eine Straftat handeln. Nicht umsonst kann keiner, der die Falschbeurkundung in diesem Fall bejaht auch ein Urteil präsentieren, dass diese Meinung stützt! Auch nicht das KBA, wo es doch angeblich so viele Strafanzeigen gestellt hat!
Und wie ich oben auch schon schrieb, ist das Übernehmen von Owis jahrzehntelange Praxis, die früher öder später fast jeder mal macht, weil alles andere den Aufwand nicht wert ist. So läuft z.B. mein Auto aus versicherungstechnischen Gründen über meinen Vater (das meiner Mutter übrigens auch). Die Knöllchen von meiner Mutter und mir landen daher alle bei meinem Vater. Und was macht man dann der Einfachheit halber? Wir bezahlen das Knöllchen obwohl es an den Falschen gerichtet ist und fertig. Mit der Bezahlung wird das Knöllchen akzeptiert und mein Vater gilt somit offiziell als der Täter. Auch wenn letztlich ich die Owi intern bezahlt habe so hat mein Vater sie im rechtlichen Sinne übernommen.
Und da kann mir keiner erzählen, dass wir damit zu den Einzelfällen gehören. Das macht doch jeder Haushalt so!!!!
Dieses Verhalten nun zu kriminalisieren und als Betrug betrachten, das ist Wunschdenken vom KBA. Aber rechtlich ist das nicht haltbar.
durbanZA
26.05.2005, 15:50 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
Chiller
Seit Anfang März dieses Jahres kann geht das KBA gegen den Punktehandel vor, Grundlage dafür war ein Urteil eines bayrischen LGs, bin mir nicht sicher, welches, meine aber es sei Würzburg gewesen. (oder Ulm?) Im Mai sind laut dpa schon 60 Strafanträge diesbezüglich erlassen worden.
Das betreffende LG beruft sich dabei auf den Paragraphen 271 StGB, in Einzelfällen ferner auf den § 263.
Hab mich gerade nochmal schlau gemacht: Punktehandel ist strafbar.
durbanZA
26.05.2005, 15:56 Uhr
@chiller, die Zweite
habs jetzt auch noch mal "gegooglet", sehr ergiebig. Mal ein Zitat:
"Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) geht gegen den Punktehandel im Internet vor. Die Behörde teilte im März
2004 in Flensburg mit, Verkehrssünder und derjenige, der die Ordnungswidrigkeit gegen Bezahlung auf sich
nehme, machten sich der «Falschbeurkundung» strafbar, da sie gegenüber Bußgeldstellen unwahre Erklärungen
abgeben. Gegen die Punktehändler, die unter Pseudonym im Internet aktiv seien, werde Strafantrag gestellt,
hieß es."
Chiller
26.05.2005, 16:38 Uhr
zu: Punkte zur Entlastung des Sünders übernehmen???
» Das betreffende LG beruft sich dabei auf den Paragraphen 271 StGB «
Warum der Paragraph nicht hinhaut wurde doch oben schon geschrieben: Owis sind für Rechtsverhältnisse nicht von Erheblichkeit.
» Im Mai sind laut dpa schon 60 Strafanträge diesbezüglich erlassen worden.«
Jede Menge Strafanträge, nur wo bleiben die Verurteilungen? Es scheint keine zu geben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?
Übermüdung
Unaufmerksamkeit, Ablenkung
Zu hohe Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Geschwindigkeit sofort verringern
Warnblinklicht einschalten
Zügig weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Autobahn
Auf den Anfang einer Autobahn
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
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